
Wird von Behörden, Gerichten und Institutionen akzeptiert, um die Richtigkeit und Rechtsgültigkeit eines übersetzten Dokuments zu bestätigen.
Von einem deutschen Landgericht bestellte Übersetzer sorgen mit Ihrer fachlichen und sprachlichen Expertise dafür, dass Ihre Dokumente offiziell anerkannt werden.
Ihre Daten sind durch SSL-Verschlüsselung geschützt. Alle Informationen werden sicher übertragen und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zuverlässig gesichert.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Bulgarisch–Deutsch oder Deutsch–Bulgarisch für Behörden, Gerichte oder Universitäten? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen Ihre Übersetzung rechtsgültig, professionell und fristgerecht an – in ganz Deutschland und auf Wunsch auch digital.
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen aus dem Bulgarischen und ins Bulgarische für:
Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden)
Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
Schul- und Hochschulzeugnisse
Arbeitsverträge und Bescheinigungen
Vollmachten und Gerichtsdokumente
Handelsregisterauszüge und Unternehmensunterlagen
Alle Übersetzungen werden durch öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer erstellt und mit Stempel und Unterschrift versehen – amtlich anerkannt in Deutschland.
In der Regel erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb von 2 bis 5 Werktagen zunächst per E-Mail. Anschließend senden wir Ihnen die Originalübersetzung per Post zu.
Wunschtermin? Kein Problem!
Teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage einfach mit, bis wann Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen. Wir arbeiten flexibel und richten uns gerne nach Ihren individuellen Fristen.
| Dokument | Preis (netto) |
|---|---|
| Urkunde (1 Seite) | ab 49 € |
| Zeugnis (mehrseitig) | ab 79 € |
| Vertrag (mehrseitig, juristisch) | auf Anfrage |
Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.
Dokument hochladen (Scan oder Foto genügt)
Unverbindliches Angebot erhalten
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Übersetzung per Post erhalten
Einbürgerungsbehörde
Unsere Übersetzungen sind bundesweit und international anerkannt.

Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.
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