Beglaubigte Übersetzung Apostille
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Beglaubigte Übersetzung

Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.

Vereidigte Übersetzer

Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.

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Wofür Sie die Beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille benötigen

Bestätigung der Echtheit des Originaldokuments

Die Apostille ist eine Überbeglaubigung des Originaldokuments und muss selbst oft mit übersetzt werden, um deren Gültigkeit vor deutschen Behörden zu beweisen. Eine Beglaubigte Übersetzung der Apostille benötigen Sie, um die Echtheit und die rechtliche Gültigkeit Ihres ausländischen Hauptdokuments (z.B. einer Geburts- oder Heiratsurkunde) zweifelsfrei zu belegen. Deutsche Ämter wie das Standesamt oder Gerichte verlangen die Beglaubigte Übersetzung als integralen Bestandteil der gesamten Urkunde.

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Unterscheidung von Haager Apostille und Legalisation

Die Beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille ist notwendig, um offiziell die korrekte Form der Überbeglaubigung nachzuweisen. Die Haager Apostille gilt nur für Dokumente aus Ländern, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Für Dokumente aus Nicht-Vertragsstaaten benötigen Sie stattdessen oft eine Legalisation. Die Beglaubigte Übersetzung dient dazu, den genauen Behördenstempel und den juristischen Vermerk der Apostille (oder Legalisation) präzise und rechtskonform zu übersetzen, was für die Akzeptanz bei deutschen Ämtern entscheidend ist.

Für die Vorlage bei Gerichten und Standesämtern

Bei wichtigen Verfahren vor dem Standesamt (z.B. Eheschließung, Eintragung einer Geburt) oder deutschen Gerichten (z.B. Erbscheine, Adoptionen) ist die Apostille nur dann gültig, wenn sie zusammen mit dem Hauptdokument Beglaubigt Übersetzt wurde. Die Beglaubigte Übersetzung stellt sicher, dass der Vermerk der Apostille, inklusive aller Unterschriften, Stempel und Bezeichnungen der ausstellenden Behörde, korrekt und lückenlos in die deutsche Rechtssprache übertragen wird. Unsere vereidigten Übersetzer gewährleisten die Anerkennung bei allen deutschen Behörden.

Warum überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.

Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.

Wichtige Hinweise zur Übersetzung der Apostille (Apostille vs. Beglaubigung)

Ausschließlich die Apostille übersetzen – ist das zulässig?

Die Beglaubigte Übersetzung muss immer die gesamte Urkunde umfassen. Es ist nicht zulässig, nur die Apostille oder nur den Beglaubigungsvermerk zu übersetzen. Die Apostille bestätigt lediglich die Echtheit des darunterliegenden Hauptdokuments (z.B. Geburtsurkunde). Das Standesamt oder Gericht benötigt die Beglaubigte Übersetzung der gesamten Urkunde, um den Inhalt der Haupturkunde sowie die formelle Richtigkeit der Apostille in deutscher Sprache prüfen zu können. Wir stellen sicher, dass Ihre Beglaubigte Übersetzung den Anforderungen der Behörden vollumfänglich genügt.

Der fundamentale Unterschied: Apostille, Beglaubigung und Bestätigungsvermerk

Es ist entscheidend, zwischen der Apostille (auch Bestätigungsvermerk genannt) und der Beglaubigten Übersetzung zu unterscheiden. Die Apostille ist eine Überbeglaubigung des ausländischen Originaldokuments (z.B. einer Urkunde) durch die ausstellende Behörde im Ausland, die dessen Echtheit bestätigt. Die Beglaubigte Übersetzung hingegen bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung dieses Dokuments (inklusive der Apostille) in die deutsche Sprache. Für die Akzeptanz in Deutschland benötigen Sie in den meisten Fällen beides – die Apostille auf dem Original und die Beglaubigte Übersetzung des Originals und der Apostille.

Die klare Abgrenzung: Notar beglaubigt Original – Wir die Übersetzung

Kunden fragen uns oft, ob wir ihre Urkunde "beglaubigen" können. Hier ist der wichtige Unterschied: Die Beglaubigte Übersetzung ist die Bestätigung der Korrektheit der Übersetzung – das ist unsere Aufgabe als vereidigte Übersetzer. Die Apostille ist eine Beglaubigung der Echtheit des Originals durch eine ausländische Behörde. Die Beglaubigung einer Kopie des Originals (wie es in Deutschland oft verlangt wird) kann nur ein Notar oder eine deutsche Behörde vornehmen. Unsere Leistung ist die Beglaubigte Übersetzung, die umgangssprachlich oft als "Beglaubigung" bezeichnet wird. Wir können Ihnen diese Notarbeglaubigung der Kopie nicht ersetzen.

Muss die Apostille zwingend mitübersetzt werden?

Ja, in den meisten Fällen ist die Beglaubigte Übersetzung der Apostille oder des Legalisationsteils zwingend erforderlich. Obwohl die Apostille oft ein standardisiertes Format hat, muss der vereidigte Übersetzer alle darauf enthaltenen Texte, Stempel, Unterschriften und den Bestätigungsvermerk der ausländischen Behörde lückenlos in die deutsche Sprache übertragen und dies mit seinem Stempel beglaubigen. Andernfalls kann das Standesamt oder die deutsche Behörde die Gültigkeit der Überbeglaubigung nicht prüfen und das Dokument ablehnen.

Worauf vereidigte Übersetzer bei der Apostille achten

Unsere vereidigten Übersetzer legen bei der Beglaubigten Übersetzung der Apostille großen Wert auf die korrekte Wiedergabe von drei kritischen Punkten: Erstens, die Identität der ausstellenden Behörde; zweitens, das Aktenzeichen und das Datum der Ausstellung; und drittens, die genaue Bezeichnung des darunterliegenden Hauptdokuments, auf das sich die Apostille bezieht. Nur durch die akkurate Übersetzung dieser Details stellen wir sicher, dass die deutsche Behörde die gesamte Urkunde als rechtsgültig akzeptiert.

Wird das Siegel der Apostille mit übersetzt?

Ja, in einer Beglaubigten Übersetzung wird das Siegel oder der Stempel der Apostille – also die amtliche Prägung, die die Echtheit des Beglaubigungsvermerks bestätigt – nicht nur beschrieben, sondern dessen Inhalt und Form werden durch den vereidigten Übersetzer im Beglaubigungsvermerk dokumentiert. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der rechtskonformen Übersetzung. Unsere Übersetzer achten darauf, die genauen Angaben des Siegels (z.B. den Namen der Behörde) zu übersetzen und vermerken die Position und Art des Siegels, um die Vollständigkeit der Beglaubigten Übersetzung gegenüber dem deutschen Standesamt oder Gericht zu garantieren.

Was passiert, wenn die Apostille nicht übersetzt wird?

Wenn Sie das Hauptdokument zwar mit einer Beglaubigten Übersetzung einreichen, die Apostille oder der Legalisationsteil jedoch nicht übersetzt wurde, riskieren Sie eine Ablehnung des gesamten Dokuments durch die deutsche Behörde (z.B. Standesamt oder Gericht). Ohne die Beglaubigte Übersetzung der Apostille kann die Behörde die Echtheit des ausländischen Dokuments und die formelle Korrektheit der Überbeglaubigung nicht prüfen und das bedeutet für Sie unnötige Verzögerungen im Verfahren. Wir stellen sicher, dass alle relevanten Teile Ihrer Urkunde korrekt übersetzt und beglaubigt werden.

Apostille übersetzen: In 3 Schritten, bundesweit anerkannt & zum garantierten Festpreis

Ihr 3-Schritte-Ablauf: Upload, Erstellung der Beglaubigten Übersetzung, Versand

Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die Beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.

  1. Dokument online hochladen und sofort Angebot erhalten
    Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihrer Apostille über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
     
  2. Bearbeitung, Prüfung und finale Bestätigung des Übersetzers
    Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzer zugeteilt. Der Übersetzer erstellt die Entwurfsübersetzung, die wir Ihnen vor der finalen Beglaubigten Übersetzung zur Freigabe zusenden. Sie prüfen in Ruhe alle persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum, Standesamt). Erst nach Ihrer Bestätigung sorgt der Übersetzer für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird.
     
  3. Erhalt der Beglaubigten Übersetzung (Digital und im Original)
    Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die Beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.

Transparente Kosten und Express-Lieferung

Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die Beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille anfallen.

  • Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihrer Apostille, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
  • Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
  • Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post.
  • Express-Option (Nur nach Absprache): Sollten Sie die Beglaubigte Übersetzung sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.

FAQ: Häufige Fragen zur Beglaubigten Übersetzung Ihrer Apostille

Wird die Apostille auf dem Original oder der Übersetzung angebracht?

Die Apostille wird immer auf dem ausländischen Originaldokument angebracht, bevor es zur Beglaubigten Übersetzung an uns gesendet wird. Sie ist die Bestätigung der Echtheit des Originals durch eine ausländische Behörde. Die Beglaubigung selbst (der Stempel des Übersetzers) wird von unseren vereidigten Übersetzern auf der Übersetzung der Urkunde und der Apostille angebracht. Kurz gesagt: Apostille kommt auf das Original, die Beglaubigte Übersetzung kommt auf die Übersetzung.

Muss das Hauptdokument für die Übersetzung eine Apostille haben?

Das hängt davon ab, wofür Sie die Beglaubigte Übersetzung benötigen und in welchem Land das Originaldokument ausgestellt wurde. Für die meisten offiziellen Zwecke in Deutschland (z.B. Standesamt, Gericht) und für Urkunden aus Nicht-EU-Ländern ist die Apostille (oder eine Legalisation) zwingend erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, die Anforderungen der deutschen Behörde, bei der Sie das Dokument einreichen, vorab zu prüfen. Liegt eine Apostille vor, muss diese zwingend mit übersetzt werden, um die Gültigkeit der gesamten Urkunde zu bestätigen.

Wie schnell erhalte ich die Beglaubigte Übersetzung der Apostille?

Da die Apostille meistens nur eine Seite umfasst und gemeinsam mit dem Hauptdokument übersetzt wird, können wir die Beglaubigte Übersetzung in der Regel innerhalb weniger Werktage fertigstellen und versenden. Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer wird Ihnen sofort nach dem Upload Ihres Scans im Festpreisangebot transparent angezeigt. Sollte es sehr eilig sein, bieten wir nach Verfügbarkeitsprüfung unserer vereidigten Übersetzer auch eine Express-Option an, um die Übersetzung noch schneller zu liefern.

Ist die Beglaubigung der Apostille in allen Bundesländern gültig?

Ja, die von unseren vereidigten Übersetzern angefertigte Beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille ist bundesweit anerkannt. Da unsere Übersetzer in Deutschland öffentlich bestellt und beeidigt sind, akzeptieren alle Standesämter, Gerichte und Behörden in sämtlichen Bundesländern die formelle Richtigkeit und rechtliche Gültigkeit. Sie können die Beglaubigte Übersetzung sorgenfrei in jedem Teil Deutschlands für Ihre offiziellen Verfahren einreichen. Denken Sie daran, die Beglaubigte Übersetzung stets zusammen mit dem Originaldokument und der darauf angebrachten Apostille vorzulegen.

Muss ich die gesamte Urkunde oder nur die Apostille übersetzen lassen?

Die Beglaubigte Übersetzung muss immer die gesamte Urkunde umfassen, also das Hauptdokument (z.B. Geburtsurkunde) und die darauf angebrachte Apostille. Es ist nicht ausreichend, nur die Apostille übersetzen zu lassen, da diese nur die Echtheit des Originals bestätigt, nicht aber dessen Inhalt. Deutsche Behörden benötigen die vollständige Beglaubigte Übersetzung der gesamten Urkunde, um sowohl den Inhalt des Dokuments als auch die Gültigkeit der Überbeglaubigung (Apostille) in deutscher Sprache rechtskonform prüfen zu können.

Skeptisch? Unsere 20 Jahre Erfahrung sichert Ihren Erfolg.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?

Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.

Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.

Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.

Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.

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