Schulabschluss
Für die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses sind normalerweise die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer oder andere landesrechtlich zuständige Stellen verantwortlich.
Sie haben im Ausland einen Schulabschluss, Berufsabschluss oder Hochschulabschluss erworben und möchten diesen in Deutschland verwenden? Hier erfahren Sie, wie Sie die zuständige Anerkennungsstelle finden, welche Unterlagen häufig benötigt werden und wann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis: dito Beglaubigungen führt keine Anerkennungsverfahren durch und entscheidet nicht über die Anerkennung eines Abschlusses. Wir unterstützen Sie bei den dafür benötigten beglaubigten Übersetzungen Ihrer Dokumente.
Bei einem Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren wird geprüft, wie eine im Ausland erworbene Qualifikation im Verhältnis zu einem deutschen Abschluss einzuordnen ist. Welche Prüfung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Schulabschluss, einen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss handelt.
Bei einer beruflichen Anerkennung vergleicht die zuständige Stelle die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. Dabei können unter anderem Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Berufserfahrung und zusätzliche Qualifikationen berücksichtigt werden.
Für die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses sind normalerweise die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer oder andere landesrechtlich zuständige Stellen verantwortlich.
Bei beruflichen Qualifikationen richtet sich die zuständige Stelle nach dem deutschen Referenzberuf, dem Arbeitsort und der Frage, ob der Beruf reglementiert ist.
Für ausländische Hochschulabschlüsse kann je nach Verwendungszweck eine Recherche in anabin oder eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen relevant sein.
Der Begriff „Anerkennung“ wird für unterschiedliche Verfahren verwendet. Bevor Sie Dokumente übersetzen oder einen Antrag einreichen, sollten Sie deshalb zunächst klären, welche Art der Bewertung Sie tatsächlich benötigen.
Ein Schulabschluss kann beispielsweise für eine Ausbildung, eine schulische Weiterbildung oder den Zugang zu einem Studium in Deutschland benötigt werden.
Für reglementierte Berufe ist eine berufliche Anerkennung häufig Voraussetzung, um den Beruf in Deutschland ausüben oder eine geschützte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Bei akademischen Abschlüssen hängt das richtige Verfahren unter anderem davon ab, ob Sie in einem reglementierten oder nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten.
Es gibt in Deutschland nicht eine einzige Behörde, die alle ausländischen Abschlüsse anerkennt. Die Zuständigkeit richtet sich insbesondere nach der Art des Abschlusses, dem angestrebten Beruf, dem Verwendungszweck und teilweise nach dem Bundesland oder dem künftigen Arbeitsort.
Für berufliche Anerkennungsverfahren ist der Anerkennungs-Finder des offiziellen Portals „Anerkennung in Deutschland“ eine wichtige erste Anlaufstelle.
Nicht jeder ausländische Abschluss durchläuft dasselbe Verfahren. Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Orientierung.
| Qualifikation oder Ziel | Mögliches Verfahren | Typische Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Reglementierter Beruf | Prüfung der Gleichwertigkeit und gegebenenfalls Erteilung einer Berufszulassung | Je nach Beruf zuständige Kammer, Behörde oder Landesstelle |
| Nicht reglementierter Beruf | Eine formelle Anerkennung ist nicht immer vorgeschrieben. Eine Bewertung kann für Arbeitgeber oder Behörden hilfreich sein. | Bei Hochschulabschlüssen gegebenenfalls anabin oder ZAB |
| Ausländischer Hochschulabschluss | Recherche zur Hochschule und zum Abschluss oder individuelle Zeugnisbewertung | ZAB und anabin |
| Ausländischer Schulabschluss | Bewertung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Schulabschluss | Zeugnisanerkennungsstelle des zuständigen Bundeslandes |
| Bewerbung an einer Hochschule | Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbungsunterlagen | Hochschule oder uni-assist |
Das konkrete Verfahren kann je nach Abschluss und zuständiger Stelle abweichen. In vielen Fällen können Sie sich an den folgenden Schritten orientieren.
Prüfen Sie, ob Sie den Abschluss für einen Beruf, ein Studium, eine Ausbildung, ein Visum oder einen anderen behördlichen Zweck benötigen.
Ermitteln Sie über offizielle Informationsportale, welche Behörde, Kammer, Hochschule oder Anerkennungsstelle Ihren Antrag bearbeitet.
Lassen Sie sich bestätigen, welche Originale, Kopien, Übersetzungen, Beglaubigungen und weiteren Nachweise erforderlich sind.
Lassen Sie die geforderten Unterlagen vollständig durch einen entsprechend befugten Übersetzer ins Deutsche übersetzen.
Reichen Sie das Antragsformular gemeinsam mit den geforderten Dokumenten innerhalb der vorgegebenen Form und Frist ein.
Die zuständige Stelle prüft die Qualifikation und kann bei Bedarf weitere Dokumente oder Erläuterungen anfordern.
Das Ergebnis kann je nach Verfahren eine volle Anerkennung, eine teilweise Anerkennung, eine Bewertung oder eine Ablehnung sein.
Bei wesentlichen Unterschieden können beispielsweise Prüfungen, Anpassungslehrgänge oder weitere Qualifikationsnachweise verlangt werden.
Welche Unterlagen tatsächlich eingereicht werden müssen, bestimmt die zuständige Stelle. Je nach Abschluss und Verfahren werden häufig mehrere Dokumente benötigt, die zusammen die Ausbildung, die Prüfungsleistungen und die Berufserfahrung belegen.
Fremdsprachige Bildungs- und Berufsunterlagen müssen für ein Anerkennungsverfahren häufig ins Deutsche übersetzt werden. Ob für jedes Dokument eine Übersetzung erforderlich ist und welche Anforderungen gelten, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Häufig werden Übersetzungen durch öffentlich bestellte, allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzer verlangt. Die Übersetzung enthält einen Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift des Übersetzers.
Lassen Sie sich vor der Beauftragung möglichst schriftlich bestätigen, welche Unterlagen übersetzt werden müssen und ob die Stelle Übersetzungen aus dem Herkunftsland akzeptiert.
Für Anerkennungsverfahren werden besonders häufig Zeugnisse, Abschlussurkunden und Leistungsübersichten übersetzt. Über die folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Dokumentarten.
Diese drei Begriffe werden häufig verwechselt. Sie erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben.
Der Übersetzer bestätigt mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung.
Eine dafür zuständige Stelle bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Originaldokument übereinstimmt. Das Dokument bleibt dabei in seiner Originalsprache.
Diese Verfahren bestätigen für den internationalen Urkundenverkehr die Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Ob sie erforderlich sind, hängt vom Ausstellungsland, Zielland und Verwendungszweck ab.
Lassen Sie eine Apostille möglichst anbringen, bevor Sie die Übersetzung beauftragen. Ist die Apostille Bestandteil des einzureichenden Dokuments, muss sie häufig gemeinsam mit der Urkunde übersetzt werden.
Für die Angebotserstellung genügt zunächst ein vollständiger und gut lesbarer Scan oder ein Foto Ihrer Unterlagen. Achten Sie darauf, dass alle Seiten, Stempel, Unterschriften, Rückseiten und Anlagen sichtbar sind.
Senden Sie uns vollständige Scans oder gut lesbare Fotos Ihrer Dokumente über das Anfrageformular.
Wir prüfen Sprache, Umfang, Lesbarkeit, Stempel, Vermerke, Apostillen und die gewünschte Ausfertigung.
Nach Ihrer Freigabe wird die Übersetzung durch einen entsprechend befugten Übersetzer angefertigt und beglaubigt.
Sie erhalten die Übersetzung je nach Vereinbarung vorab digital und die beglaubigte Ausfertigung anschließend per Post.
Das hängt von der Art Ihres Abschlusses, dem angestrebten Beruf, dem Verwendungszweck und teilweise vom Bundesland oder künftigen Arbeitsort ab. Für berufliche Anerkennungen können Sie die zuständige Stelle über den Anerkennungs-Finder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ ermitteln.
Nein. Bei reglementierten Berufen ist eine Anerkennung oder Berufszulassung häufig erforderlich. Bei nicht reglementierten Berufen kann eine formelle Anerkennung möglicherweise nicht vorgeschrieben sein. Eine Bewertung kann dennoch für Arbeitgeber, Behörden oder ein Visum hilfreich oder notwendig sein.
Nicht automatisch. Welche Dokumente und Übersetzungen Sie einreichen müssen, bestimmt die zuständige Anerkennungsstelle. Fragen Sie deshalb vor der Übersetzung nach einer vollständigen Dokumentenliste.
Häufig verlangen deutsche Anerkennungsstellen Übersetzungen durch öffentlich bestellte, allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzer. Die konkrete Anforderung ergibt sich aus den Verfahrenshinweisen der zuständigen Stelle.
Das ist nicht in jedem Verfahren möglich. Manche Stellen akzeptieren nur Übersetzungen bestimmter Übersetzer oder Übersetzungen, die in Deutschland angefertigt wurden. Klären Sie die Akzeptanz deshalb vor der Beauftragung mit der zuständigen Stelle.
Nein. Die Zeugnisbewertung ordnet einen ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem ein. Für einen reglementierten Beruf kann zusätzlich ein berufliches Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren erforderlich sein.
Das hängt vom Verwendungszweck und von der annehmenden Stelle ab. In manchen Fällen sind die Informationen aus anabin ausreichend. In anderen Fällen kann eine individuelle Zeugnisbewertung oder ein weiteres Anerkennungsverfahren verlangt werden.
Nicht in jedem Fall. Ob eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist, hängt vom Ausstellungsland, der Dokumentart und den Anforderungen der zuständigen Stelle ab. Lassen Sie sich dies vorab bestätigen.
Für die Angebotserstellung und in vielen Fällen auch für die Übersetzung genügt zunächst ein vollständiger, gut lesbarer Scan oder ein Foto. Ob Sie der Anerkennungsstelle später Originale oder amtlich beglaubigte Kopien vorlegen müssen, entscheidet diese Stelle.
dito Beglaubigungen führt keine Anerkennungsverfahren durch und kann nicht entscheiden, welche deutsche Stelle für Ihren Abschluss zuständig ist. Wir unterstützen Sie bei der beglaubigten Übersetzung der von Ihrer Anerkennungsstelle verlangten Dokumente.
Laden Sie Ihre Zeugnisse, Urkunden und Leistungsübersichten online hoch. Wir prüfen Ihre Dokumente und erstellen Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Angebot für die benötigte beglaubigte Übersetzung.