Abiturklasse hat es geschafft und Sie werfen Ihre Hüte in die Luft

Beglaubigte Übersetzung: Abiturzeugnis
von vereidigten Übersetzern online anfragen und beauftragen

Beglaubigte Übersetzung

Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.

Vereidigte Übersetzer

Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.

Sicher

SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.

Telefonisch erreichbar:

Braunschweig:
+49 5307 / 204820


Mettingen:
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Wofür Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnis benötigen

Anerkennung an Universitäten und Hochschulen

Wenn Sie sich mit Ihrem deutschen Abiturzeugnis an einer ausländischen Universität oder Hochschule bewerben, benötigen Sie in fast allen Fällen eine beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses in die jeweilige Amtssprache (meist Englisch). Die Universitäten nutzen die beglaubigte Übersetzung, um Ihre Allgemeine Hochschulreife zu prüfen und Ihre Noten gemäß ihrem eigenen System einstufen zu können.

Wichtige Kriterien für die Anerkennung:

  1. Vollständigkeit: Die Übersetzung muss sämtliche Seiten und Vermerke des Originals enthalten. Dazu gehören auch die Rückseite, alle Stempel und die Notentabelle, die das deutsche Punktesystem erklärt.
  2. Wortgetreu: Die vereidigten Übersetzer übersetzen das Zeugnis wortgetreu ("word-for-word translation"). Die Umrechnung der deutschen Noten in ausländische Systeme (z. B. in den GPA oder das A-Level-System) nehmen die Universitäten selbst vor.
  3. Anerkennung der Qualifikation: Die beglaubigte Übersetzung dient als juristischer Nachweis, dass das Abitur in Deutschland zum allgemeinen Hochschulzugang qualifiziert.

Wir stellen sicher, dass Ihre beglaubigte Übersetzung alle formalen Anforderungen internationaler Hochschulen und deren Zulassungsstellen wie uni-assist oder WES erfüllt.

 

 

Zeugnisanerkennungsstellen und Schulämter

Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung beginnen, eine berufliche Qualifikation erwerben oder Ihr im Ausland erworbenes Abiturzeugnis (oder ein gleichwertiges Zeugnis) in Deutschland anerkennen lassen möchten, ist die beglaubigte Übersetzung oft zwingend erforderlich.

In diesen Fällen reichen Sie Ihr Zeugnis meist bei einer der folgenden Stellen ein:

  • Zentrale Zeugnisanerkennungsstellen: (z.B. ZAB oder länderspezifische Behörden), die die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Abschlusses mit der deutschen Allgemeine Hochschulreife feststellen.
  • Schulämter und Kultusministerien: Diese prüfen und bestätigen die Anerkennung von Zeugnissen für den direkten Zugang zu Schulen oder bestimmten Ausbildungswegen.
  • Berufskammern: (z.B. IHK, Handwerkskammer), wenn der Abschluss für eine bestimmte Berufsausbildung relevant ist.

Auch wenn die Originalurkunde in einer Weltsprache (z. B. Englisch oder Französisch) vorliegt, kann die jeweilige Behörde eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche fordern, um eine einheitliche und rechtssichere Prüfung zu gewährleisten. Unsere vereidigten Übersetzer sorgen dafür, dass alle Fachbegriffe und Noten korrekt übertragen werden und die Anerkennung reibungslos verläuft.

 

 

Anerkennung in Deutschland: Die ZAB und anabin

Wenn Sie einen ausländischen Schulabschluss besitzen, der in Deutschland als gleichwertig zum Abiturzeugnis (Allgemeine Hochschulreife) anerkannt werden soll, ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der wichtigste Ansprechpartner. Die ZAB verwaltet die Datenbank anabin, die als Informationsportal dient, um ausländische Qualifikationen in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Warum ZAB und anabin wichtig sind:

  1. Gleichwertigkeitsprüfung: Die ZAB prüft und bestätigt, ob Ihr ausländisches Zeugnis die Voraussetzungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule erfüllt.
  2. anabin-Auszug: Viele deutsche Universitäten verlangen bei der Bewerbung nicht nur die beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses, sondern auch einen aktuellen Auszug aus der anabin-Datenbank, der die Anerkennung des ausländischen Abschlusses belegt.
  3. Pflicht zur Übersetzung: Die ZAB oder die prüfende Stelle fordert fast immer eine beglaubigte Übersetzung Ihres ausländischen Zeugnisses ins Deutsche oder Englische. Nur eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer stellt sicher, dass das Dokument für diesen offiziellen Zweck akzeptiert wird.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über die Anforderungen der ZAB zu informieren. Unabhängig davon fertigen wir schnell und rechtskonform die notwendige beglaubigte Übersetzung an.

 

 

Visum, Einbürgerung und Behörden

Auch abseits von Bewerbungen an Hochschulen ist die beglaubigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnis (oder eines vergleichbaren Schulabschlusses) unerlässlich, wenn Sie mit deutschen oder ausländischen Behörden interagieren.

Dies ist insbesondere in folgenden behördlichen Verfahren der Fall:

  • Visumsanträge: Bei der Beantragung eines Studentenvisums oder eines Visums zur Arbeitsaufnahme in vielen Ländern verlangen die Botschaften und Konsulate eine offizielle Übersetzung Ihres Bildungsnachweises, um die Qualifikation zu belegen.
  • Einbürgerung: Im Rahmen des Einbürgerungsprozesses in Deutschland dient das Abiturzeugnis als Nachweis über die erfolgreiche Integration und die Beherrschung der deutschen Sprache, insbesondere wenn es sich um ein deutsches Zeugnis handelt, das im Ausland vorgelegt werden muss, oder umgekehrt.
  • Ausländerbehörde: Bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln oder der Änderung des Aufenthaltszwecks kann die Vorlage von Qualifikationsnachweisen erforderlich sein.
  • Rentenversicherung/Sozialämter: Gelegentlich müssen Qualifikationen für die Anrechnung von Ausbildungszeiten oder zur Klärung von Ansprüchen belegt werden.

Vertrauen Sie auf unsere vereidigten Übersetzer, um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis in allen formalen und juristischen Verfahren rechtsgültig anerkannt wird.

 

 

Wichtige Hinweise zur Übersetzung Ihres Abiturzeugnis

Notenbeglaubigung und Umschreibung des Notensystems

Bei der beglaubigten Übersetzung Ihres Abiturzeugnis liegt der Fokus oft auf der korrekten Übertragung der Noten, da diese für die Zulassung an ausländischen Universitäten entscheidend sind. Es gibt dabei zwei wichtige Unterscheidungen:

  1. Notenbeglaubigung (Teil der Übersetzung): Unsere vereidigten Übersetzer übernehmen die Notenbeglaubigung, indem sie alle Noten und Punkte im Zeugnis exakt und wortgetreu in die Zielsprache übertragen. Durch den Beglaubigungsvermerk bestätigen sie die inhaltliche Richtigkeit dieser Übertragung.
  2. Umschreibung des Notensystems (Nicht durch Übersetzer): Wichtig ist: Der vereidigte Übersetzer darf die deutschen Noten (Punkte 0-15 bzw. 1,0 bis 4,0) nicht in ein ausländisches System (z. B. GPA in den USA, A-E in Großbritannien) umrechnen. Diese Umschreibung oder Äquivalenzprüfung wird ausschließlich von der prüfenden Stelle (Universität, uni-assist, ZAB) selbst vorgenommen.

Ein professioneller Übersetzer wird jedoch sicherstellen, dass die im deutschen Zeugnis enthaltenen Erklärungen zum Notensystem (z. B. die 0-bis-15-Punkte-Skala) ebenfalls korrekt übersetzt werden, um der ausländischen Institution die eigene Einordnung zu erleichtern.

 

 

Anforderungen an Format und Lesbarkeit des Scans

Für die Erstellung Ihrer beglaubigten Übersetzung benötigen unsere vereidigten Übersetzerkein Originaldokument. Es genügt ein hochwertiger Scan oder ein klares Foto Ihres Abiturzeugnis. Allerdings ist die Qualität dieses digitalen Dokuments entscheidend für die Richtigkeit der Übersetzung und die Anerkennung durch die Behörden.

Unsere Anforderungen an den Scan:

  • Vollständigkeit: Bitte senden Sie alle Seiten des Zeugnisses ein, auch leere Seiten, Seiten mit Stempeln, der Rückseite und insbesondere die Seite mit der Notenerklärung oder dem Notenschlüssel.
  • Format: Wir akzeptieren gängige Formate wie PDF (bevorzugt) oder hochauflösende JPG/PNG-Dateien.
  • Lesbarkeit und Schärfe: Der Text muss vollständig lesbar sein. Stellen Sie sicher, dass keine Teile des Dokuments abgeschnitten sind, unscharf wirken oder durch Blitzlicht überstrahlt werden. Stempel und Unterschriften müssen klar erkennbar sein.
  • Farbkopie: Um Stempel und Beglaubigungsvermerke präzise in der Übersetzung beschreiben zu können, ist ein Farbscan oder ein klares Farbfoto ideal.

Die beglaubigte Übersetzung wird immer mit dem Vermerk versehen, dass sie auf Grundlage einer vorgelegten Kopie (des Scans) erfolgte. Wir garantieren Ihnen absolute Diskretion und behandeln Ihre Daten gemäß den höchsten Datenschutzstandards

 

 

Apostille und Legalisation

Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnis (oder eines anderen Schulabschlusses) für die Verwendung im Ausland benötigen, müssen Sie möglicherweise nicht nur die Übersetzung, sondern auch das Originaldokument selbst für das Zielland überbeglaubigen lassen. Dies geschieht in Form einer Apostille oder einer Legalisation.

Was ist der Unterschied?

  • Apostille: Die Apostille ist ein vereinfachtes Verfahren zur Bestätigung der Echtheit einer Urkunde für Länder, die dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind (dazu gehören die meisten EU-Länder, die USA, die Schweiz und viele weitere). Sie wird von einer höheren deutschen Behörde (z. B. dem Landgericht, der Bezirksregierung oder dem Regierungspräsidium) ausgestellt, die die Unterschrift des ausstellenden Beamten der Schule oder des Standesamtes bestätigt.
  • Legalisation: Für Länder, die nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind, ist das aufwendigere Verfahren der Legalisation erforderlich. Hierbei muss die Urkunde zusätzlich von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes bestätigt werden.

Wichtig für Ihre Übersetzung:

Die beglaubigte Übersetzung muss immer an die Originalurkunde (oder die beglaubigte Kopie des Originals) angeheftet werden. Falls Sie eine Apostille oder Legalisation benötigen, muss diese vor der Beauftragung der Übersetzung am Originaldokument angebracht werden. Unsere vereidigten Übersetzer übersetzen dann das gesamte Dokument, einschließlich der Apostille oder des Legalisation-Vermerks, um die lückenlose Anerkennung zu gewährleisten.

 

 

Sicher, schnell und bundesweit anerkannt: Ihr Weg zur Übersetzung

Ihr 3-Schritte-Ablauf: Upload, Erstellung der beglaubigten Übersetzung, Versand

Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnis – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.

1. Dokument online hochladen und sofort Angebot erhalten

Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Abiturzeugnis über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.

2. Bearbeitung, Prüfung und finale Bestätigung des Übersetzers

Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzer zugeteilt. Der Übersetzer erstellt die Entwurfsübersetzung, die wir Ihnen vor der finalen Bestätigung zur Freigabe zusenden. Sie prüfen in Ruhe alle persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum, Schule). Erst nach Ihrer Bestätigung sorgt der Übersetzer für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird.

3. Erhalt der beglaubigten Übersetzung (Digital und im Original)

Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.

 

 

Transparente Kosten und Express-Lieferung

Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnis anfallen.

Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihres Abiturzeugnis, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.

Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.

Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post.

Express-Option (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnis sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.

 

 

FAQ: Häufige Fragen zur Übersetzung Ihres Abiturzeugnis

Muss das Original-Abiturzeugnis mitgeschickt werden?

Nein. Unsere vereidigten Übersetzer benötigen für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung lediglich einen hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Abiturzeugnis. Die Beglaubigung wird mit dem Vermerk versehen, dass sie auf Grundlage einer Kopie erfolgte. Sie können das Original sicher behalten.

Werden meine Noten umgerechnet (z.B. in GPA)?

Nein. Die vereidigten Übersetzer sind verpflichtet, die Noten und Punkte wortgetreu zu übersetzen (z.B. 1,0, 15 Punkte). Die eigentliche Umschreibung des deutschen Notensystems in ein ausländisches Äquivalent (wie GPA in den USA) erfolgt immer durch die annehmende Universität oder die Zeugnisanerkennungsstelle (ZAB) selbst.

Ist die beglaubigte Übersetzung bundesweit und international anerkannt?

Ja. Unsere Übersetzungen werden von in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern angefertigt. Deren Stempel und Beglaubigungsvermerk werden bundesweit von allen Behörden, Ämtern, Schulämtern und Universitäten akzeptiert. Für die Verwendung im Ausland ist die Anerkennung in der Regel ebenfalls gegeben, prüfen Sie jedoch bitte, ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation am Originalzeugnis erforderlich ist.

Wie schnell erhalte ich die beglaubigte Übersetzung?

Die reguläre Bearbeitung und der Versand erfolgen innerhalb weniger Werktage per Post. Sollte es sehr dringend sein, bieten wir eine Express-Option (nach Absprache) an, bei der Sie vorab einen PDF-Scan der beglaubigten Übersetzung per E-Mail erhalten.

 

 

Warum überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.

Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.

Wir fertigen Ihre beglaubigte Übersetzung an, denn...

ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?

Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.

Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.

Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.

Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.

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