Beglaubigte Übersetzung: Geburtsurkunde
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Beglaubigte Übersetzung

Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.

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Wofür Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde benötigen

Die wichtigsten Anwendungsbereiche (Heirat, Ämter, Pässe)

Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde ist ein Fundamentaldokument, das Sie bei vielen wichtigen Lebensereignissen benötigen – oft auch dann, wenn das Original nicht auf Deutsch ausgestellt wurde.
Die beglaubigte Übersetzung ist in folgenden Bereichen zwingend erforderlich oder wird als primärer Nachweis gefordert:
  • Heirat und Eheschließung: Bei der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist die Urkunde der Nachweis Ihrer Identität, Abstammung und Ihres Familienstandes.
  • Einwohnermeldeämter & Behörden: Zur erstmaligen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Kinderreisepasses für Ihr Kind.
  • Anerkennung der Vaterschaft: Die Urkunde ist essenziell für die gesonderte Anerkennung der Vaterschaft oder für die Regelung des Sorgerechts.
  • Sozialleistungen: Als Nachweis für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld oder für die Kontoeröffnung auf den Namen des Kindes.
  • Einbürgerung und Staatsangehörigkeit: Für Anträge auf Einbürgerung oder bei der Beantragung der zweiten Staatsangehörigkeit.
Wichtig: Deutsche Behörden (Standesämter, Meldeämter) akzeptieren fremdsprachige Geburtsurkunden nur dann, wenn sie eine vollständige und beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorweisen können.

 

 

Mehrsprachige "internationale Urkunden" (CIEC)

Oftmals erhalten Sie bei einer Geburt im Ausland eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die nach dem CIEC-Übereinkommen (International Commission on Civil Status) vom 08.09.1976 ausgestellt wurde.
Diese internationalen Urkunden enthalten in der Regel eine feste Formularstruktur in mehreren Sprachen (darunter Deutsch, Englisch und Französisch) und sind für die Verwendung in anderen Vertragsstaaten des CIEC-Übereinkommens vorgesehen.
 
Ersetzt die CIEC-Urkunde eine beglaubigte Übersetzung?
 
Wichtig: In vielen CIEC-Vertragsstaaten ersetzt diese mehrsprachige Urkunde tatsächlich die Notwendigkeit einer separaten beglaubigten Übersetzung.
Aber Achtung: Dies gilt nicht universell. Wenn die Urkunde bei einer deutschen Behörde (Standesamt, Ausländerbehörde) eingereicht wird, die nicht am CIEC-Übereinkommen beteiligt ist, oder wenn die Urkunde individuelle handschriftliche Einträge enthält, kann die Behörde dennoch eine beglaubigte Übersetzung verlangen.
Prüfen Sie immer vorab bei der anfordernden Stelle, ob Ihre internationale Urkunde ausreichend ist oder ob Sie eine offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer benötigen, um Verzögerungen zu vermeiden.

 

 

Anerkennung der internationalen Geburtsurkunde im Ausland

Die internationale Geburtsurkunde (CIEC-Urkunde) hat leider keine weltweite Gültigkeit. Ihre Anerkennung beschränkt sich auf die Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens.
Wenn Sie Ihre internationale Geburtsurkunde in einem Land vorlegen müssen, das kein Vertragsstaat ist, benötigen Sie in der Regel zwingend eine beglaubigte Übersetzung in die jeweilige Amtssprache (z. B. eine Spanisch-Übersetzung für eine Behörde in Chile oder eine Englisch-Übersetzung für eine Stelle in Kanada).
 
Länder, in denen die CIEC-Urkunde anerkannt wird:
 
Zu den Ländern, die die CIEC-Urkunde (sofern nach dem Muster des Übereinkommens ausgestellt) anerkennen, gehören unter anderem:
  • Deutschland, Österreich, Schweiz
  • Frankreich, Italien, Spanien, Portugal
  • Belgien, Niederlande, Luxemburg
  • Kroatien, Polen, Serbien, Türkei
Wichtiger Hinweis: Für alle Länder außerhalb dieser CIEC-Liste ist die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer der sichere Weg zur Anerkennung. Darüber hinaus kann je nach Zielland eine zusätzliche Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Klären Sie dies frühzeitig mit der anfordernden Behörde.

 

 

Für die Geburtsanzeige beim Standesamt (geforderte Unterlagen)

Für die Geburtsanzeige beim Standesamt (geforderte Unterlagen)
 
Bei der Geburtsanzeige Ihres Kindes beim deutschen Standesamt sind mehrere Dokumente erforderlich. Falls eines dieser Dokumente in einer fremden Sprache vorliegt, muss zwingend eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beigefügt werden.
 
Grundlegende Unterlagen:
 
  • Die Geburtsanzeige (vom Entbindungsort oder der Hebamme).
  • Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Die Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift der Mutter.
 
Zusätzliche Unterlagen (abhängig vom Familienstand):
 
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Eheurkunde) und die Geburtsurkunde des Ehepartners.
  • Bei Nicht-Verheirateten: Geburtsurkunde des Vaters und ggf. die Vaterschaftsanerkennung.
  • Bei Geschiedenen/Verwitweten: Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister mit Scheidungs-/Sterbevermerk und ggf. das rechtskräftige Scheidungsurteil.
 
Wichtigster Hinweis zur Übersetzung:
 
Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen dem Standesamt im Original und in deutscher Sprache (durch eine beglaubigte Übersetzung) vorgelegt werden. Ohne diese offizielle Übersetzung können die Dokumente nicht rechtsgültig anerkannt werden, und die Anmeldung der Geburt verzögert sich.

 

 

Wofür Sie die Geburtsbescheinigung benötigen

Die Geburtsbescheinigung unterscheidet sich von der Geburtsurkunde dadurch, dass sie eine vereinfachte Kopie darstellt und nur für dafür vorgesehene Verwendungszwecke genutzt werden darf. Sie erhalten diese Bescheinigungen zusammen mit der offiziellen Geburtsurkunde vom Standesamt.

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung dieser Bescheinigungen, wenn die Originale in einer fremden Sprache vorliegen und für die folgenden Zwecke bei deutschen Behörden eingereicht werden:

  • Sozialleistungen: Zur Beantragung von Elterngeld oder zur Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse.

  • Krankenversicherung: Für die Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse.

Hinweis: Für die meisten anderen formalen Akte (Heirat, Ausländerbehörde, Gericht) ist in der Regel die vollständige Geburtsurkunde erforderlich. Die Geburtsbescheinigungen dienen spezifischen, klar definierten Zwecken. Liegt Ihre Geburtsbescheinigung fremdsprachig vor, ist auch hier die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer zwingend erforderlich.

 

 

Warum überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist das einzige Mittel, um die Rechtsgültigkeit eines fremdsprachigen Dokuments vor deutschen und vielen internationalen Behörden sicherzustellen. Eine einfache Übersetzung, die nicht beglaubigt ist, wird in der Regel abgelehnt, da sie keinen offiziellen Nachweis über die Korrektheit liefert.

 

Rechtsgültigkeit und Haftung

 

  • Offizielles Dokument: Ihre beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument, das einen Bestätigungsvermerk, den Rundstempel und die Unterschrift eines vereidigten Übersetzers trägt.

  • Vollständigkeit und Richtigkeit: Durch Stempel und Unterschrift bestätigt der Übersetzer die vollständige und wortgetreue Richtigkeit des übersetzten Dokuments. Der Übersetzer haftet persönlich für diese Korrektheit.

  • Qualifikation: Nur beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Urkundenübersetzer (wie bei uns) sind durch ein deutsches Landgericht zur Anfertigung von Beglaubigungen zugelassen. Die Bezeichnung "Übersetzer" allein ist in Deutschland nicht geschützt.

  • Schweigepflicht: Unsere vereidigten Übersetzer unterliegen zudem der gesetzlichen Schweigepflicht ($\text{§ 189 Abs. 4 GVG}$), was Ihnen höchste Datensicherheit garantiert.

Mit einer beglaubigten Übersetzung von uns stellen Sie sicher, dass Ihre Geburtsurkunde oder andere Dokumente bei Standesämtern, Ausländerbehörden und Gerichten ohne Rückfragen anerkannt werden.

Wichtige Hinweise zur Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde

Anforderungen an Format und Lesbarkeit des Scans

Die Qualität des von Ihnen eingereichten Scans entscheidet darüber, ob Ihr Dokument zügig bearbeitet werden kann und ob die Beglaubigung später von den Behörden anerkannt wird. Der vereidigte Übersetzer muss die Lesbarkeit jedes Details bestätigen können.

Bitte beachten Sie bei der Vorbereitung Ihres Scans folgende Anforderungen:

  • Hohe Auflösung: Reichen Sie einen klaren Scan mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi ein. Alternativ ist ein hochauflösendes Foto möglich, sofern es scharf und gut beleuchtet ist.

  • Vollständigkeit: Achten Sie darauf, alle Seiten des Originals einzureichen, selbst wenn die Rückseiten leer erscheinen.

  • Keine Beschädigungen: Stellen Sie sicher, dass keine Ecken abgeschnitten oder Textpassagen durch Finger oder Schatten verdeckt sind. Unscharfe Bilder führen zur Ablehnung der Beglaubigung.

  • Lesbarkeit von Merkmalen: Alle handschriftlichen Einträge, Unterschriften, Stempel, Prägesiegel und Wasserzeichen der ausstellenden Stelle müssen klar und deutlich lesbar sein. Der Übersetzer muss diese Merkmale in der Übersetzung vermerken.

  • Optimales Format: Das PDF-Format ist ideal für mehrseitige Dokumente. Wir akzeptieren auch gängige Bildformate wie JPG oder PNG.

 

Apostille und Legalisation bei Geburtsurkunden

Wenn Sie eine Geburtsurkunde (oder deren beglaubigte Übersetzung) im internationalen Rechtsverkehr benötigen, reicht die Beglaubigung durch den vereidigten Übersetzer oft nicht aus. Je nach Zielland ist eine zusätzliche Überbeglaubigung des Dokuments erforderlich, um die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des Ausstellers (oder des Übersetzers) zu bestätigen.

 

1. Die Apostille (Haager Abkommen)

 

Die Apostille wird für Länder benötigt, die das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation unterzeichnet haben. Sie ist ein einfacher, formalisierter Echtheitsnachweis, der schnell und unbürokratisch vom zuständigen Landgericht oder der Regierungspräsidialstelle angebracht wird.

 

2. Die Legalisation (Für Nicht-Vertragsstaaten)

 

Die Legalisation ist ein aufwendigeres Verfahren und wird für alle Länder benötigt, die nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Hier muss die Echtheit der Urkunde in der Regel durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes in Deutschland bestätigt werden.

 

Wann brauchen Sie die Überbeglaubigung?

 

  • Deutsche Urkunde im Ausland: Stammt Ihre Urkunde aus Deutschland, müssen Sie die Apostille/Legalisation nach der beglaubigten Übersetzung beim zuständigen Gericht oder der Regierungsstelle beantragen.

  • Ausländische Urkunde in Deutschland: Stammt die Urkunde aus dem Ausland, benötigen Sie die Apostille/Legalisation im Herkunftsland, bevor Sie diese hier beglaubigt übersetzen lassen.

Tipp: Klären Sie immer vorab mit der anfordernden Behörde im In- oder Ausland, ob und welche Form der Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung erforderlich ist.

Sicher, schnell und bundesweit anerkannt: Ihr Weg zur Übersetzung

Ihr 3-Schritte-Ablauf: Upload, Erstellung der beglaubigten Übersetzung, Versand

Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.

 

1. Dokument online hochladen und sofort Angebot erhalten

 

Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihrer Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigungen über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.

 

2. Bearbeitung, Prüfung und finale Bestätigung des Übersetzers

 

Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzer zugeteilt. Der Übersetzer erstellt die Entwurfsübersetzung, die wir Ihnen vor der finalen Bestätigung zur Freigabe zusenden. Sie prüfen in Ruhe alle persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum, Standesamt). Erst nach Ihrer Bestätigung sorgt der Übersetzer für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird.

 

3. Erhalt der beglaubigten Übersetzung (Digital und im Original)

 

Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.

 

 

Transparente Kosten und Express-Lieferung

Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde anfallen.

  • Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde (oder Geburtsbescheinigung), basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.

  • Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.

  • Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post.

Express-Option (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.

FAQ: Häufige Fragen zur Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunden und Geburtsbescheinigungen.

 

Wie lange dauert die beglaubigte Übersetzung meiner Geburtsurkunde?

 

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Sprache und dem Umfang. Da Geburtsurkunden meist nur eine Seite umfassen, erhalten Sie die fertige Übersetzung in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Beauftragung per Post. Die digitale Version (Scan) senden wir Ihnen meistens schon früher per E-Mail zu.

 

Sind Ihre Übersetzungen in Deutschland und im Ausland anerkannt?

 

Ja. Wir arbeiten ausschließlich mit öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern zusammen, deren Beglaubigungen bundesweit von allen deutschen Standesämtern, Meldeämtern, Ausländerbehörden und Gerichten akzeptiert werden. Auch die Anerkennung bei den meisten Konsulaten und ausländischen Stellen ist gewährleistet.

 

Muss ich die Geburtsurkunde im Original einsenden?

 

Nein. Für die beglaubigte Übersetzung benötigen wir lediglich einen hochwertigen Scan oder ein klares Foto des Originaldokuments. Die Beglaubigung wird mit dem Vermerk "Übersetzt nach vorgelegter Kopie" versehen.

 

Können mehrsprachige CIEC-Urkunden eine Übersetzung ersetzen?

 

Nicht immer. Obwohl internationale Urkunden in vielen CIEC-Vertragsstaaten eine Übersetzung ersetzen können, ist dies nicht universell. Deutsche Behörden können bei handschriftlichen Einträgen oder zur Sicherheit dennoch eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer fordern.

 

Was ist der Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung?

 

Die Geburtsurkunde ist das Primärdokument für alle rechtsverbindlichen Vorgänge (Heirat, Ausländerbehörde). Die Geburtsbescheinigung ist eine Kopie für spezifische Zwecke wie die Beantragung von Kindergeld oder Elterngeld. Wir fertigen die beglaubigte Übersetzung für beide Dokumenttypen an.

In welchen Ländern ist eine internationale Geburtsurkunde anerkannt?

Eine internationale Gebursurkunde,

die weltweite Gültigkeit hat, gib es leider nicht

 

,

Wenn Sie nach dem Muster des Übereinkommens

der CIEC ausgestellt wurde,

wird Sie in diesen Ländern anerkannt.

 

 

  • Belgien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Bulgarien
  • Deutschland
  • Estland
  • Frankreich
  • Italien
  • Kapverde
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Mazedonien
  • Moldau
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowenien
  • Spanien
  • Türkei

Wofür benötigen Sie die Geburtsbescheinigungen?

  • Die Geburtsbescheinigungen erhalten Sie zusammen mit der Geburtsurkunde. Vereinfacht kann man sagen, dass es sich um Kopien der Geburtsurkunde handelt, die allerdings nur für dafür vorgesehene Verwendungszwecke genutzt werden darf. Sie werden zum Beispiel für die Beantragung des Elterngelds, für die Beantragung des Kindergelds und für die Anmeldung bei der Krankenkasse verwendet.
  •  

Warum überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.

Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.

Wir fertigen Ihre beglaubigte Übersetzung an, denn...

ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

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Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.

Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.

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