
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.
♦ Wofür Sie die beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch benötigen
♦ Wichtige Hinweise zur Übersetzung Ihrer Spanisch Dokumente
♦ Spanisch Dokumente übersetzen: In 3 Schritten – behördlich anerkannt & zum garantierten Festpreis
♦ FAQ: Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung aus dem Spanisch

Für die Eheschließung, die Eintragung eines Kindes oder andere Familienangelegenheiten beim deutschen Standesamt benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer spanischen Personenstandsdokumente. Hierzu zählen die Geburtsurkunde (Certificado de Nacimiento) und die Heiratsurkunde (Certificado de Matrimonio).
Die Dokumente, ausgestellt z. B. vom Registro Civil (Standesamt) in Spanien, Mexiko oder Argentinien, benötigen für die Anerkennung in Deutschland die Apostille. Die Übersetzung muss durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer erfolgen.
Für Verfahren bei den Ausländerbehörden, das Visumverfahren oder die deutsche Einbürgerung ist die beglaubigte Übersetzung Ihrer spanischen Dokumente von zentraler Bedeutung. Dies betrifft das Führungszeugnis (Certificado de Antecedentes Penales) und Meldebestätigungen (Certificado de Empadronamiento).
Um die Anerkennung für den Aufenthaltstitel oder das BAMF zu gewährleisten, muss die Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer erfolgen. Achten Sie auf die Apostille auf dem Originaldokument, falls diese für das Ausstellungsland und den Verwendungszweck erforderlich ist.
Für die Anerkennung Ihrer in Spanien oder Lateinamerika erworbenen Qualifikationen an einer deutschen Hochschule oder für berufliche Zwecke benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer spanischen Zeugnisse und Diplome. Wichtige Dokumente sind das Abiturzeugnis (Título de Bachiller) oder der Hochschulabschluss (Título Universitario).
Die korrekte Übertragung Ihrer spanischen Bildungsabschlüsse ist für die Überprüfung durch deutsche Prüfstellen (z. B. ANABIN) entscheidend. Unsere vereidigten Übersetzer garantieren die präzise Übersetzung und die Einhaltung der Vorgaben zur amtlichen Anerkennung.
Für Rechtsgeschäfte in Deutschland, notarielle Beurkundungen oder gerichtliche Verfahren ist die beglaubigte Übersetzung der entsprechenden spanischen Dokumente erforderlich. Dies gilt insbesondere für Gerichtsurteile, Vollmachten (Poder Notarial) und Erbscheine.
Dokumente, die von einem Juzgado (Gericht) oder einem Notario (Notar) ausgestellt wurden, benötigen die Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer, um die volle Rechtssicherheit vor der deutschen Justiz zu gewährleisten. Eine Apostille ist hierbei meist zwingend erforderlich.
Zur Geltendmachung Ihrer in Spanien oder Lateinamerika erworbenen Arbeits- und Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer spanischen Renten- und Sozialversicherungsnachweise. Diese Nachweise sind essentiell für die Berechnung Ihrer deutschen Rentenansprüche.
Häufige Dokumente sind Bescheinigungen der spanischen Seguridad Social oder ähnlicher Institutionen. Eine professionelle, amtlich anerkannte Übersetzung ist notwendig, um die lückenlose Anerkennung Ihrer Ansprüche beim deutschen Sozialamt oder der DRV zu garantieren.
Für internationale Geschäftsbeziehungen, die Gründung einer Niederlassung oder die Vorlage beim deutschen Handelsregister sind beglaubigte Übersetzungen Ihrer spanischen Verträge und Firmenunterlagen erforderlich. Dazu gehören Gesellschaftsverträge und aktuelle Auszüge aus dem Registro Mercantil (Handelsregister).
Dokumente aus dem spanischsprachigen Wirtschaftsraum müssen rechtssicher ins Deutsche übertragen werden. Unsere vereidigten Übersetzer gewährleisten die korrekte und amtlich anerkannte Übersetzung dieser sensiblen Geschäftsunterlagen, oft ebenfalls mit erforderlicher Apostille.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus dem Spanischen (aus Spanien oder Lateinamerika) ist aufgrund der lateinischen Schrift in der Regel unkompliziert. Dennoch ist die korrekte Übertragung von Namen und Ortsangaben entscheidend. Um Probleme beim Standesamt oder der Ausländerbehörde zu vermeiden, muss die Schreibweise in der beglaubigten Übersetzung exakt mit der in Ihrem Pass oder anderen deutschen Ausweisdokumenten übereinstimmen. Dies gilt insbesondere für die korrekte Wiedergabe der Akzente (Tilden). Unsere vereidigten Spanisch-Übersetzer sichern diese Konsistenz.
Deutsche Ämter verlangen eine vollständige Übertragung. Spanische Dokumente (z. B. Certificado de Nacimiento) enthalten oft Stempel, Unterschriften und teils handschriftliche Vermerke des Registro Civil (Standesamt). Bei lateinamerikanischen Dokumenten ist dies besonders wichtig, da hier oft ältere Formulare verwendet werden. Alle Texte, inklusive Randnotizen und offizielle Siegel, müssen in die beglaubigte Übersetzung aufgenommen werden.
Für die behördliche Anerkennung Ihrer spanischen Dokumente (z. B. Acta de Matrimonio für Familienangelegenheiten) in Deutschland ist zwingend eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Diese darf nur von einem in Deutschland vereidigten Spanisch-Übersetzer angefertigt werden, der die Übersetzung mit seinem amtlichen Siegelabdruck und Beglaubigungsvermerk versieht. Nur durch diese Bestätigung wird die Rechtsgültigkeit der Übersetzung garantiert.
Spanische Dokumente verwenden spezifische Abkürzungen und Behördenbezeichnungen, die sich je nach Herkunftsland stark unterscheiden können (z. B. Spanien, Mexiko, Kolumbien, Argentinien). Unsere Expertise umfasst die korrekte Übertragung der Titel von Institutionen wie dem Ministerio de Asuntos Exteriores oder der Secretaría de Relaciones Exteriores (SRE) ins Deutsche. Dies ist wichtig, damit Herkunft und Aussteller des spanischen Dokuments für deutsche Empfänger sofort klar sind.
Moderne spanische Dokumente sind in der Regel maschinell erstellt. Bei sehr alten Urkunden (z. B. koloniale Register, alte Kirchenbücher) können jedoch alte spanische Handschriften oder Formulierungen in älteren Dialekten (Kastilisch) vorkommen. Unsere vereidigten Übersetzer beherrschen die sprachlichen Eigenheiten und verfügen über die Expertise, um auch solche Sonderfälle von spanischen Dokumenten präzise und rechtssicher zu übersetzen.
Die meisten spanischsprachigen Länder (Spanien, Mexiko, Chile, Argentinien, etc.) sind Mitglieder des Haager Apostillen-Übereinkommens. Daher benötigen Ihre spanischen Dokumente aus diesen Ländern in der Regel eine Apostille. Dokumente aus Spanien sind oft durch EU-Verordnungen von der Apostille befreit (mehrsprachige Formulare). Die beglaubigte Übersetzung wird in der Regel zusammen mit der Apostille eingereicht. Klären Sie dies stets mit der anfordernden deutschen Behörde (z. B. Standesamt) ab.
Ihre Dokumente unverbindlich hochladen: Laden Sie das spanische Dokument (z. B. eine spanische Geburtsurkunde, ein Certificado de Nacimiento oder ein Título Universitario) einfach über unser Online-Formular hoch. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung und innerhalb weniger Stunden Ihr kostenloses Festpreisangebot. Wir benötigen nur eine digitale Kopie (Foto oder Scan) Ihrer Unterlagen für die Übersetzung.
Erstellung der beglaubigten Übersetzung durch vereidigte Übersetzer: Sobald Sie das Angebot annehmen, beginnt unser in Deutschland vereidigter Übersetzer für Spanisch mit der Arbeit. Er fertigt die vollständige und korrekte Übersetzung an, versieht diese mit seinem Beglaubigungsvermerk, Stempel und seiner Unterschrift. Die beglaubigte Übersetzung ist somit bundesweit und bei allen Behörden in Deutschland anerkannt.
Versand der beglaubigten Originale: Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung im Original per Post zu. Die Lieferzeit beträgt in der Regel nur wenige Werktage. Ihre Unterlagen sind auf dem Weg zur Ausländerbehörde, dem Standesamt oder zur Anerkennungsstelle sicher und schnell bei Ihnen.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihres spanischen Dokuments anfallen.
Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihrer Dokumente, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post. Die beglaubigte Übersetzung ist dabei stets bundesweit und behördlich anerkannt.
Express-Lieferung (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.
Ja. Beglaubigte Übersetzungen unserer in Deutschland vereidigten Übersetzer werden bundesweit von allen Behörden, Gerichten und Standesämtern anerkannt. Dies gilt für spanische Dokumente aus Spanien ebenso wie für Urkunden aus Lateinamerika.
Es kommt auf das Ausstellungsland an. Urkunden aus Spanien (EU-Mitglied) sind oft durch die EU-Verordnung 2016/1191 von der Apostille befreit. Urkunden aus den meisten lateinamerikanischen Ländern (z.B. Mexiko, Kolumbien, Chile) benötigen in der Regel die Apostille, da diese Staaten Mitglieder der Haager Konvention sind.
Bitte klären Sie die Anforderung immer mit Ihrer deutschen Behörde ab.
Ein Scan oder ein scharfes Foto (PDF/JPG) Ihrer spanischen Urkunde ist völlig ausreichend. Das Original müssen Sie in der Regel nicht per Post einsenden, da die beglaubigte Übersetzung auf Basis der digitalen Vorlage erfolgt.
Standard: Die Erstellung und der anschließende Postversand dauern in der Regel wenige Werktage nach Auftragsbestätigung.
Express: möglich – abhängig von der Tagesauslastung unserer vereidigten Übersetzer. Nennen Sie uns Ihren Wunschtermin, wenn Sie eine Eilübersetzung benötigen.
Sie erhalten immer einen verbindlichen Festpreis, sobald Sie Ihr Dokument (z.B. Certificado de Nacimiento oder Título) hochladen. Die Kosten variieren je nach Länge, Komplexität und eventuellen handschriftlichen Vermerken.
Wir übersetzen alle offiziellen Dokumente aus dem spanischsprachigen Raum, wie:
Ja, Sie erhalten auf Wunsch vorab eine digitale PDF-Vorschau. Das beglaubigte Original (mit Stempel und Unterschrift des vereidigten Übersetzers) folgt anschließend per Postversand. Dies ist ideal, um die Übersetzung schnell bei der deutschen Behörde einzureichen.
Unsere vereidigten Übersetzer sind staatlich geprüft und erstellen jede Übersetzung mit:
Damit ist die Übersetzung rechtlich gültig und bundesweit anerkannt.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.