
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.
♦ Wofür Sie eine beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen benötigen
♦ Wichtige Hinweise zur Übersetzung Dokumente aus dem Deutschen
♦ FAQ: Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung aus dem Deutschen

Für die Anerkennung deutscher Dokumente im Ausland ist eine professionelle beglaubigte Übersetzung in die jeweilige Landessprache unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre offiziellen Unterlagen rechtssicher für internationale Behörden und Konsulate vorzubereiten. Zu den häufigsten Dokumenten, die wir für unsere Kunden übersetzen, gehören:
Geburtsurkunde (z. B. für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)
Heiratsurkunde (z. B. für die Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland)
Ehefähigkeitszeugnis (Ledigkeitsbescheinigung für Hochzeiten im Ausland)
Sterbeurkunde (für internationale Erbrechtsangelegenheiten)
Meldebescheinigung und Auszüge aus dem Melderegister
Wenn Sie Ihre in Deutschland erworbenen Qualifikationen im Ausland anerkennen lassen möchten – sei es für ein Studium, eine Weiterbildung oder den Berufseinstieg –, ist eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Bildungsnachweise zwingend erforderlich. Wir übersetzen Ihre Dokumente präzise und fachgerecht, damit Ihre akademischen und beruflichen Leistungen international korrekt eingestuft werden.
Zu unserem Service für die Anerkennung gehören unter anderem:
Abiturzeugnisse und sonstige Schulabschlusszeugnisse
Bachelor- und Masterurkunden sowie Diplomurkunden
Transcripts of Records (Notenübersichten) und Supplemente
Berufsabschlusszeugnisse und staatliche Prüfungszeugnisse
Promotionsurkunden und Habilitationsschriften
Wenn Sie deutsche Gerichtsbeschlüsse oder juristische Dokumente bei internationalen Behörden oder Gerichten vorlegen müssen, ist eine beglaubigte Übersetzung in die jeweilige Landessprache die Voraussetzung für deren Anerkennung. Wir sorgen dafür, dass die komplexe deutsche Rechtsterminologie präzise übertragen wird, damit Ihre Dokumente im Ausland rechtssicher verwendet werden können.
Häufige Anwendungsfälle für Übersetzungen aus dem Deutschen sind:
Deutsche Scheidungsurteile zur Anerkennung im Herkunftsland oder bei erneuter Heirat im Ausland
Auszüge aus dem deutschen Handelsregister für Firmen- und Zweigstellengründungen weltweit
Notarielle Urkunden und Verträge, die bei ausländischen Geschäftspartnern oder Ämtern vorgelegt werden müssen
Erbscheine und Testamente zur Abwicklung von Nachlassangelegenheiten im Ausland
Für deutsche Unternehmen, die international expandieren, Zweigstellen im Ausland eröffnen oder Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern eingehen, ist die beglaubigte Übersetzung ihrer offiziellen Firmendokumente unverzichtbar. Wir übersetzen Ihre Unternehmensunterlagen fachgerecht aus dem Deutschen, damit Sie bei ausländischen Handelsregistern, Banken oder Behörden einen rechtssicheren Nachweis erbringen können.
Wir unterstützen Ihr Business mit der Übersetzung folgender Dokumente:
Handelsregisterauszüge (aktuell und chronologisch)
Gesellschaftsverträge und Satzungen
Gewerbeanmeldungen und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Prüfberichte
Vollmachten für die Geschäftsführung im Ausland
Wenn Sie eine medizinische Behandlung im Ausland planen, Versicherungsschutz in einem anderen Land beanspruchen oder für Ihren Arbeitgeber im Ausland Nachweise über Ihren Gesundheitszustand erbringen müssen, ist eine präzise beglaubigte Übersetzung Ihrer medizinischen Dokumente unerlässlich. Wir sorgen dafür, dass die komplexe Fachterminologie exakt übertragen wird, damit behandelnde Ärzte, Kliniken und Institutionen weltweit Ihre Befunde zweifelsfrei verstehen.
Häufige medizinische Unterlagen für die Übersetzung aus dem Deutschen sind:
Arztberichte und Entlassungsbriefe aus deutschen Kliniken
Diagnoseberichte und Operationsprotokolle
Laborergebnisse und radiologische Befunde (z. B. MRT- oder CT-Berichte)
Impfpässe und internationale Zertifikate
Medizinische Atteste zur Vorlage bei Behörden, Versicherungen oder Arbeitgebern
Ob für Privatpersonen oder Unternehmen – wir liefern Ihnen terminologisch präzise Übersetzungen Ihrer Bank- und Finanzdokumente aus dem Deutschen, damit Sie gegenüber ausländischen Kreditinstituten, Investoren oder Finanzbehörden volle Transparenz und Sicherheit genießen.
Wir übersetzen für Sie unter anderem:
Bankbestätigungen und Kontoauszüge
Finanzberichte und Jahresabschlüsse
Einkommensnachweise und Steuerbescheide
Vermögensaufstellungen und Investitionsnachweise
Kreditverträge und Darlehensvereinbarungen
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Damit eine deutsche Urkunde im Ausland rechtlich anerkannt wird, reicht eine beglaubigte Übersetzung allein oft nicht aus. Je nach Zielland ist eine zusätzliche Bestätigung der Echtheit des Originaldokuments erforderlich. Man unterscheidet hierbei zwischen zwei Verfahren:
Haager Apostille: Dieses vereinfachte Verfahren gilt für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Die Apostille wird von der zuständigen deutschen Behörde (z. B. dem Regierungspräsidium oder Landgericht) direkt auf das Originaldokument aufgebracht.
Legalisation: Für Länder, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören, ist eine Legalisation erforderlich. Hierbei muss das Dokument zunächst vorbeglaubigt und anschließend durch die jeweilige Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) des Ziellands in Deutschland legalisiert werden.
Wir beraten Sie gerne, ob für Ihre beglaubigte Übersetzung zusätzlich eine Überbeglaubigung der Unterschrift des Übersetzers durch das zuständige Landgericht notwendig ist.
Auch wenn eine Übersetzung für die Verwendung im Ausland bestimmt ist, bleibt die rechtliche Verantwortung des in Deutschland beeidigten Übersetzers bestehen. Er fungiert als staatlich bestellte Vertrauensperson, deren Beglaubigungsvermerk die inhaltliche Übereinstimmung mit dem deutschen Original garantiert. Dies ist die Basis für die internationale Anerkennung Ihrer Dokumente.
Die Haftung und Rolle bei Übersetzungen in eine Fremdsprache:
Rechtssicherheit im Zielland: Durch die Beglaubigung wird sichergestellt, dass die ausländische Behörde ein Dokument erhält, das von einem geprüften Experten erstellt wurde.
Haftung für Fachterminologie: Der Übersetzer haftet dafür, dass deutsche Rechtsbegriffe (z. B. aus dem BGB oder StGB) im Ausland korrekt und verständlich wiedergegeben werden.
Internationaler Standard: In Deutschland ermächtigte Übersetzer genießen weltweit einen hohen Ruf bezüglich Präzision und Verlässlichkeit, was den Anerkennungsprozess bei Konsulaten oft beschleunigt.
Schutz Ihrer Originaldaten: Auch bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten unterliegt der Übersetzer der deutschen Verschwiegenheitspflicht und strengen Datenschutzrichtlinien.
Bei der Übersetzung deutscher Urkunden in Sprachen mit nicht-lateinischen Alphabeten ist die korrekte Schreibweise von Namen entscheidend. Damit es bei ausländischen Behörden oder der Passkontrolle nicht zu Problemen kommt, erfolgt die Übertragung der Namen nach strengen ISO-Normen. Dies stellt sicher, dass Ihre Identität zweifelsfrei bestätigt werden kann.
Was für Sie als Kunde wichtig ist:
Vermeidung von Identitätsfehlern: Eine falsche Transliteration kann dazu führen, dass ein Visum abgelehnt oder ein Bankkonto nicht eröffnet wird, weil der Name in der Übersetzung nicht exakt mit dem Namen im Reisepass übereinstimmt.
Abgleich mit dem Reisepass: Wir bitten Sie daher oft um eine Kopie Ihres Reisepasses. Die Schreibweise im maschinenlesbaren Teil Ihres Passes ist der Maßstab für unsere Übersetzung.
Einheitlichkeit: Durch die Anwendung der ISO-Normen (z. B. ISO 9 für Kyrillisch oder ISO 233 für Arabisch) wird eine international standardisierte und wissenschaftlich anerkannte Umschrift gewährleistet.
Rechtssicherheit: Nur eine normgerechte Transliteration hält der Prüfung durch Konsulate und internationale Standesämter stand.
Eine der häufigsten Fragen bei der beglaubigten Übersetzung deutscher Dokumente ist, ob das Original physisch in unserem Büro vorliegen muss. Grundsätzlich ist eine beglaubigte Übersetzung auch von einer hochwertigen Kopie oder einem Scan möglich. Der Übersetzer vermerkt jedoch im Beglaubigungsvermerk immer, ob ihm das Original, eine beglaubigte Abschrift oder eine Kopie vorlag.
Was Sie bei der Einreichung beachten sollten:
Akzeptanz bei Behörden: Viele ausländische Behörden und Konsulate verlangen, dass die Übersetzung untrennbar mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie verbunden ist. Klären Sie dies bitte vorab mit der Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen.
Scan-Qualität: Falls ein Scan ausreicht, muss dieser vollständig, gut lesbar und ohne abgeschnittene Ränder oder Stempel sein.
Apostillen: Wenn Ihr deutsches Original eine Apostille auf der Rückseite trägt, muss auch diese zwingend mitgescannt oder im Original eingereicht werden, da sie Teil der Urkunde ist.
Sicherer Postversand: Sollte die Vorlage des Originals notwendig sein, empfehlen wir den Versand per Einschreiben, um den Verlust wichtiger Dokumente zu vermeiden.
Die Übersetzung handschriftlicher Dokumente – wie etwa ältere Geburtsurkunden, Testamente oder private Briefe – stellt besondere Anforderungen an die Expertise des Übersetzers. Oftmals sind diese Dokumente in älteren Schriftarten (wie Sütterlin oder Kurrent) verfasst oder durch Zeit und Lagerung schwer leserlich geworden. Eine präzise Transkription ist hier die Voraussetzung für eine korrekte beglaubigte Übersetzung.
Was Sie bei handschriftlichen Unterlagen beachten sollten:
Entzifferung und Transkription: Bevor die eigentliche Übersetzung in die Zielsprache erfolgen kann, muss der Text im deutschen Original zweifelsfrei entziffert werden. Dies erfordert Erfahrung mit historischen Schriftbildern.
Unleserliche Stellen: Sollten einzelne Wörter oder Passagen aufgrund von Beschädigungen absolut nicht lesbar sein, muss der Übersetzer dies in der Übersetzung kennzeichnen (z. B. durch den Vermerk „unleserlich“), um die formale Richtigkeit zu wahren.
Zusatzaufwand: Aufgrund der zeitaufwendigen Entzifferung kann bei stark handschriftlichen Dokumenten ein höherer Bearbeitungsaufwand entstehen als bei gedruckten Standardurkunden.
Qualität der Vorlage: Für eine bestmögliche Bearbeitung ist ein hochauflösender Scan besonders wichtig, damit auch feine Federstriche oder verblasste Stempel erkennbar bleiben.
Deutsche Dokumente unverbindlich hochladen: Laden Sie Ihr deutsches Dokument (z. B. eine Geburtsurkunde, ein Abiturzeugnis oder einen Handelsregisterauszug) einfach über unser Online-Formular hoch. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung und innerhalb weniger Stunden Ihr kostenloses Festpreisangebot für die beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen in Ihre Zielsprache. Ein Foto oder Scan Ihrer Unterlagen ist völlig ausreichend.
Erstellung der Fachübersetzung durch ermächtigte Übersetzer: Nach Ihrer Freigabe erstellt unser in Deutschland beeidigter Übersetzer die fachgerechte Übertragung in die gewünschte Fremdsprache. Er versieht das Dokument mit seinem offiziellen Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift. Diese beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen ist für die Vorlage bei ausländischen Behörden, Konsulaten und Universitäten weltweit rechtssicher vorbereitet.
Sicherer Versand Ihrer beglaubigten Originale: Wir senden Ihnen die fertige beglaubigte Übersetzung im Original per Post zu. Die Lieferzeit beträgt meist nur wenige Werktage, sodass Sie Ihre Unterlagen pünktlich für Visumanträge, Firmengründungen im Ausland oder Hochzeiten vorliegen haben. Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine digitale Kopie per E-Mail.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments anfallen.
Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihrer Dokumente, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post. Die beglaubigte Übersetzung ist dabei stets bundesweit und behördlich anerkannt.
Express-Lieferung (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung ins Deutsche sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.
In der Regel werden unsere beglaubigten Übersetzungen weltweit von Behörden, Universitäten und Konsulaten anerkannt, da sie von in Deutschland gerichtlich beeidigten Übersetzern erstellt werden. Deutschland ist für seine hohen Standards bei der Beeidigung von Sprachexperten bekannt. Dennoch hängt die endgültige Akzeptanz immer von den spezifischen Bestimmungen des Ziellandes ab. In vielen Fällen ist eine zusätzliche Überbeglaubigung oder Apostille auf der Übersetzung erforderlich, um die Unterschrift des Übersetzers international zu legitimieren. Wir empfehlen Ihnen, vorab bei der zuständigen Stelle im Ausland zu erfragen, ob eine deutsche Beglaubigung direkt akzeptiert wird.
Ein Scan oder ein scharfes Foto (PDF/JPG) Ihres Dari-Dokuments ist völlig ausreichend. Das Original müssen Sie in der Regel nicht per Post einsenden. Wichtig ist nur, dass alle Stempel und Unterschriften gut lesbar sind.
Standard: Die Erstellung und der anschließende Postversand dauern in der Regel wenige Werktage nach Auftragsbestätigung.
Express: möglich – abhängig von der Tagesauslastung unserer vereidigten Übersetzer. Nennen Sie uns Ihren Wunschtermin, wenn Sie eine Eilübersetzung benötigen.
Ob Sie eine Apostille benötigen, hängt vom Zielland und dem Verwendungszweck ab. Grundsätzlich gibt es zwei Arten:
Apostille für die deutsche Originalurkunde: Diese bestätigt die Echtheit des Dokuments (z. B. der Geburtsurkunde) und wird oft verlangt, damit der Übersetzer diese überhaupt als Basis für eine beglaubigte Übersetzung nutzen darf.
Apostille für die Übersetzung: Diese bestätigt die Unterschrift und die Befugnis des beeidigten Übersetzers.
Für Länder, die dem Haager Übereinkommen angehören, ist die Apostille der Standardweg zur Anerkennung. Bei anderen Ländern ist stattdessen eine Legalisation erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, bei der ausländischen Zielbehörde zu klären, ob beide Dokumente (Urkunde und Übersetzung) oder nur das Original mit einer Apostille versehen sein müssen.
Sie erhalten immer einen verbindlichen Festpreis, sobald Sie Ihr Dokument hochladen. Die Kosten variieren je nach Länge, Komplexität und Lesbarkeit der oft handschriftlichen Dokumente.
Ja, Sie erhalten auf Wunsch vorab eine digitale PDF-Vorschau. Das beglaubigte Original (mit Stempel und Unterschrift des vereidigten Übersetzers) folgt anschließend per Postversand. Dies ist ideal, um die Übersetzung schnell bei der deutschen Behörde einzureichen.
Unsere vereidigten Übersetzer sind staatlich geprüft und erstellen jede Übersetzung mit:
Damit ist die Übersetzung rechtlich gültig und bundesweit anerkannt.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.
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