
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und die Ehe in Deutschland anerkennen lassen möchten, oder umgekehrt, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Urkunde. Dies ist essenziell für die Registrierung Ihrer Ehe beim zuständigen deutschen Standesamt. Unsere vereidigten Übersetzer sorgen dafür, dass alle Namen, Orte und Daten fehlerfrei und den rechtlichen Anforderungen entsprechend übertragen werden.
Für Anträge auf Familienzusammenführung bei der Ausländerbehörde oder deutschen Botschaften ist der Nachweis der rechtsgültigen Eheschließung durch eine beglaubigte Heiratsurkunde zwingend erforderlich. Ein Fehler in der Übersetzung kann hier zu langen Verzögerungen führen. Vertrauen Sie auf die Expertise unserer vereidigten Übersetzer, um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.
Auch im Rahmen eines Einbürgerungsantrags, bei der Beantragung eines Visums oder für Rentenversicherungszwecke kann die Vorlage der Heiratsurkunde in beglaubigter Übersetzung gefordert werden. Wir stellen sicher, dass Ihre beglaubigte Übersetzung bundesweit und international anerkannt wird, sodass Sie Ihre Dokumente ohne Bedenken bei jeder Behörde einreichen können.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Bei der Übersetzung offizieller Dokumente wie der Heiratsurkunde gibt es Besonderheiten, die Sie beachten sollten, um Verzögerungen bei den Behörden zu vermeiden. Wir fassen die wichtigsten Hinweise zusammen:
Je nach Verwendungszweck und Herkunftsland Ihrer Heiratsurkunde kann es sein, dass die Urkunde selbst eine sogenannte Apostille oder Legalisation benötigt. Dies ist eine Überbeglaubigung, die die Echtheit des Dokuments bestätigt. Die beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde beinhaltet immer auch die Übersetzung dieser Apostille oder Legalisation. Klären Sie bitte vorab mit der anfordernden Behörde, ob diese zusätzliche Beglaubigung nötig ist, damit unser vereidigter Übersetzer dies korrekt berücksichtigen kann.
Manche Länder stellen die Heiratsurkunde in zwei Sprachen aus (z. B. eine internationale Heiratsurkunde nach CIEC-Übereinkommen). Obwohl diese Dokumente oft auch ohne Übersetzung anerkannt werden, fordern deutsche Behörden oder Botschaften häufig eine beglaubigte Übersetzung des gesamten Dokuments an, um die offizielle und vollständige Gleichwertigkeit zu gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen, diese Anforderung stets bei der annehmenden Stelle abzuklären.
Für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde benötigen wir in der Regel lediglich eine gut lesbare Scan-Kopie oder ein Foto Ihres Originaldokuments. Unsere vereidigten Übersetzer bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, wobei sie vermerken, dass die Übersetzung anhand der Kopie erfolgte. Das Original müssen Sie uns nicht postalisch zusenden. Dies spart Ihnen Zeit und Versandkosten.
Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.
1. Dokument online hochladen und sofort Angebot erhalten
Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihrer Heiratsurkunde oder Geburtsbescheinigungen über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
2. Bearbeitung, Prüfung und finale Bestätigung des Übersetzers
Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzer zugeteilt. Der Übersetzer erstellt die Entwurfsübersetzung, die wir Ihnen vor der finalen Bestätigung zur Freigabe zusenden. Sie prüfen in Ruhe alle persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum, Standesamt). Erst nach Ihrer Bestätigung sorgt der Übersetzer für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird.
3. Erhalt der beglaubigten Übersetzung (Digital und im Original)
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde anfallen.
Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde (oder Eheurkunde), basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post.
Express-Option (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.
Die beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde hat in der Regel kein Ablaufdatum. Das Dokument bescheinigt einen einmaligen, unveränderlichen Sachverhalt (die Eheschließung). Manche Behörden akzeptieren jedoch nur Dokumente, die nicht älter als sechs Monate sind, weshalb sie die Vorlage einer aktuellen Kopie der Heiratsurkunde fordern. Klären Sie dies am besten direkt mit der anfordernden Behörde ab.
Ja. Wir arbeiten mit einem bundesweiten Netzwerk an vereidigten Übersetzern zusammen, die in Deutschland für eine Vielzahl von Sprachen gerichtlich zugelassen sind. Dadurch können wir die beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde aus fast jeder Sprache der Welt (z. B. Spanisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch) schnell und zuverlässig anfertigen.
Die Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde hängen von der Sprachkombination (z. B. Spanisch-Deutsch), dem Umfang des Textes und der Komplexität ab. Wir bieten Ihnen stets eine Festpreisgarantie. Senden Sie uns einfach eine kostenlose Anfrage mit Ihrem Dokument, und Sie erhalten umgehend ein unverbindliches und transparentes Angebot.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.