
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.
♦ Wofür Sie die Beglaubigte Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags benötigen
♦ Wichtige Hinweise zur Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags
♦ Gesellschaftsvertrag übersetzen: In 3 Schritten, bundesweit anerkannt & zum garantierten Festpreis
♦ FAQ: Häufige Fragen zur Beglaubigten Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags

Die beglaubigte Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags ist unverzichtbar für alle offiziellen Vorgänge, die Ihre Unternehmensstruktur im Ausland betreffen. Ein vereidigter Übersetzer stellt sicher, dass die Dokumentation rechtsgültig und formell korrekt ist.
Der häufigste Anwendungsfall ist die Vorlage bei ausländischen Behörden, insbesondere wenn Sie eine Expansion planen. Ob für die Registrierung einer ausländischen Zweigniederlassung, die Eröffnung eines Geschäftskontos oder die Erfüllung von Meldepflichten – die beglaubigte Übersetzung dient als offizieller Nachweis der rechtlichen Existenz und Befugnisse Ihres Unternehmens. Ohne diese formelle Bestätigung wird Ihr Dokument in den meisten Ländern nicht akzeptiert.
Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland oder der Änderung von Eintragungen im Handelsregister verlangen die lokalen Behörden in der Regel eine Beglaubigte Übersetzung des Gründungsdokuments. Der Gesellschaftsvertrag dient als rechtliche Grundlage und muss in der Landessprache vorliegen, um die Richtigkeit der Unternehmensdaten zu belegen.
Auch bei der Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer ausländischen Bank oder der Beantragung von Krediten und Finanzierungen ist der übersetzte Gesellschaftsvertrag oft ein Pflichtdokument. Die Banken prüfen damit die Vertretungsberechtigung und die rechtliche Struktur des Unternehmens, um Geldwäschebestimmungen (AML) und Compliance-Vorgaben einzuhalten.
Die Errichtung einer Niederlassung oder die Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland ist ein komplexer Vorgang, der die Vorlage des Gesellschaftsvertrags der Muttergesellschaft erfordert. Die lokale Registrierungsstelle benötigt die Beglaubigte Übersetzung, um die rechtliche Legitimität und Struktur der Muttergesellschaft zu prüfen.
Dies ist besonders relevant für Compliance und die Einhaltung der Unternehmensführungsvorschriften (Corporate Governance) des Ziellandes. Die Übersetzung dient als Kernstück der Dokumentation, welche belegt, dass die neue Einheit korrekt von der Muttergesellschaft autorisiert wurde und alle statutarischen Vorgaben erfüllt.
Im Rahmen internationaler Unternehmensakquisitionen (M&A) oder bei der Gewinnung von Investoren ist eine sorgfältige Due Diligence (DD) obligatorisch. Die Beglaubigte Übersetzung des Gesellschaftsvertrags ist ein essenzieller Bestandteil der DD-Unterlagen, da sie die rechtliche Grundlage, die Gesellschafterstruktur und die Befugnisse der Geschäftsführung transparent macht.
Ohne die zertifizierte Übersetzung können Rechtsberater und Auditoren im Ausland die Compliance und die Validität der internen Vereinbarungen nicht prüfen. Dies schafft Vertrauen und ist eine Grundvoraussetzung, um große internationale Transaktionen sicher und erfolgreich abzuschließen.
Ein Gesellschaftsvertrag ist selten statisch, sondern wird oft durch Gesellschafterbeschlüsse oder notarielle Akte nachträglich geändert. Es ist wichtig, dass die Beglaubigte Übersetzung nicht nur den ursprünglichen Text, sondern auch alle gültigen Änderungen und Ergänzungen umfasst.
Die vereidigten Übersetzer prüfen, welche Fassung des Vertrags aktuell gültig ist und welche Dokumente zur Vollständigkeit zwingend mitübersetzt werden müssen. Sie bestätigen auf der Beglaubigung, dass die Übersetzung den aktuellen, rechtlich relevanten Stand Ihres Gesellschaftsvertrags widerspiegelt, was für behördliche Zwecke essenziell ist.
Bei der Beglaubigten Übersetzung eines komplexen Dokuments wie dem Gesellschaftsvertrag ist nicht nur die sprachliche Korrektheit, sondern auch die Layout-Treue entscheidend. Eine professionelle Übersetzung muss die Struktur des Originals (Überschriften, Paragrafen, Tabellen) so genau wie möglich nachbilden.
Die Einhaltung der Originalformatierung erleichtert den annehmenden Behörden und Gerichten die Zuordnung der übersetzten Inhalte zum Quelltext. Der vereidigte Übersetzer bestätigt durch seine Beglaubigung, dass die Übersetzung dem Original in Inhalt und Form entspricht, was die reibungslose Anerkennung sicherstellt.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Um die Beglaubigte Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags schnell und präzise durchzuführen, benötigen wir von Ihnen lediglich eine vollständige und gut lesbare Kopie (Scan oder Foto) aller Seiten. Das physische Original ist für uns nicht notwendig.
Da Gesellschaftsverträge häufig durch spätere Beschlüsse oder Nachträge ergänzt werden, ist die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidend für die behördliche Anerkennung. Der vereidigte Übersetzer muss auf der Beglaubigung bestätigen, dass die Übersetzung auf Grundlage des kompletten Dokuments (inklusive aller Anhänge und Änderungen) angefertigt wurde.
Die von unseren beeidigten (vereidigten) Übersetzern erstellte Beglaubigte Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags wird in ganz Deutschland und international offiziell anerkannt. Dies liegt daran, dass der Übersetzer gerichtlich zugelassen ist und die korrekte Wiedergabe des Originalinhalts mit Stempel und Unterschrift bestätigt.
Die Übersetzung ist damit für die Vorlage bei Ämtern, Behörden und Gerichten im Inland sowie bei den meisten Konsulaten und diplomatischen Vertretungen geeignet. Beachten Sie, dass in einigen Ländern außerhalb der EU möglicherweise zusätzliche Schritte (siehe nächster Punkt Apostille) erforderlich sind, um die volle internationale Anerkennung zu gewährleisten.
Für die Verwendung Ihrer Beglaubigten Übersetzung außerhalb Deutschlands, insbesondere in Ländern, die weder der EU noch dem Haager Übereinkommen angehören, ist häufig eine zusätzliche Überbeglaubigung erforderlich. Hierzu dient die Apostille oder die Legalisation.
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung für Länder des Haager Abkommens. Für alle anderen Länder ist der aufwendigere Prozess der Legalisation beim jeweiligen Konsulat notwendig. Beides bestätigt die offizielle Befugnis des vereidigten Übersetzers und somit die Gültigkeit des Dokuments im Zielland. Die Beschaffung dieser Überbeglaubigungen erfolgt über die zuständige Landesbehörde oder das Bundesverwaltungsamt.
Unverbindliche Anfrage und Festpreis-Angebot erhalten
Laden Sie eine Kopie Ihres Gesellschaftsvertrags über unser Online-Formular hoch. Sie erhalten umgehend ein transparentes Festpreis-Angebot für die Beglaubigte Übersetzung. Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir sofort mit der Bearbeitung.
Erstellung der Beglaubigten Übersetzung durch den vereidigten Übersetzer
Ein in Deutschland vereidigter Fachübersetzer fertigt die juristisch korrekte Übersetzung Ihrer Dokumente an. Die Übersetzung wird mit dem offiziellen Stempel und Beglaubigungsvermerk versehen, was die bundesweite Anerkennung sicherstellt. Eine interne Qualitätskontrolle prüft die vollständige Wiedergabe.
Sicherer Versand der Original-Übersetzung
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die unterschriebene und gestempelte Original-Ausfertigung der Beglaubigten Übersetzung per sicherem Versand zu. Sie erhalten Ihre Unterlagen pünktlich und bereit zur Vorlage bei Behörden, Hochschulen oder Arbeitgebern.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags anfallen.
Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihrer Dokumente, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post.
Express-Option (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.
Ja, die von unseren gerichtlich vereidigten Übersetzern erstellte Beglaubigte Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags wird in Deutschland und international bei den meisten Behörden, Gerichten und Institutionen anerkannt. Die Beglaubigung des vereidigten Übersetzers bestätigt die vollständige und korrekte Wiedergabe des Originals.
Für einige Länder außerhalb der EU können die annehmenden Stellen jedoch zusätzlich eine Überbeglaubigung verlangen, wie die Apostille oder die Legalisation, um die Echtheit der Übersetzer-Unterschrift zu bestätigen. Wir empfehlen Ihnen, sich kurz bei der annehmenden Stelle im Zielland zu erkundigen.
Ja, wir garantieren Ihnen einen verbindlichen Festpreis. Die Berechnung der Kosten erfolgt nicht pro Stunde, sondern basiert auf der Länge, dem Format und der Sprachkombination Ihres Gesellschaftsvertrags. Da dieses Dokument komplex ist, berücksichtigt der Festpreis den erhöhten juristischen Aufwand.
Um Ihnen den Festpreis nennen zu können, prüfen wir Ihre eingereichten Dokumente vorab kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten das detaillierte Angebot, bevor die Übersetzung beginnt, sodass Sie volle Kostentransparenz haben und keine versteckten Gebühren befürchten müssen.
Ja, für die offizielle Anerkennung des Gesellschaftsvertrags ist dies dringend erforderlich. Der vereidigte Übersetzer muss die Vollständigkeit des Dokuments bestätigen. Fehlen relevante Anlagen oder Nachträge, kann die Beglaubigung unter Umständen ihre Gültigkeit verlieren, da die übersetzte Fassung nicht den aktuellen Rechtsstand abbildet.
Senden Sie uns daher bitte alle Dokumente zu, die den aktuellen und gültigen Rechtsstand Ihres Unternehmens repräsentieren. Wir prüfen alle Unterlagen im Vorfeld und weisen Sie im Festpreisangebot explizit darauf hin, welche Teile für die behördliche Verwendung zwingend übersetzt werden müssen.
Die Notwendigkeit einer Apostille oder Legalisation hängt vom Land ab, in dem Sie den Gesellschaftsvertrag vorlegen möchten. Für die meisten Länder der EU und des Haager Abkommens ist die Beglaubigte Übersetzung des vereidigten Übersetzers ausreichend.
Bei Ländern, die nicht an diesen Abkommen teilnehmen, kann die annehmende Stelle eine Überbeglaubigung verlangen, welche die offizielle Befugnis des Übersetzers bestätigt. Wir können diesen Schritt nicht für Sie übernehmen, da er über die zuständige deutsche Behörde erfolgen muss. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei der zuständigen ausländischen Behörde.
Wir arbeiten mit einem Netzwerk von vereidigten Übersetzern zusammen, die in nahezu allen gängigen Sprachkombinationen juristisch beglaubigte Übersetzungen anfertigen können – von Deutsch/Englisch über Spanisch, Französisch bis hin zu osteuropäischen oder asiatischen Sprachen.
Da der Gesellschaftsvertrag häufig für internationale Zwecke benötigt wird, stellen wir sicher, dass der beauftragte Übersetzer in Deutschland gerichtlich zugelassen ist und somit die bundesweite Anerkennung gewährleistet ist. Fragen Sie einfach die gewünschte Kombination in Ihrer unverbindlichen Anfrage an.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.