Finden Sie Ihr Dokument und öffnen Sie die passende Detailseite. Sie erfahren dort, worauf es bei der Übersetzung ankommt. Für eine Anfrage können Sie Ihre Unterlagen zunächst als gut lesbaren Scan oder als Foto einreichen.
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Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, den Verwendungszweck und einen gewünschten Termin. Fügen Sie alle relevanten Seiten, Rückseiten, Anlagen und vorhandenen Beglaubigungen bei.
Die Übersicht ist nach typischen Verwendungszwecken geordnet. Jeder Eintrag führt direkt zu einer bestehenden Detailseite.
Für Eheschließungen, Familienangelegenheiten oder Staatsangehörigkeitsverfahren können übersetzte Urkunden und gerichtliche Entscheidungen erforderlich sein. Welche Unterlagen und welche Form benötigt werden, bestimmt die zuständige Stelle.
Bei Hochschulbewerbungen und der Anerkennung ausländischer Qualifikationen müssen Abschlüsse, Studienleistungen oder behördliche Entscheidungen häufig übersetzt vorgelegt werden. Eine Übersetzung ersetzt weder die Prüfung der Gleichwertigkeit noch einen erforderlichen Echtheitsnachweis.
Für Bewerbungen, die Berufszulassung oder den Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses können übersetzte berufliche Unterlagen verlangt werden. Einkommensbelege werden beispielsweise bei Finanzierungs-, Aufenthalts- oder Leistungsanträgen benötigt; die jeweiligen Vorgaben sind vorab zu klären.
Medizinische Unterlagen können für eine Weiterbehandlung, Versicherungsprüfung oder behördliche Bewertung benötigt werden. Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, hängt vom Empfänger und dem Verwendungszweck ab.
Für Zulassungs-, Aufenthalts- oder andere Verwaltungsverfahren können Identitäts- und Nachweisdokumente in übersetzter Form verlangt werden. Bei Fahrzeug- und Fahrerlaubnisverfahren können zusätzliche Anforderungen gelten, die eine Übersetzung allein nicht erfüllt.
Übersetzungen dieser Unterlagen können für gerichtliche Verfahren, Rechtsgeschäfte oder die Vertretung einer Person benötigt werden. Sie ersetzen keine vorgeschriebene notarielle Beurkundung und keine Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit.
Bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, Registerverfahren oder Finanzierungsprüfungen können Unternehmens- und Finanzunterlagen übersetzt benötigt werden. Der Empfänger legt fest, ob eine beglaubigte Übersetzung, ein aktueller Auszug oder weitere Nachweise erforderlich sind.
Ihr Dokument ist nicht aufgeführt? Informationen zur Übersetzung sonstiger Dokumente helfen bei der Einordnung. Sie können es auch direkt zur Prüfung einreichen.
Sie suchen nach einem Verfahren statt nach einem Dokument? In der Übersicht nach Anlässen und Verwendungszwecken finden Sie weitere Hinweise.
Für die erste Prüfung und Angebotserstellung können Sie einen Scan oder Fotos einreichen. Alle Texte, Stempel, Siegel und handschriftlichen Vermerke müssen lesbar sein. Ob für den Auftrag später das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Verwendungszweck und den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.
Mit dem Beglaubigungsvermerk bestätigt die übersetzende Person die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung nach den einschlägigen Vorgaben. Daraus folgt keine Bestätigung der Echtheit des Ausgangsdokuments. Eine beglaubigte Übersetzung ist außerdem von einer beglaubigten Kopie zu unterscheiden.
Klären Sie, ob eine Papierausfertigung oder eine bestimmte elektronische Form verlangt wird. Ein eingescanntes Dokument mit Stempel und Unterschrift ist nicht automatisch einer elektronisch signierten Ausfertigung gleichgestellt. Grundlagen erläutert der Ratgeber Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Wenn Ihrem Dokument bereits eine Apostille beigefügt ist, reichen Sie diese ebenfalls ein. Ob sie mitübersetzt werden muss, richtet sich nach den Vorgaben für die Vorlage. dito übersetzt vorhandene Apostillen; die Ausstellung oder Beschaffung einer Apostille ist damit nicht verbunden.
Geben Sie bei Namen aus anderen Schriftsystemen eine vorhandene lateinische Schreibweise an und legen Sie gegebenenfalls einen passenden Identitätsnachweis bei. Unterschiedliche Schreibweisen werden geprüft und nachvollziehbar berücksichtigt; Angaben des Ausgangsdokuments werden nicht eigenmächtig geändert.
Die empfangende Stelle bestimmt, welche Unterlagen und welche Übersetzungsform für das konkrete Verfahren benötigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung ersetzt keine fachliche Anerkennung eines Abschlusses, keine Echtheitsprüfung und keine weiteren vorgeschriebenen Nachweise.
Offizielle Informationen bieten § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz zur Amtssprache und Vorlage von Übersetzungen sowie das Auswärtige Amt zum internationalen Urkundenverkehr. Die Vorgaben des jeweiligen Verfahrens bleiben maßgeblich.
In unserer Sprachenübersicht für beglaubigte Übersetzungen finden Sie Informationen zu den angebotenen Sprachen. Nennen Sie in Ihrer Anfrage die Ausgangs- und Zielsprache sowie das Land, in dem Sie die Übersetzung verwenden möchten.
Grundsätzlich kommen Urkunden, Zeugnisse, Bescheide, Verträge und weitere schriftliche Unterlagen infrage. Ob Ihr Dokument in der benötigten Sprache und Form übersetzt werden kann, prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen und der Anforderungen.
Ja, für die erste Prüfung und Angebotserstellung. Die Aufnahmen müssen vollständig und gut lesbar sein. Reichen Sie auch relevante Rückseiten und Anlagen ein.
Nicht bei jedem Auftrag. Ob ein Original oder eine beglaubigte Kopie erforderlich ist, hängt von den Anforderungen des Empfängers und der benötigten Ausfertigung ab. Klären Sie dies vor der Beauftragung.
Für die übliche Vorlage in Deutschland kommen entsprechend beeidigte, ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer infrage. Bezeichnung und Befugnisse richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Einträge und Sprachkombinationen finden Sie in der offiziellen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Die zuständige Stelle legt die Anforderungen für das konkrete Verfahren fest, etwa zur Zielsprache, Qualifikation der übersetzenden Person und Vorlageform.
Wenn dies für die Einreichung erforderlich ist, kann die vorhandene Apostille zusammen mit dem Dokument übersetzt werden. Reichen Sie sie zur Prüfung mit ein. Die Übersetzung ersetzt nicht die Ausstellung einer Apostille.
Sie können es trotzdem zur Prüfung einreichen. Nennen Sie die benötigte Sprache, den Empfänger und den Verwendungszweck. Wir prüfen, ob und in welcher Form eine Übersetzung angeboten werden kann.