
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.

Wenn die beglaubigte Übersetzung Ihres Ehefähigkeitszeugnis oder anderer Dokumente im internationalen Rechtsverkehr benötigt wird, reicht die Beglaubigung durch den vereidigten Übersetzer oft nicht aus. Je nach Zielland ist eine zusätzliche Überbeglaubigung des Dokuments erforderlich, um die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des Übersetzers zu bestätigen.
Wichtiger Tipp: Klären Sie immer vorab mit der ausländischen Behörde, ob und welche Form der Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung erforderlich ist.
Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Ehefähigkeitszeugnis – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.
Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Ehefähigkeitszeugnis über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzer zugeteilt. Der Übersetzer erstellt die Entwurfsübersetzung, die wir Ihnen vor der finalen Bestätigung zur Freigabe zusenden. Sie prüfen in Ruhe alle persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum, Daten zur Ehefähigkeit). Erst nach Ihrer Bestätigung sorgt der Übersetzer für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird.
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird in Deutschland von dem Standesamt des Wohnsitzes der Antragstellerin oder des Antragstellers ausgestellt. Wenn nur ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Standesamt des deutschen Partners zuständig.
Die zur Beantragung benötigten Dokumente (wie Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeitsnachweise oder Meldebescheinigungen beider Partner) müssen bei einer ausländischen Herkunft beglaubigt übersetzt und gegebenenfalls mit einer Apostille*versehen sein. Das Standesamt prüft alle Dokumente auf Grundlage dieser Übersetzungen.
Die Gültigkeitsdauer eines Ehefähigkeitszeugnis ist gesetzlich klar geregelt: Es ist ab dem Ausstellungsdatum sechs Monate lang gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht heiraten, verliert es seine Gültigkeit und die Anmeldung zur Eheschließung muss neu vorgenommen werden.
Wichtig: Die beglaubigte Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum, aber die Behörde akzeptiert sie nur in Verbindung mit einem gültigen Ehefähigkeitszeugnis. Planen Sie die Übersetzung daher zeitnah zur Anmeldung der Eheschließung.
Ja. Die von unseren öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern angefertigten Dokumente sind bundesweit anerkannt. Das bedeutet, dass die Übersetzung Ihres Ehefähigkeitszeugnis von jedem Standesamt, jedem Gericht und jeder weiteren deutschen Behörde akzeptiert wird, unabhängig davon, in welchem Bundesland der Übersetzer vereidigt wurde.
Wir garantieren, dass die Beglaubigungsformel, der Stempel und die Unterschrift des Übersetzers den höchsten juristischen Anforderungen entsprechen und die Übersetzung fehlerfrei ist.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.