
Wird von Behörden, Gerichten und Institutionen akzeptiert, um die Richtigkeit und Rechtsgültigkeit eines übersetzten Dokuments zu bestätigen.
Von einem deutschen Landgericht bestellte Übersetzer sorgen mit Ihrer fachlichen und sprachlichen Expertise dafür, dass Ihre Dokumente offiziell anerkannt werden.
Ihre Daten sind durch SSL-Verschlüsselung geschützt. Alle Informationen werden sicher übertragen und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zuverlässig gesichert.

Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen EU-Führerschein umtauschen möchten (Umschreibung), ist die beglaubigte Übersetzung des Originals in der Regel zwingend erforderlich. Die deutschen Führerscheinstellen und Behörden benötigen eine rechtsgültige Übersetzung, um Ihre Berechtigung und die KlassenIhrer Fahrerlaubnis offiziell anerkennen zu können.
Die Übersetzung muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt werden, um die bundesweite Anerkennung zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, wenn Ihr Führerschein nicht in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde. Die beglaubigte Übersetzung dient als rechtssichere Grundlage für den Antrag auf Umschreibung und beschleunigt den gesamten Prozess bei der Behörde.
Ob Sie Ihren ausländischen Führerschein im Ausland oder in Deutschland vorlegen müssen, die Anerkennung hängt oft von der Sprache ab. Fahren Sie mit einem nicht-lateinischen Führerschein (z. B. Arabisch, Chinesisch oder Kyrillisch), verlangen Polizeikontrollen und Mietwagenfirmen außerhalb des Ausstellerlandes häufig eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische.
In Deutschland selbst ist der Führerschein aus einem Nicht-EU/EWR-Land nur für eine begrenzte Zeit gültig und muss bei Kontrollen oft zusammen mit der beglaubigten deutschen Übersetzung vorgezeigt werden. Mit der offiziellen Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrerlaubnis im internationalen und nationalen Verkehr zweifelsfrei und rechtskonform akzeptiert wird.
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins ist ein wichtiger Schritt, um rechtliche Probleme in Deutschland zu vermeiden. Nach Ihrer Einreise haben Sie in der Regel sechs Monate Zeit, Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen EU-Führerschein umschreiben zu lassen, sofern keine Sonderregelungen gelten. Wird diese Frist versäumt, erlischt Ihre Fahrberechtigung in Deutschland.
Durch die rechtzeitige Vorlage einer amtlich anerkannten und beglaubigten Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer stellen Sie sicher, dass alle Angaben auf Ihrem Dokument von den Behörden korrekt und fristgerecht bearbeitet werden können. Dies vermeidet nicht nur den Verlust der Fahrerlaubnis, sondern sichert Sie auch im Falle einer Verkehrskontrolle ab, da die Polizei die Gültigkeit Ihrer Dokumente sofort prüfen kann.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins darf in Deutschland ausschließlich von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Diese Übersetzer wurden von einem deutschen Oberlandesgericht oder Landgerichtermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung zu bescheinigen und mit Rundstempel und Unterschrift zu versehen.
Normale Sprachmittler oder Übersetzungsbüros ohne die entsprechende Beeidigung sind nicht berechtigt, beglaubigte Übersetzungen für Behörden wie das Straßenverkehrsamt oder die Führerscheinstelle auszustellen. Achten Sie bei der Wahl Ihres Dienstleisters darauf, dass dieser Status bundesweit anerkannt ist, um verzögerungsfreie Anerkennung zu gewährleisten.
Für die Anfertigung der beglaubigten ÜbersetzungIhres Führerscheins benötigen vereidigte Übersetzer in der Regel nicht das Originaldokument. Es ist ausreichend, wenn Sie uns eine qualitativ hochwertige Kopie oder einen Scan in guter Auflösung zukommen lassen.
Der vereidigte Übersetzer wird im Bestätigungsvermerk der beglaubigten Übersetzung explizit festhalten, dass die Übersetzung basierend auf einer Kopie angefertigt wurde. Dies ist rechtskonform und wird von deutschen Behörden in der Regel akzeptiert. Dennoch sollten Sie das Original des Führerscheins bei der Antragsstellung oder Umschreibung bei der Führerscheinstelle immer bereithalten.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der internationale Führerschein und die beglaubigte Übersetzungzwei unterschiedliche Dokumente für verschiedene Zwecke sind. Der internationale Führerschein dient ausschließlich als zusätzliche Legitimierung bei Auslandsreisen und ist nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig. Er stellt keine beglaubigte Übersetzung im juristischen Sinne dar.
Für Verfahren zur UmschreibungIhres ausländischen Führerscheins in einen deutschen EU-Führerschein bei einer deutschen Behörde ist der internationale Führerscheinnicht ausreichend. Hier muss die beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer vorgelegt werden. Der internationale Führerschein ist also kein Ersatz für die behördlich geforderte und amtlich anerkannte beglaubigte Übersetzung.
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins ist bei uns einfach, schnell und transparent. Unser bewährter Prozess garantiert Ihnen eine reibungslose Abwicklung von der Anfrage bis zur Lieferung:
Laden Sie einen hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Führerscheins über unser Portal hoch. Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung unseres verbindlichen Festpreisangebots erfolgen kostenlos und in kürzester Zeit.
Nach Ihrer Beauftragung wird das Dokument einem unserer vereidigten Fachübersetzer zugeordnet. Dieser erstellt die juristisch korrekte Übersetzung Ihres Führerscheins und versieht sie mit dem Beglaubigungsvermerk sowie dem offiziellen Stempel zur bundesweiten Anerkennung.
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung (den Scan als PDF) vorab per E-Mail. Das Originaldokument mit dem Stempel des vereidigten Übersetzers wird umgehend und sicher verpackt per Post an Ihre Wunschadresse versandt.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins anfallen.
Die UmschreibungspflichtIhres ausländischen Führerscheins hängt davon ab, aus welchem Land der Führerschein stammt und wie lange Sie in Deutschland gemeldet sind. Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten müssen in der Regel nicht umgeschrieben werden und behalten unbegrenzte Gültigkeit.
Kommen Sie jedoch aus einem Drittland (Nicht-EU/EWR), gilt eine Sechs-Monats-Frist: Ab Ihrer ersten Anmeldung in Deutschland dürfen Siesechs Monate lang mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren. Danach muss die Umschreibung bei der Führerscheinstelle beantragt werden. Für die Umschreibung ist die beglaubigte ÜbersetzungIhres Führerscheins (sofern er nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde) durch einen vereidigten Übersetzerzwingend erforderlich.
Wenn Sie die Frist versäumen, erlischt Ihre Fahrberechtigung in Deutschland. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig um die beglaubigte Übersetzung und den Antrag auf Umschreibung zu kümmern.
Die von einem vereidigten Übersetzer ausgestellte beglaubigte ÜbersetzungIhres Führerscheins hat in der Regel kein Ablaufdatum. Sie behält ihre Gültigkeit, solange das Originaldokument (Ihr Führerschein) selbst gültig ist und sich die darin enthaltenen Informationen nicht geändert haben. Deutsche Behörden akzeptieren die offizielle Übersetzung dauerhaft für das Umschreibungsverfahren.
Wichtig zu beachten ist jedoch die GültigkeitsfristIhres ausländischen Führerscheins in Deutschland. Wie bereits erwähnt, ist dieser oft nur sechs Monate nach Ihrer Einreise gültig. Auch wenn die beglaubigte Übersetzung weiterhin gültig ist, verliert Ihre Fahrberechtigung die Gültigkeit, wenn die Umschreibung nicht fristgerecht beantragt wird.
Die beglaubigte Übersetzung ist somit einmalig für das behördliche Verfahren zu erwerben und muss nicht erneuert werden.
Die Kosten für die beglaubigte ÜbersetzungIhres Führerscheins sind in der Regel Festpreise, die auf Basis der Sprache, der Länge und dem LayoutIhres Originaldokuments berechnet werden. Da Führerscheine in den meisten Fällen Standarddokumente sind, können Sie mit klar kalkulierbaren Kosten rechnen.
Bei uns erhalten Sie stets eine Festpreisgarantieohne versteckte Gebühren. Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung eines verbindlichen Angebots sind für Siekostenlos und unverbindlich. Nutzen Sieunser Online-Formular, um innerhalb weniger MinutenIhren individuellen Festpreis für die amtlich anerkannte ÜbersetzungIhres Führerscheins zu erfahren.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.