
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.
♦ Wofür Sie die beglaubigte Übersetzung Norwegisch–Deutsch benötigen
♦ Wichtige Hinweise zur Übersetzung Ihrer Norwegisch Dokumente
♦ Norwegisch Dokumente übersetzen: In 3 Schritten – behördlich anerkannt & zum garantierten Festpreis
♦ FAQ: Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung aus dem Norwegisch

Für die Eheschließung, die Eintragung eines Kindes oder andere Familienangelegenheiten beim deutschen Standesamt benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer norwegischen Personenstandsdokumente. Hierzu zählt die Geburtsurkunde (Fødselsattest) und die Heiratsurkunde (Vigselsattest).
Das deutsche Standesamt verlangt für die Anerkennung Ihrer norwegischen Dokumente, ausgestellt von der Skatteetaten (Steuerverwaltung, zuständig für das nationale Personenregister), die korrekte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer.
Obwohl Sie als EWR-Bürger Freizügigkeit genießen, sind für das deutsche Einbürgerungsverfahren oder die Anmeldung von Nicht-EWR-Familienangehörigen beglaubigte Übersetzungen Ihrer norwegischen Dokumente erforderlich. Dies betrifft das Führungszeugnis (Politiattest) und Meldebestätigungen.
Wir unterstützen Sie bei der Übersetzung von Dokumenten der norwegischen Behörden, um eine reibungslose Abwicklung bei den deutschen Ausländerbehörden zu gewährleisten. Unsere vereidigten Übersetzer helfen bei der korrekten Vorlage für den Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung.
Für die Anerkennung Ihrer in Norwegen erworbenen Qualifikationen an einer deutschen Hochschule oder für berufliche Zwecke benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer norwegischen Zeugnisse und Diplome. Wichtige Dokumente sind das Abitur (Vitnemål) oder der Hochschulabschluss (Diplom).
Die korrekte Übertragung Ihrer norwegischen Bildungsabschlüsse ist für die Überprüfung durch deutsche Prüfstellen (z. B. ANABIN) entscheidend. Unsere vereidigten Übersetzer garantieren die präzise Übersetzung der Notensysteme und die Einhaltung der Vorgaben zur amtlichen Anerkennung.
Für Rechtsgeschäfte in Deutschland, notarielle Beurkundungen oder gerichtliche Verfahren ist die beglaubigte Übersetzung der entsprechenden norwegischen Dokumente erforderlich. Dies gilt insbesondere für Gerichtsurteile, Vollmachten (Fullmakt) und Erbscheine.
Dokumente, die von norwegischen Domstoler (Gerichten) oder einem Notarius publicus (Notar) ausgestellt wurden, benötigen die Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer, um die volle Rechtssicherheit vor der deutschen Justiz zu gewährleisten.
Zur Geltendmachung Ihrer in Norwegen erworbenen Arbeits- und Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer norwegischen Renten- und Sozialversicherungsnachweise. Diese Nachweise sind essentiell für die Berechnung Ihrer deutschen Rentenansprüche.
Häufige Dokumente sind Bescheinigungen des Sozialversicherungsträgers NAV (Arbeits- und Sozialverwaltungsbehörde) oder Nachweise über Beitragszeiten. Eine professionelle, amtlich anerkannte Übersetzung ist notwendig, um die lückenlose Anerkennung Ihrer Ansprüche beim deutschen Sozialamt oder der DRV zu garantieren.
Für internationale Geschäftsbeziehungen, die Gründung einer Niederlassung oder die Vorlage beim deutschen Handelsregister sind beglaubigte Übersetzungen Ihrer norwegischen Verträge und Firmenunterlagen erforderlich. Dazu gehören Gesellschaftsverträge und aktuelle Auszüge aus dem Foretaksregisteret (Unternehmensregister).
Dokumente aus dem norwegischen Brønnøysundregistrene (Unternehmensregister) müssen rechtssicher ins Deutsche übertragen werden. Unsere vereidigten Übersetzer gewährleisten die korrekte und amtlich anerkannte Übersetzung dieser sensiblen Geschäftsunterlagen für alle formalen Zwecke.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus Norwegen ist aufgrund der lateinischen Schrift in der Regel unkompliziert. Dennoch ist die korrekte Übertragung von Namen und Ortsangaben entscheidend. Achten Sie darauf, dass die Schreibweise in der beglaubigten Übersetzung exakt mit der in Ihrem norwegischen Pass oder anderen deutschen Ausweisdokumenten übereinstimmt, insbesondere bei den norwegischen Sonderzeichen (æ, ø, å). Unsere vereidigten Norwegisch-Übersetzer sichern diese Konsistenz.
Deutsche Ämter verlangen eine vollständige Übertragung. Obwohl norwegische Dokumente (z. B. die Fødselsattest) meist klar und modern sind, müssen alle Texte, Unterschriften, handschriftlichen Vermerke, Randnotizen und die offiziellen Stempel der ausstellenden Behörden (z. B. Skatteetaten / Folkeregisteret) in die beglaubigte Übersetzung aufgenommen werden. Dies ist die Grundlage für die Gültigkeit Ihrer norwegischen Dokumente in Deutschland.
Für die behördliche Anerkennung Ihrer norwegischen Dokumente (z. B. Ektepakt für Justizgeschäfte) in Deutschland ist zwingend eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Diese darf nur von einem in Deutschland vereidigten Norwegisch-Übersetzer angefertigt werden, der die Übersetzung mit seinem amtlichen Siegelabdruck und Beglaubigungsvermerk versieht. Nur durch diese Bestätigung wird die Rechtsgültigkeit der Übersetzung garantiert.
Obwohl Norwegisch eine skandinavische Sprache ist, verwenden norwegische Dokumente spezifische Abkürzungen und Behördenbezeichnungen. Unsere Expertise umfasst die korrekte Übertragung der Titel von Institutionen wie dem Utenriksdepartementet (Außenministerium), dem Folkeregisteret (Nationales Bevölkerungsregister) oder der Skatteetaten (Steuerverwaltung) ins Deutsche. Dies ist wichtig, damit Herkunft und Aussteller des norwegischen Dokuments für deutsche Empfänger sofort klar sind.
Moderne norwegische Dokumente sind in der Regel maschinell erstellt. Bei sehr alten Urkunden, insbesondere aus Kirchenbüchern oder historischen Archiven, können jedoch alte norwegische Handschriften oder Formulierungen in älteren Dialekten (z. B. Nynorsk in älterer Form) vorkommen. Unsere vereidigten Übersetzer beherrschen die sprachlichen Eigenheiten und verfügen über die Expertise, um auch solche Sonderfälle von norwegischen Dokumenten präzise und rechtssicher zu übersetzen.
Norwegen ist, obwohl kein EU-Mitglied, Mitglied des Haager Apostillen-Übereinkommens. Daher benötigen Ihre norwegischen Dokumente für die Verwendung in Deutschland in der Regel eine Apostille, die vom zuständigen Fylkesmann (Statsforvalter, Regierungsvertreter) oder dem Utenriksdepartementet (Außenministerium) ausgestellt wird. Die beglaubigte Übersetzung wird zusammen mit der Apostille eingereicht. Klären Sie dies stets mit der anfordernden deutschen Behörde ab.
Ihre Dokumente unverbindlich hochladen: Laden Sie das norwegische Dokument (z. B. eine norwegische Geburtsurkunde, einen Fødselsattest oder ein Vitnemål (Abschlusszeugnis)) einfach über unser Online-Formular hoch. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung und innerhalb weniger Stunden Ihr kostenloses Festpreisangebot. Wir benötigen nur eine digitale Kopie (Foto oder Scan) Ihrer Unterlagen für die Übersetzung.
Erstellung der beglaubigten Übersetzung durch vereidigte Übersetzer: Sobald Sie das Angebot annehmen, beginnt unser in Deutschland vereidigter Übersetzer für Norwegisch mit der Arbeit. Er fertigt die vollständige und korrekte Übersetzung an, versieht diese mit seinem Beglaubigungsvermerk, Stempel und seiner Unterschrift. Die beglaubigte Übersetzung ist somit bundesweit und bei allen Behörden in Deutschland anerkannt.
Versand der beglaubigten Originale: Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung im Original per Post zu. Die Lieferzeit beträgt in der Regel nur wenige Werktage. Ihre Unterlagen sind auf dem Weg zur Ausländerbehörde, dem Standesamt oder zur Anerkennungsstelle sicher und schnell bei Ihnen.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihres norwegischen Dokuments anfallen.
Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihrer Dokumente, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post. Die beglaubigte Übersetzung ist dabei stets bundesweit und behördlich anerkannt.
Express-Lieferung (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Norwegisch–Deutsch sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.
Ja. Beglaubigte Übersetzungen unserer in Deutschland vereidigten Übersetzer werden bundesweit von allen Behörden, Gerichten, Ausländerbehörden und Standesämtern anerkannt. Dies gilt für alle offiziellen Dokumente aus Norwegen.
Ja. Norwegen ist Mitglied der Haager Apostille-Konvention. Norwegische Urkunden (wie Fødselsattest), die in Deutschland verwendet werden sollen, benötigen die Apostille der zuständigen norwegischen Behörde (oft des Statsforvalteren oder des Utenriksdepartementet).
Die Apostille muss in der Regel vor der Übersetzung erfolgen, da sie Teil des zu übersetzenden Dokuments ist.
Ein Scan oder ein scharfes Foto (PDF/JPG) Ihrer norwegischen Urkunde ist völlig ausreichend. Das Original müssen Sie in der Regel nicht per Post einsenden, da die beglaubigte Übersetzung auf Basis der digitalen Vorlage erfolgt.
Standard: Die Erstellung und der anschließende Postversand dauern in der Regel wenige Werktage nach Auftragsbestätigung.
Express: möglich – abhängig von der Tagesauslastung unserer vereidigten Übersetzer. Nennen Sie uns Ihren Wunschtermin, wenn Sie eine Eilübersetzung benötigen.
Sie erhalten immer einen verbindlichen Festpreis, sobald Sie Ihr Dokument (z.B. Fødselsattest oder Vitnemål) hochladen. Die Kosten variieren je nach Länge und Komplexität des norwegischen Dokuments.
Wir übersetzen alle offiziellen Dokumente aus Norwegen, wie:
Ja, Sie erhalten auf Wunsch vorab eine digitale PDF-Vorschau. Das beglaubigte Original (mit Stempel und Unterschrift des vereidigten Übersetzers) folgt anschließend per Postversand. Dies ist ideal, um die Übersetzung schnell bei der deutschen Behörde einzureichen.
Unsere vereidigten Übersetzer sind staatlich geprüft und erstellen jede Übersetzung mit:
Damit ist die Übersetzung rechtlich gültig und bundesweit anerkannt.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.