
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.

Der Grundbuchauszug ist ein zentrales Dokument, wenn Sie im Ausland Immobilien erwerben oder verkaufen möchten. Internationale Behörden, Notare und Grundbuchämter verlangen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Grundbuchauszugs, um die Eigentumsverhältnisse rechtssicher nachzuweisen. Wir stellen sicher, dass Ihre Übersetzung alle notwendigen Formalitäten erfüllt und somit reibungslos im internationalen Rechtsverkehr anerkannt wird.
Bei der Beantragung eines Hypotheken- oder Immobiliendarlehens im Ausland ist die beglaubigte Übersetzung Ihres Grundbuchauszugs fast immer erforderlich. Banken und andere Finanzinstitute nutzen dieses offizielle Dokument, um die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen der Immobilie (z.B. Hypotheken oder Grundschulden) rechtlich zu prüfen. Nur eine beglaubigte Übersetzung durch vereidigte Übersetzer gewährleistet die nötige rechtliche Sicherheit für Ihre Finanzierung.
In vielen Fällen, etwa bei internationalen Rechtsstreitigkeiten, Testamentsvollstreckungen oder bei der Registrierung von Eigentum im Ausland, verlangen Gerichte und Behörden zwingend eine beglaubigte Übersetzung Ihres Grundbuchauszugs. Unsere vereidigten Übersetzer stellen die formelle Richtigkeit und die offizielle Anerkennung sicher, damit Ihre Dokumente den strengen Anforderungen des internationalen Rechtsverkehrs genügen und Sie die Anerkennung sichern.
Im internationalen Kontext kann der Grundbuchauszug bei Eheschließungen relevant sein, wenn es um Vermögensverhältnisse geht. Ebenso ist er bei grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten ein oft gefordertes Dokument. Um die Eigentumsverhältnisse des Nachlasses im Ausland rechtlich festzustellen, benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung des Grundbuchauszugs. Unsere vereidigten Übersetzer garantieren die exakte Wiedergabe des Inhalts für einen reibungslosen Ablauf.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Der Grundbuchauszug ist ein formalisiertes, rechtliches Dokument, dessen Gültigkeit auf der Vollständigkeit aller Eintragungen beruht. Eine beglaubigte Übersetzung muss diese rechtliche Integritätzwingend gewährleisten.
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Grundbuchauszugsgewährleistet die sprachliche und inhaltliche Korrektheit. Für die endgültige juristische Anerkennung im Ausland fordern viele Länder jedoch einen zusätzlichen Echtheitsnachweis des deutschen Originaldokuments.
Die Präzision bei der Übertragung von Namen und Ortsangaben aus Ihrem Grundbuchauszug ist für die internationale Anerkennung von größter Bedeutung. Hierbei arbeiten unsere vereidigten Übersetzer mit äußerster Sorgfalt:
Identische Schreibweise gewährleisten: Wir sichern zu, dass die Namen der Eigentümer im übersetzten Grundbuchauszug exakt der Schreibweise in Ihrem Reisepass oder anderen offiziellen Ausweisdokumentenentsprechen. Abweichungen, selbst kleine Tippfehler, führen im Ausland fast immer zur Ablehnung durch Notare oder Grundbuchämter.
Transliteration (Umschrift) bei nicht-lateinischen Zeichen: Stammen Ihre Namen oder die geografischen Bezeichnungen ursprünglich aus einer anderen Schrift (z.B. Kyrillisch oder Arabisch), verwenden wir die offiziellen Transliterationsregeln (Umschriftregeln), um Rechtssicherheit zu schaffen. Wir vermerken die verwendete Umschriftmethode explizit in der Beglaubigung der Übersetzung.
Beibehaltung von Ortsnamen:Ortsnamen von Gemarkungen, Fluren und Amtsgerichten übersetzen wir in der Regel nicht, sondern übernehmen sie unverändert in die Zielsprache. Nur so stellen wir sicher, dass das Grundstück eindeutig identifizierbar bleibt. Bei Bedarf fügen wir eine erklärende Anmerkung zur administrativen Zuordnung in eckigen Klammern hinzu.
Abgleich bei Namensänderungen: Ist der Name der eingetragenen Person im Grundbuchauszug (z.B. nach einer Heirat) nicht mehr aktuell, fordern wir Sie auf, uns einen Nachweis der Namensänderung (z.B. Eheurkunde) vorzulegen. Wir garantieren, dass der übersetzte Auszug mit Ihren aktuellen Dokumenten übereinstimmt, um Verzögerungen zu verhindern.
Der Grundbuchauszug dokumentiert die aktuellen Rechtsverhältnisse einer Immobilie. Da sich diese Verhältnisse (z.B. durch neue Eigentümer oder neue Grundschulden) schnell ändern können, legen Notare, Gerichte und ausländische Behörden großen Wert auf die Aktualität des vorgelegten Dokuments.
Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Grundbuchauszugs – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.
Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Grundbuchauszugs über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzerzugeteilt. Der Übersetzer erstellt die Entwurfsübersetzung, die wir Ihnen vor der finalen Bestätigung zur Freigabezusenden. Sie prüfen in Ruhe alle wichtigen Daten (wie Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen). Erst nach Ihrer Bestätigung sorgt der Übersetzer für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird.
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihres Grundbuchauszugs anfallen.
Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihres Grundbuchauszugs, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgtinnerhalb weniger Werktage per Post.
Express-Option (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Grundbuchauszugs sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.
Ja, unsere Übersetzungen führenvereidigte Übersetzer (auch als öffentlich bestellt oder beeidigt bekannt) durch. Deren Beglaubigungsvermerksichert die Anerkennung bei allen Ämtern, Gerichten, Notaren und Behörden in Deutschland sowie in den meisten Ländern weltweit. Für die Verwendung in Ländern außerhalb der EU oder bei internationalen Transaktionen empfehlen wir jedoch dringend, im Vorfeld bei der ausländischen Behördenachzufragen, ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation des Originaldokuments verlangt wird. Diese kümmern wir uns auf Wunsch ebenfalls.
Die genauen Kostenhängen vom Umfang (Anzahl der Seiten und Einträge) und der jeweiligen Sprachkombination ab. Sie profitieren von unserer Festpreisgarantie: Wir erstellen Ihnen nach dem Upload Ihres Grundbuchauszugskostenlos und schnell ein verbindliches Festpreisangebot. So wissen Sie von Anfang an genau, welche Kostenentstehen – ohne versteckte Gebühren.
Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt meist nur wenige Werktage. Die genaue Lieferzeit hängt von der Komplexität des Grundbuchauszugs und der aktuellen Auftragslage ab. Die voraussichtliche Lieferzeit erhalten Sie immer transparent mit Ihrem unverbindlichen Angebot. Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung sehr kurzfristig benötigen, bieten wir eine Express-Bearbeitung an – fragen Sie uns einfach nach den Möglichkeiten.
In den meisten Fällen benötigen Sie das Originaldokument nicht einzusenden. Für die beglaubigte Übersetzunggenügt ein hochaufgelöster Scan oder ein sauberes Foto Ihres aktuellen Grundbuchauszugs. Ob Sie zusätzlich eine Apostille oder Legalisationbrauchen, hängt vom Zielland ab, in dem Sie den Grundbuchauszugverwenden möchten. Bitte klären Sie die Notwendigkeit einer Apostillevorab mit der ausländischen Behörde.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.