
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.

Die Notwendigkeit einer beglaubigten Übersetzung Ihrer Einbürgerungszusicherung entsteht aus einer klaren gesetzlichen Anforderung:
Deutsche Behörden, Ämter und Konsulate akzeptieren grundsätzlich nur Dokumente, die in deutscher Sprache oder durch einen vereidigten Übersetzer beglaubigt übersetzt wurden. Eine einfache Übersetzung ohne Stempel und Unterschrift hat keine Rechtsgültigkeit und führt zur sofortigen Ablehnung.
Unsere Kunden benötigen die beglaubigte Übersetzung primär für folgende entscheidende Schritte:
Die Einbürgerungszusicherung dient als offizieller Beleg für Ihr Herkunftsland, dass Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft zugesichert wurde. Ihr Heimatstaat verlangt diese Zusicherung in seiner Amtssprache (übersetzt und beglaubigt), um den Prozess zur Entlassung einzuleiten. Ohne diese beglaubigte Übersetzung kommt das Verfahren zum Stillstand.
Auch wenn das Original der Zusicherung in deutscher Sprache vorliegt, kann eine beglaubigte Übersetzung der Anlagen oder zugehörigen Dokumente nötig sein, die Sie bei der Ausländerbehörde oder anderen Ämtern in Deutschland einreichen müssen. Die Beglaubigung garantiert, dass das gesamte Dossier bundesweit anerkannt wird.
Müssen Sie die Zusicherung bei einer deutschen Botschaft, einem Konsulat oder einer anderen ausländischen Behörde einreichen, um dort Schritte zur Abmeldung oder zur Wahrung von Rechten einzuleiten, ist die Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer zwingend vorgeschrieben.
Die Einbürgerungszusicherung ist ein komplexes juristisches Dokument. Um Fehler und Verzögerungen bei der Behörde zu vermeiden, sind folgende Punkte für die Übersetzung entscheidend:
Die Einbürgerungszusicherung wird in der Regel nur dann zur Übersetzung benötigt, wenn das Originaldokument für die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bei den Behörden Ihres Heimatlandes eingereicht werden muss. Prüfen Sie in Ihrem Einbürgerungsverfahren genau, ob dieses Dokument oder bereits die Einbürgerungsurkunde selbst für Ihre Zwecke benötigt wird.
Ihre beglaubigte Übersetzung basiert auf dem Originaldokument, das Sie uns als Scan oder Foto zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie:
Lückenlose Übersetzung: Der vereidigte Übersetzer ist verpflichtet, alle Stempel, Unterschriften und Fußnoten in die Zielsprache zu übertragen.
Abstimmung der Namen: Um Probleme bei der Behörde zu vermeiden, gleichen wir die Schreibweise aller Namen (Ihrer und der Orte) mit der Schreibweise in Ihrem Ausweisdokument ab.
Wenn Sie die Einbürgerungszusicherung in einem Land außerhalb des Haager Übereinkommens verwenden, ist es möglich, dass die Behörde zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine Legalisation oder Apostille auf dem Originaldokument verlangt.
Achtung: Die Beglaubigung des Übersetzers ersetzt nicht die Apostille oder Legalisation des deutschen Originals. Klären Sie diesen Schritt vorab mit der anfordernden Behörde in Ihrem Herkunftsland.
Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungszusicherung – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.
Laden Sie den Scan oder ein hochwertiges Foto Ihrer Einbürgerungszusicherung über unser Online-Portal hoch. Im selben Schritt können Sie uns die gewünschte Zielsprache (z. B. Englisch, Spanisch, Arabisch) mitteilen und uns die korrekte Schreibweise Ihrer Namen aus Ihrem Reisepass nennen. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer zugeteilt. Dieser sorgt nicht nur für die korrekte sprachliche Übertragung, sondern auch für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird.
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.
Ziel: Maximale Sicherheit und schnelle Übergabe des Originaldokuments.
FAQ: Häufige Fragen zur Einbürgerungszusicherung
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die beglaubigte Übersetzung Ihrer Einbürgerungszusicherung:
Ja, vollumfänglich. Die Übersetzung wird durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt. Sein Stempel und seine Unterschrift garantieren die Richtigkeit und die uneingeschränkte Anerkennung des Dokuments bei allen Ausländerbehörden, Standesämtern und Gerichten in Deutschland.
Die Kosten hängen von der Sprachkombination und dem Umfang des Dokuments ab. Da die Einbürgerungszusicherung ein relativ standardisiertes Dokument ist, bieten wir hierfür in der Regel einen transparenten Festpreis an. Laden Sie das Dokument unverbindlich hoch, um unser sofortiges Festpreisangebot zu erhalten.
Die Bearbeitungszeit ist in der Regel sehr schnell, da wir die Dringlichkeit im Einbürgerungsverfahren kennen. Oft können wir die beglaubigte Übersetzung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen fertigstellen und versenden. Die genaue Lieferzeit sehen Sie in Ihrem individuellen Angebot.
Die Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit des Originaldokuments, nicht die der Übersetzung. In der Regel benötigen Sie eine Apostille/Legalisation, wenn das Dokument in einem anderen Land als dem Ausstellungsland verwendet werden soll. Klären Sie dies bitte immer direkt mit der ausländischen Behörde (z. B. dem Konsulat) ab, bei der Sie die Zusicherung einreichen müssen. Die Beglaubigung des Übersetzers ersetzt diesen Schritt nicht.
Nein. Für die beglaubigte Übersetzung genügt es, wenn Sie uns das Dokument als klaren, vollständigen Scan oder ein hochauflösendes Foto über unser Online-Portal zur Verfügung stellen. Sie sparen dadurch Zeit und müssen Ihre wichtigen Originalunterlagen nicht aus der Hand geben.
Die Einbürgerungszusicherung belegt Ihrem Heimatstaat gegenüber, dass Sie berechtigt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. In der Regel müssen Sie im nächsten Schritt Ihre Heimatsstaatangehörigkeit aufgeben, indem Sie mit der Einbürgerungszusicherung eine Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Dafür benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungszusicherung, die Sie bei der Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats vorlegen müssen.
Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie unter dem folgenden Link:
www.make-it-in-germany.com/de/visum/dauerhaft-in-deutschland/einbuergerung/einbuergerungsverfahren/
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.