
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.

Wenn Sie nach einer Scheidung erneut heiraten möchten, müssen Sie beim Standesamt nachweisen, dass Ihre frühere Ehe rechtskräftig aufgelöst wurde. Bei einer im Ausland erfolgten Scheidung reicht das Originalurteil allein meist nicht aus. In den meisten Fällen verlangt das Standesamt eine beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer.
Je nach Herkunftsland kann zusätzlich eine Anerkennung der ausländischen Scheidung durch die zuständige Landesjustizverwaltung erforderlich sein. Erst wenn diese Anerkennung vorliegt und das Scheidungsurteil in beglaubigter Übersetzung vorgelegt wurde, kann Ihre erneute Eheschließung in Deutschland eingetragen werden.
Wenn Sie im Ausland geschieden wurden, ist die Ehe für den deutschen Rechtsbereich nicht automatisch aufgelöst. Für deutsche Standesämter, Behörden und Gerichte gelten Sie zunächst weiterhin als verheiratet, bis die ausländische Entscheidungoffiziell anerkannt wurde. Die beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils ist der erste und wichtigste Schritt für dieses Anerkennungsverfahren.
Die Anerkennung ist in folgenden Situationen zwingend erforderlich:
Wichtig: Die Übersetzung muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer stammen. Wir übersetzen nicht nur das Scheidungsurteil, sondern auch notwendige Zusatzdokumente wie den Rechtskraftvermerk oder die Apostille – schnell, sicher und garantiert rechtsgültig für Ihre Anerkennung.
Die Scheidung hat oft weitreichende Konsequenzen für Ihren offiziellen Namen, insbesondere wenn Sie einen Ehenamen angenommen hatten und diesen nun ändern oder wieder annehmen möchten. Für die Abgabe einer rechtsgültigen Namenserklärung bei deutschen Standesämtern oder die Korrektur Ihrer Dokumente benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils.
Wann ist die beglaubigte Übersetzung für Namens- und Behördenanträge unerlässlich?
Wichtig: Eine nicht anerkannte oder falsch übersetzte Scheidung führt zu Verzögerungen und Ablehnungen bei der Namenserklärung. Unsere vereidigten Übersetzergewährleisten die bundesweite Anerkennung des Dokuments, sodass Ihre Namensänderung und alle weiteren Behördenanträge reibungslos ablaufen.
Wenn Sie in Deutschland ein Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen, ist der Nachweis Ihres aktuellen Familienstands unerlässlich. Ein Scheidungsurteil aus dem Ausland wird von deutschen Behörden in der Regel nur anerkannt, wenn es in beglaubigter Übersetzung vorliegt. Unsere vereidigten Übersetzer sorgen dafür, dass Ihr Dokument schnell, vollständig und rechtssicher übersetzt wird – damit Sie Ihre aufenthaltsrechtlichen Anträge ohne Verzögerung stellen können.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Für die Anerkennung Ihrer Auslandsscheidung durch deutsche Behörden ist die Vollständigkeit der zur Beglaubigung eingereichten Dokumente entscheidend. Es reicht in den meisten Fällen nicht aus, nur die erste Seite des Scheidungsurteils zu übersetzen.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Senden Sie uns daher idealerweise das vollständige Dokument mitsamt Rechtskraftvermerk zu. Unsere vereidigten Übersetzer sorgen dafür, dass alle wesentlichen Bestandteile des Originals korrekt im deutschen Dokument wiedergegeben werden.
Die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils bestätigt die sprachliche Korrektheit. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, die Echtheit des Originaldokuments selbst nachzuweisen, insbesondere wenn das Urteil aus dem Ausland stammt.
Hierbei sind zwei zusätzliche Beglaubigungsformen relevant:
Bitte prüfen Sie frühzeitig bei der anfordernden Behörde (z.B. Standesamt oder Oberlandesgericht), ob eine Apostille oder Legalisation für Ihr Original-Scheidungsurteil verlangt wird. Diese muss vor der Übersetzung auf dem Original angebracht werden. Wir übersetzen dann selbstverständlich auch diesen Echtheitsvermerk mit und beglaubigen ihn, um die vollständige Anerkennung zu gewährleisten.
Die Anerkennung Ihrer beglaubigten Übersetzung des Scheidungsurteils hängt maßgeblich von der Qualifikation der Person ab, die das Dokument übersetzt. Eine einfache Übersetzung von einem Sprachdienstleister ist nicht ausreichend für amtliche Zwecke.
Wir arbeiten ausschließlich mit qualifizierten Fachübersetzern zusammen, die auf gerichtliche Dokumente wie Ihr Scheidungsurteil spezialisiert sind. So erhalten Sie ein rechtssicheres Dokument, das den strengen Anforderungen jeder deutschen Behörde genügt.
Sie sollten genau überlegen, für welche Behörde und welches Land die beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils bestimmt ist. Dies bestimmt die benötigte Übersetzungsrichtung (Ausgangs- und Zielsprache) und eventuelle Zusatzanforderungen.
Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor der Bestellung bei der jeweiligen Zielbehörde über die exakten Anforderungen an die Zielsprache und das Beglaubigungsverfahren zu informieren. Wir stellen sicher, dass die beglaubigte Übersetzung den Normen des Ziellandes entspricht.
Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.
Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihrer Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigungen über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzer zugeteilt. Der Übersetzer erstellt die Entwurfsübersetzung, die wir Ihnen vor der finalen Bestätigungzur Freigabe zusenden. Sie prüfen in Ruhe alle persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum, Standesamt). Erst nach Ihrer Bestätigung sorgt der Übersetzer für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichtenakzeptiert wird.
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde anfallen.
Ja, in den meisten Fällen ist dies zwingend erforderlich. Wurden Sie im Ausland geschieden, müssen deutsche Behörden (insbesondere das Standesamt) diese Entscheidung erst offiziell anerkennen lassen. Andernfalls gelten Sie in Deutschland rechtlich weiterhin als verheiratet. Die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils ist der zentrale Nachweis, der für dieses Anerkennungsverfahren benötigt wird.
Die Übersetzung muss in Deutschland von einem vereidigten, beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt werden. Nur diese gerichtlich ermächtigten Übersetzer dürfen die Beglaubigung durch ihren Stempel und ihre Unterschrift vornehmen. Wir arbeiten ausschließlich mit vereidigten Übersetzern zusammen, um die bundesweite und internationale Anerkennung Ihres Scheidungsurteils zu garantieren.
Das hängt vom Ausstellungsland Ihres Scheidungsurteils ab. Deutsche Behörden verlangen oft einen zusätzlichen Echtheitsnachweis des Originaldokuments. Bitte klären Sie mit der anfordernden Behörde, ob eine Apostille (für Länder des Haager Übereinkommens) oder eine Legalisation erforderlich ist. Diese Zusatzbeglaubigung muss vor der Übersetzung auf dem Original angebracht werden, damit unser vereidigter Übersetzer diese ebenfalls beglaubigt übersetzen kann.
Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel wenige Werktage plus Postversand. Wir bieten jedoch auch eine Express-Option für besonders eilige Aufträge an. Die genaue Lieferzeit hängt von der Länge und der Sprachkombination des Urteils ab. Sie erhalten die voraussichtliche Dauer zusammen mit Ihrem Festpreisangebot sofort nach dem Upload des Dokuments.
Ja. Für die Beglaubigung benötigen wir lediglich eine klare digitale Kopie (Scan oder Foto) Ihres Original-Scheidungsurteils. Der vereidigte Übersetzer bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung anhand dieser eingereichten Vorlage. Sie müssen uns das Originaldokument in der Regel nicht per Post zusenden. Achten Sie lediglich auf die gute Qualität des Scans.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.