Ratgeber Anerkennung in Deutschland

Ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen

Sie haben im Ausland einen Schulabschluss, Berufsabschluss oder Hochschulabschluss erworben und möchten diesen in Deutschland verwenden? Hier erfahren Sie, wie Sie die zuständige Anerkennungsstelle finden, welche Unterlagen häufig benötigt werden und wann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.

Wichtiger Hinweis: dito Beglaubigungen führt keine Anerkennungsverfahren durch und entscheidet nicht über die Anerkennung eines Abschlusses. Wir unterstützen Sie bei den dafür benötigten beglaubigten Übersetzungen Ihrer Dokumente.

Grundlagen

Was bedeutet die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses?

Bei einem Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren wird geprüft, wie eine im Ausland erworbene Qualifikation im Verhältnis zu einem deutschen Abschluss einzuordnen ist. Welche Prüfung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Schulabschluss, einen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss handelt.

Bei einer beruflichen Anerkennung vergleicht die zuständige Stelle die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. Dabei können unter anderem Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Berufserfahrung und zusätzliche Qualifikationen berücksichtigt werden.

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Schulabschluss

Für die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses sind normalerweise die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer oder andere landesrechtlich zuständige Stellen verantwortlich.

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Berufsabschluss

Bei beruflichen Qualifikationen richtet sich die zuständige Stelle nach dem deutschen Referenzberuf, dem Arbeitsort und der Frage, ob der Beruf reglementiert ist.

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Hochschulabschluss

Für ausländische Hochschulabschlüsse kann je nach Verwendungszweck eine Recherche in anabin oder eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen relevant sein.

Richtig einordnen

Welche Art von Abschluss möchten Sie anerkennen lassen?

Der Begriff „Anerkennung“ wird für unterschiedliche Verfahren verwendet. Bevor Sie Dokumente übersetzen oder einen Antrag einreichen, sollten Sie deshalb zunächst klären, welche Art der Bewertung Sie tatsächlich benötigen.

Ausländischer Schulabschluss

Ein Schulabschluss kann beispielsweise für eine Ausbildung, eine schulische Weiterbildung oder den Zugang zu einem Studium in Deutschland benötigt werden.

  • Schulabschlusszeugnis
  • Fächer- und Notenübersichten
  • Nachweise über absolvierte Schuljahre
  • Hochschulzugangsberechtigung

Ausländischer Berufsabschluss

Für reglementierte Berufe ist eine berufliche Anerkennung häufig Voraussetzung, um den Beruf in Deutschland ausüben oder eine geschützte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

  • Ausbildungszeugnisse
  • Fächer- und Stundenübersichten
  • Berufszulassungen
  • Nachweise über Berufserfahrung

Ausländischer Hochschulabschluss

Bei akademischen Abschlüssen hängt das richtige Verfahren unter anderem davon ab, ob Sie in einem reglementierten oder nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten.

  • Bachelor- oder Masterurkunde
  • Diplom oder Abschlusszeugnis
  • Transcript of Records
  • Diploma Supplement
Erster Schritt

Wie finden Sie die zuständige Anerkennungsstelle?

Es gibt in Deutschland nicht eine einzige Behörde, die alle ausländischen Abschlüsse anerkennt. Die Zuständigkeit richtet sich insbesondere nach der Art des Abschlusses, dem angestrebten Beruf, dem Verwendungszweck und teilweise nach dem Bundesland oder dem künftigen Arbeitsort.

Für berufliche Anerkennungsverfahren ist der Anerkennungs-Finder des offiziellen Portals „Anerkennung in Deutschland“ eine wichtige erste Anlaufstelle.

  • Art des ausländischen Abschlusses bestimmen
  • Deutschen Referenzberuf auswählen
  • Künftigen Arbeits- oder Wohnort angeben
  • Zuständige Stelle und Verfahrenshinweise abrufen
  • Dokumentenliste der zuständigen Stelle prüfen
Unterschiede beachten

Anerkennungsverfahren oder Zeugnisbewertung?

Nicht jeder ausländische Abschluss durchläuft dasselbe Verfahren. Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Orientierung.

Qualifikation oder ZielMögliches VerfahrenTypische Anlaufstelle
Reglementierter Beruf Prüfung der Gleichwertigkeit und gegebenenfalls Erteilung einer Berufszulassung Je nach Beruf zuständige Kammer, Behörde oder Landesstelle
Nicht reglementierter Beruf Eine formelle Anerkennung ist nicht immer vorgeschrieben. Eine Bewertung kann für Arbeitgeber oder Behörden hilfreich sein. Bei Hochschulabschlüssen gegebenenfalls anabin oder ZAB
Ausländischer Hochschulabschluss Recherche zur Hochschule und zum Abschluss oder individuelle Zeugnisbewertung ZAB und anabin
Ausländischer Schulabschluss Bewertung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Schulabschluss Zeugnisanerkennungsstelle des zuständigen Bundeslandes
Bewerbung an einer Hochschule Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbungsunterlagen Hochschule oder uni-assist
Schritt für Schritt

So läuft die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ab

Das konkrete Verfahren kann je nach Abschluss und zuständiger Stelle abweichen. In vielen Fällen können Sie sich an den folgenden Schritten orientieren.

Verwendungszweck klären

Prüfen Sie, ob Sie den Abschluss für einen Beruf, ein Studium, eine Ausbildung, ein Visum oder einen anderen behördlichen Zweck benötigen.

Zuständige Stelle finden

Ermitteln Sie über offizielle Informationsportale, welche Behörde, Kammer, Hochschule oder Anerkennungsstelle Ihren Antrag bearbeitet.

Dokumentenliste anfordern

Lassen Sie sich bestätigen, welche Originale, Kopien, Übersetzungen, Beglaubigungen und weiteren Nachweise erforderlich sind.

Übersetzungen beauftragen

Lassen Sie die geforderten Unterlagen vollständig durch einen entsprechend befugten Übersetzer ins Deutsche übersetzen.

Antrag einreichen

Reichen Sie das Antragsformular gemeinsam mit den geforderten Dokumenten innerhalb der vorgegebenen Form und Frist ein.

Prüfung abwarten

Die zuständige Stelle prüft die Qualifikation und kann bei Bedarf weitere Dokumente oder Erläuterungen anfordern.

Bescheid erhalten

Das Ergebnis kann je nach Verfahren eine volle Anerkennung, eine teilweise Anerkennung, eine Bewertung oder eine Ablehnung sein.

Weitere Schritte umsetzen

Bei wesentlichen Unterschieden können beispielsweise Prüfungen, Anpassungslehrgänge oder weitere Qualifikationsnachweise verlangt werden.

Unterlagen vorbereiten

Welche Dokumente werden für die Anerkennung häufig benötigt?

Welche Unterlagen tatsächlich eingereicht werden müssen, bestimmt die zuständige Stelle. Je nach Abschluss und Verfahren werden häufig mehrere Dokumente benötigt, die zusammen die Ausbildung, die Prüfungsleistungen und die Berufserfahrung belegen.

Abschlussunterlagen

  • Schulabschlusszeugnis
  • Ausbildungszeugnis
  • Bachelor- oder Masterurkunde
  • Diplom oder Hochschulzeugnis
  • Prüfungs- und Abschlussbescheinigungen

Inhalte und Leistungen

  • Fächer- und Notenübersichten
  • Transcript of Records
  • Diploma Supplement
  • Stunden- oder Ausbildungsübersichten
  • Studien- oder Ausbildungsordnungen

Persönliche Nachweise

  • Reisepass oder Identitätsnachweis
  • Nachweis über Namensänderungen
  • Heiratsurkunde, falls relevant
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis des Wohn- oder Arbeitsortes

Berufliche Nachweise

  • Arbeitszeugnisse
  • Tätigkeitsnachweise
  • Berufszulassungen
  • Fortbildungsnachweise
  • Nachweise über Berufserfahrung

Zusätzliche Dokumente

  • Sprachnachweise
  • Führungszeugnis
  • Ärztliche Bescheinigungen
  • Erklärungen zu früheren Anträgen
  • Weitere berufsspezifische Unterlagen

Formale Nachweise

  • Beglaubigte Kopien
  • Beglaubigte Übersetzungen
  • Apostille, wenn verlangt
  • Legalisation, wenn verlangt
  • Vollständige Stempel und Vermerke
Dokumente ins Deutsche

Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Fremdsprachige Bildungs- und Berufsunterlagen müssen für ein Anerkennungsverfahren häufig ins Deutsche übersetzt werden. Ob für jedes Dokument eine Übersetzung erforderlich ist und welche Anforderungen gelten, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Häufig werden Übersetzungen durch öffentlich bestellte, allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzer verlangt. Die Übersetzung enthält einen Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift des Übersetzers.

Lassen Sie sich vor der Beauftragung möglichst schriftlich bestätigen, welche Unterlagen übersetzt werden müssen und ob die Stelle Übersetzungen aus dem Herkunftsland akzeptiert.

Formale Anforderungen

Beglaubigte Übersetzung, beglaubigte Kopie und Apostille

Diese drei Begriffe werden häufig verwechselt. Sie erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben.

Beglaubigte Übersetzung

Der Übersetzer bestätigt mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung.

Amtlich beglaubigte Kopie

Eine dafür zuständige Stelle bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Originaldokument übereinstimmt. Das Dokument bleibt dabei in seiner Originalsprache.

Apostille oder Legalisation

Diese Verfahren bestätigen für den internationalen Urkundenverkehr die Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Ob sie erforderlich sind, hängt vom Ausstellungsland, Zielland und Verwendungszweck ab.

Lassen Sie eine Apostille möglichst anbringen, bevor Sie die Übersetzung beauftragen. Ist die Apostille Bestandteil des einzureichenden Dokuments, muss sie häufig gemeinsam mit der Urkunde übersetzt werden.

Online beauftragen

So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung

Für die Angebotserstellung genügt zunächst ein vollständiger und gut lesbarer Scan oder ein Foto Ihrer Unterlagen. Achten Sie darauf, dass alle Seiten, Stempel, Unterschriften, Rückseiten und Anlagen sichtbar sind.

Unterlagen hochladen

Senden Sie uns vollständige Scans oder gut lesbare Fotos Ihrer Dokumente über das Anfrageformular.

Prüfung und Angebot

Wir prüfen Sprache, Umfang, Lesbarkeit, Stempel, Vermerke, Apostillen und die gewünschte Ausfertigung.

Übersetzung erstellen

Nach Ihrer Freigabe wird die Übersetzung durch einen entsprechend befugten Übersetzer angefertigt und beglaubigt.

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die Übersetzung je nach Vereinbarung vorab digital und die beglaubigte Ausfertigung anschließend per Post.

Häufige Fragen

Fragen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wer ist für die Anerkennung meines ausländischen Abschlusses zuständig?

Das hängt von der Art Ihres Abschlusses, dem angestrebten Beruf, dem Verwendungszweck und teilweise vom Bundesland oder künftigen Arbeitsort ab. Für berufliche Anerkennungen können Sie die zuständige Stelle über den Anerkennungs-Finder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ ermitteln.

Muss jeder ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt werden?

Nein. Bei reglementierten Berufen ist eine Anerkennung oder Berufszulassung häufig erforderlich. Bei nicht reglementierten Berufen kann eine formelle Anerkennung möglicherweise nicht vorgeschrieben sein. Eine Bewertung kann dennoch für Arbeitgeber, Behörden oder ein Visum hilfreich oder notwendig sein.

Müssen alle ausländischen Zeugnisse ins Deutsche übersetzt werden?

Nicht automatisch. Welche Dokumente und Übersetzungen Sie einreichen müssen, bestimmt die zuständige Anerkennungsstelle. Fragen Sie deshalb vor der Übersetzung nach einer vollständigen Dokumentenliste.

Wer darf Dokumente für ein Anerkennungsverfahren übersetzen?

Häufig verlangen deutsche Anerkennungsstellen Übersetzungen durch öffentlich bestellte, allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzer. Die konkrete Anforderung ergibt sich aus den Verfahrenshinweisen der zuständigen Stelle.

Kann ich meine Dokumente bereits im Herkunftsland übersetzen lassen?

Das ist nicht in jedem Verfahren möglich. Manche Stellen akzeptieren nur Übersetzungen bestimmter Übersetzer oder Übersetzungen, die in Deutschland angefertigt wurden. Klären Sie die Akzeptanz deshalb vor der Beauftragung mit der zuständigen Stelle.

Ist eine Zeugnisbewertung der ZAB dasselbe wie eine berufliche Anerkennung?

Nein. Die Zeugnisbewertung ordnet einen ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem ein. Für einen reglementierten Beruf kann zusätzlich ein berufliches Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren erforderlich sein.

Reicht die Eintragung meines Abschlusses in anabin aus?

Das hängt vom Verwendungszweck und von der annehmenden Stelle ab. In manchen Fällen sind die Informationen aus anabin ausreichend. In anderen Fällen kann eine individuelle Zeugnisbewertung oder ein weiteres Anerkennungsverfahren verlangt werden.

Benötige ich für meine Zeugnisse eine Apostille?

Nicht in jedem Fall. Ob eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist, hängt vom Ausstellungsland, der Dokumentart und den Anforderungen der zuständigen Stelle ab. Lassen Sie sich dies vorab bestätigen.

Muss ich meine Originaldokumente an dito Beglaubigungen senden?

Für die Angebotserstellung und in vielen Fällen auch für die Übersetzung genügt zunächst ein vollständiger, gut lesbarer Scan oder ein Foto. Ob Sie der Anerkennungsstelle später Originale oder amtlich beglaubigte Kopien vorlegen müssen, entscheidet diese Stelle.

Unterstützt dito Beglaubigungen bei der Antragstellung?

dito Beglaubigungen führt keine Anerkennungsverfahren durch und kann nicht entscheiden, welche deutsche Stelle für Ihren Abschluss zuständig ist. Wir unterstützen Sie bei der beglaubigten Übersetzung der von Ihrer Anerkennungsstelle verlangten Dokumente.

Benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen für Ihre Anerkennung?

Laden Sie Ihre Zeugnisse, Urkunden und Leistungsübersichten online hoch. Wir prüfen Ihre Dokumente und erstellen Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Angebot für die benötigte beglaubigte Übersetzung.

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