
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.

Erbschein & Nachlass: Rechtliche Abwicklung in Deutschland
Wenn ein Todesfall mit Auslandsbezug vorliegt, ist die beglaubigte Übersetzung Ihrer Sterbeurkunde unerlässlich für die korrekte rechtliche Abwicklung in Deutschland. Deutsche Nachlassgerichte und Notare benötigen dieses Dokument, um die gesetzliche Erbfolge festzustellen, ein Testament zu eröffnen oder einen Erbschein auszustellen. Ohne eine amtlich anerkannte Übersetzung kommt es in der Regel zu erheblichen Verzögerungen im Erbschaftsverfahren. Unsere vereidigten Übersetzer garantieren Ihnen eine Übersetzung, die in allen Bundesländern und bei allen Gerichten akzeptiert wird. Die Übersetzung der Sterbeurkunde ist besonders wichtig für:
Wir helfen Ihnen, diesen komplizierten Prozess durch eine schnelle und rechtsgültige Übersetzung zu vereinfachen.
Im Falle eines Todesfalls ist die beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde ein Schlüsseldokument, um finanzielle Ansprüche gegenüber deutschen Institutionen geltend zu machen. Dies umfasst insbesondere Lebensversicherungen, private oder gesetzliche Rentenversicherungen und die Beantragung von Witwen- oder Waisenrenten. Versicherungsgesellschaften und Rentenkassen fordern die offizielle beglaubigte Übersetzung als rechtssicheren Nachweis des Todes. Unser Service stellt sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen schnell und korrekt erhalten, damit die Auszahlung von Ansprüchen reibungslos erfolgen kann. Mit einer Übersetzung unserer vereidigten Übersetzer vermeiden Sie:
Vertrauen Sie auf die bundesweite Anerkennung unserer beglaubigten Übersetzungen für alle Ihre Versicherungs- und Rentenangelegenheiten.
Die Meldung eines Todesfalls aus dem Ausland ist ein wesentlicher Schritt für die Aktualisierung Ihrer Personenstandsdaten in Deutschland. Das zuständige Standesamt oder die Meldebehörde benötigt die Sterbeurkunde in einer offiziellen Form, um den Todesfall in den Registern einzutragen und somit die Grundlage für weitere behördliche Schritte zu schaffen. Nur eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer garantiert, dass das Dokument ohne Rückfragen oder Ablehnung akzeptiert wird. Dies betrifft unter anderem folgende Situationen:
Wir sorgen dafür, dass die Übersetzung alle formalen Anforderungen des deutschen Standesamtes erfüllt.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Anforderungen an Ihr Dokument: Original, Kopie oder Scan?
Einer der größten Vorteile unseres Online-Service ist die bequeme und schnelle Abwicklung: Sie müssen uns das Original Ihrer Sterbeurkunde in der Regel nicht per Post zusenden. Für die Erstellung der beglaubigten Übersetzung ist die Übermittlung eines hochauflösenden Scans oder eines gut lesbaren Fotos über unser Online-Formular ausreichend. Unsere vereidigten Übersetzer vermerken auf der Übersetzung präzise, ob sie anhand des Originals oder einer Kopie gefertigt wurde – diese Vorgehensweise ist bundesweit anerkannt. Bitte beachten Sie bei der digitalen Übermittlung die folgenden wichtigen Punkte, um Verzögerungen zu vermeiden:
Nach Ihrer Bestellung prüfen wir die Qualität des übermittelten Dokuments und geben Ihnen sofort eine Rückmeldung.
Die bundesweite Anerkennung der Übersetzung
Die Garantie der Anerkennung ist der wichtigste Aspekt bei der beglaubigten Übersetzung Ihrer Sterbeurkunde. Wir arbeiten ausschließlich mit in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzern zusammen, deren Qualifikation und Befugnis durch ein deutsches Gericht bestätigt wurde. Dies bedeutet für Sie maximale Sicherheit: Unsere Übersetzungen werden bundesweit von allen offiziellen Stellen akzeptiert, darunter:
Jede Übersetzung trägt den offiziellen Stempel und die Unterschrift des vereidigten Übersetzers, wodurch die inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original der Sterbeurkunde rechtlich bescheinigt wird. Wählen Sie unseren Service und vermeiden Sie das Risiko von Ablehnungen oder zeitraubenden Rückfragen.
Wann Sie eine Apostille benötigen
Die beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde durch unsere vereidigten Übersetzer bestätigt die Korrektheit des übersetzten Textes. Sie bescheinigt jedoch nicht die Echtheit der ausländischen Originalurkunde selbst. In vielen Fällen, insbesondere bei Dokumenten aus Nicht-EU-Ländern oder bei der Vorlage beim Nachlassgericht, kann die anfordernde deutsche Behörde eine zusätzliche Überbeglaubigung des Originals verlangen: die sogenannte Apostille (gemäß Haager Abkommen) oder eine Legalisation. Diese Beglaubigung müssen Sie in der Regel im Herkunftsland der Sterbeurkunde beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Ihr 3-Schritte-Ablauf: Upload, Erstellung der beglaubigten Übersetzung, Versand
Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Sterbeurkunde – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.
1. Dokument online hochladen und sofort Angebot erhalten
Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihrer Sterbeurkunde über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
2. Bearbeitung, Prüfung und finale Bestätigung des Übersetzers
Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzer zugeteilt. Der Übersetzer erstellt die Entwurfsübersetzung, die wir Ihnen vor der finalen Bestätigung zur Freigabe zusenden. Sie prüfen in Ruhe alle persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum, Standesamt). Erst nach Ihrer Bestätigung sorgt der Übersetzer für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird.
3. Erhalt der beglaubigten Übersetzung (Digital und im Original)
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.
Transparente Kosten und Express-Lieferung
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Sterbeurkunde anfallen.
Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihrer Sterbeurkunde, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post.
Express-Option (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Sterbeurkunde sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.
Nein, in den meisten Fällen benötigen wir lediglich eine gute digitale Kopie (Scan oder Foto) Ihrer Sterbeurkunde für die beglaubigte Übersetzung. Unsere vereidigten Übersetzer können die Übersetzung auf Basis der Kopie anfertigen, was bundesweit anerkannt wird.
Wir legen großen Wert auf Geschwindigkeit und Effizienz, ohne die Qualität zu beeinträchtigen. Die reguläre Bearbeitungszeit für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Sterbeurkunde beträgt in der Regel wenige Werktage nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung. Die fertige, gestempelte Übersetzung versenden wir sofort im Anschluss per Post. Sollten Sie die Dokumente extrem kurzfristig benötigen, bieten wir Ihnen (nach Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer) unsere Express-Option an, mit der Sie die Bearbeitungszeit weiter verkürzen können. Die genaue Bearbeitungsdauer sehen Sie immer transparent in unserem Festpreisangebot.
Die Anerkennung Ihrer beglaubigten Übersetzung der Sterbeurkunde ist garantiert, weil wir ausschließlich mit vereidigten Übersetzern zusammenarbeiten, die in Deutschland öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind. Diese Bezeichnung ist geschützt und ihre Befugnis wurde von einem deutschen Gericht bestätigt. Jede Übersetzung enthält den amtlichen Stempel, die Unterschrift des Übersetzers und eine Bestätigungsklausel. Diese Form der Beglaubigung wird bundesweit bei allen Behörden, Ämtern, Standesämtern, Nachlassgerichten und Universitäten in Deutschland ohne Einschränkung anerkannt.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.