Beglaubigte Übersetzung Estnisch - einfach online bestellen
von vereidigten Übersetzern

Beglaubigte Übersetzung

Wird von Behörden, Gerichten und Institutionen akzeptiert, um die Richtigkeit und Rechtsgültigkeit eines übersetzten Dokuments zu bestätigen.

Vereidigte Übersetzer

Von einem deutschen Landgericht bestellte Übersetzer sorgen mit Ihrer fachlichen und sprachlichen Expertise dafür, dass Ihre Dokumente offiziell anerkannt werden.

Sicher

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Telefonisch erreichbar:

 

Braunschweig 05307 / 204820
Mettingen 05452 / 9364747
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Warum überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.

Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.

Wir fertigen Ihre beglaubigte Übersetzung an, denn...

ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

 

Skeptisch? Sie fragen sich bestimmt:

  • Warum sollte ich meine Dokumente bei dito übersetzen lassen?
  • Welche Sprachen fertigt dito an?
  • Welche Dokumente muss ich übersetzen lassen?


Viele Jahre habe ich als freiberufliche Übersetzerin wichtige und große Unternehmen begleitet und verschwiegen meine Arbeit erledigt. Es waren die erfolgreichsten Firmen in ganz Europa und das hatte hauptsächlich einen Grund: diese Übersetzungen haben vielen Menschen geholfen. Viele Unternehmer haben durch sie ihre Produkte in die ganze Welt verkaufen können.

Meine 20-jährige Erfahrung und die Rückmeldungen meiner Kunden beweisen: Meine Übersetzer-Expertise hat vielen Menschen ermöglicht, ihr Wissen mit der Welt zu teilen.

Über Jahre hinweg konnte ich mir ein Expertenteam zusammenstellen, so dass jetzt Übersetzungen aus dem Deutschen in nahezu jede Sprache und umgekehrt möglich sind.   

Jetzt möchte ich es Ihnen ermöglichen, mit der Übersetzung Ihrer wichtigsten Dokumente Ihr ganzes Wissen mit der Welt zu teilen.

Jetzt sollen Sie es sein, der sein Wissen mit der ganzen Welt teilen kann.

 

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