
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.
♦ Wofür Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs benötigen
♦ Wichtige Hinweise zur Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs
♦ Sicher, schnell und bundesweit anerkannt: Ihr Weg zur Übersetzung
♦ FAQ: Häufige Fragen zur Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs

Wenn Ihr Unternehmen plant, eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in einem anderen Land zu gründen, verlangen die lokalen Behörden fast immer eine beglaubigte Übersetzung Ihres aktuellen Handelsregisterauszugs. Dieses Dokument ist der offizielle Nachweis Ihrer existierenden Rechtsform und der Vertretungsberechtigten und somit ein fundamentaler Bestandteil jeder internationalen Expansion.
Ausländische Banken benötigen den Handelsregisterauszug in übersetzter und beglaubigter Form, um die Identität und rechtliche Existenz Ihres Unternehmens zweifelsfrei zu prüfen (Know Your Customer-Prüfung). Dies ist sowohl für die Eröffnung eines Geschäftskontos als auch für die Beantragung von Krediten oder anderen Finanzierungen im Ausland unerlässlich.
Viele internationale Geschäftspartner und Vergabestellen (öffentliche oder private) fordern bei der Teilnahme an Ausschreibungen den Nachweis Ihrer Firmenexistenz und Bonität. Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs dient als rechtlich anerkannter Beleg für die Richtigkeit der Angaben Ihres Unternehmens bei wichtigen Vertragsabschlüssen.
Der Auszug belegt, wer zur gesetzlichen Vertretung Ihres Unternehmens berechtigt ist (Geschäftsführer, Prokuristen). Bei Gerichtsverfahren, Notarterminen oder der Unterzeichnung wichtiger internationaler Verträge im Ausland müssen Sie die Vertretungsbefugnis klar nachweisen. Die beglaubigte Übersetzung stellt sicher, dass die ausländische Stelle die deutsche Rechtsterminologie versteht und akzeptiert.
Ob es um die Registrierung von Marken, Patenten oder die Beantragung spezifischer Gewerbezulassungen im Ausland geht: Lokale Behörden benötigen den Handelsregisterauszug als Grundlage für jede Art von offizieller Eintragung. Die vereidigte Übersetzung garantiert, dass Ihr Unternehmen alle formalen Anforderungen des Ziellandes erfüllt.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
In Deutschland gibt es den aktuellen Auszug (der die gegenwärtigen Verhältnisse darstellt) und den historischen Auszug (der alle gelöschten oder geänderten Einträge enthält). Für die meisten Behörden und Banken im Ausland ist der aktuelle Auszug notwendig. Bitte prüfen Sie die genauen Anforderungen der anfordernden Stelle, bevor Sie uns den Scan zur beglaubigten Übersetzung zusenden.
Für die vollständige Anerkennung Ihres Handelsregisterauszugs im Ausland, insbesondere in Ländern außerhalb der EU, ist oft eine zusätzliche Apostille oder Überbeglaubigung des Gerichts erforderlich. Diese muss direkt beim zuständigen Gericht (meist das Landgericht) beantragt werden. Die beglaubigte Übersetzung wird erst nach Anbringung dieser Überbeglaubigung vorgenommen, damit diese mitübersetzt werden kann.
Die beglaubigte Übersetzung selbst ist unbegrenzt gültig. Allerdings legen ausländische Behörden und Geschäftspartner großen Wert auf die Aktualität des Handelsregisterauszugs. Häufig wird gefordert, dass das Originaldokument nicht älter als drei bis sechs Monate ist. Stellen Sie sicher, dass Ihr Auszug bei Beauftragung der vereidigten Übersetzung diese Frist einhält.
Bevor Sie die beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben, stellen Sie sicher, dass Sie die korrekte Zielsprache kennen. Während in den meisten Ländern die Landessprache (z. B. Spanisch für Spanien) verlangt wird, akzeptieren viele internationale Organisationen und einige Länder Englisch als Geschäftssprache. Unsere vereidigten Übersetzer bieten über 40 Sprachen an.
Der Handelsregisterauszug sieht je nach Bundesland ein wenig unterschiedlich aus, enthält jedoch immer die gleichen Angaben:
Je nachdem, wofür Sie Ihren Auszug aus dem Handelsregister benötigen, können Sie sich zwischen dem einfachen und dem amtlichen (beglaubigten) Auszug entscheiden. Weiterhin wird noch zwischen folgenden Arten des HR-Auszugs unterschieden:
Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.
Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Dokuments über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzer zugeteilt. Der Übersetzer erstellt die Entwurfsübersetzung, die wir Ihnen vor der finalen Bestätigung zur Freigabe zusenden. Sie prüfen in Ruhe alle persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum, Standesamt). Erst nach Ihrer Bestätigung sorgt der Übersetzer für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird.
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs anfallen.
Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post.
Express-Option (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Länge und Komplexität Ihres Auszugs ab (aktuell, chronologisch oder historisch). Für den aktuellen Auszug liegt die Standardbearbeitung in der Regel bei 3 bis 5 Werktagen (zuzüglich Postlaufzeit). Wir bieten jederzeit eine Express-Option (nach Absprache) an, bei der die beglaubigte Übersetzung prioritär durch einen unserer vereidigten Übersetzer bearbeitet wird.
Nein. Für die Erstellung der beglaubigten Übersetzung benötigen wir lediglich einen hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Dokuments. Unsere vereidigten Übersetzer fertigen die Übersetzung anhand des digitalen Bildes an und bestätigen die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem vorgelegten Dokument (der Kopie).
Ja. Die von unseren vereidigten Übersetzern ausgestellte Beglaubigung wird bundesweit von allen deutschen Behörden, Gerichten und Finanzämtern akzeptiert. International wird sie ebenfalls in den allermeisten Ländern problemlos anerkannt. Beachten Sie lediglich, dass für manche Länder eine zusätzliche Apostille oder Überbeglaubigung erforderlich sein kann.
Der einfache Auszug dient nur zu Informationszwecken und ist nicht beglaubigt. Der amtliche Auszug (auch beglaubigter Auszug genannt) enthält den Bestätigungsvermerk des Registergerichts und wird für offizielle Zwecke wie Gründungen, Bankgeschäfte und Behörden benötigt. Lassen Sie uns für die beglaubigte Übersetzung immer den amtlichen Auszug zukommen.
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung darf in Deutschland ausschließlich von einem vereidigten Übersetzer (auch beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer genannt) angefertigt werden. Die Behörden benötigen den Stempel und die Unterschrift dieses offiziell zugelassenen Übersetzers, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung zu bestätigen.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.