
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.

Im Falle eines internationalen Erbfalls – also wenn Vermögenswerte oder Erben im Ausland betroffen sind – ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung des Testaments oder der Letztwilligen Verfügung nahezu unverzichtbar.
Rechtliche Gültigkeit: Nur eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung wird von ausländischen Nachlassgerichten, Behörden und Banken als rechtsgültiger Beweis für die Anordnung der Erbfolge anerkannt.
Vermeidung von Verzögerungen: Ohne die korrekte und beglaubigte Übersetzung kann die Anerkennung der Erbfolge in die Länge gezogen werden oder sogar scheitern. Dies ist besonders kritisch bei Fristen oder der Verwaltung von dringend benötigten Vermögenswerten.
Konsistenz: Wir stellen sicher, dass alle erbrechtlichen Fachbegriffe und Formulierungen gemäß den rechtlichen Anforderungen des Ziellandes exakt übertragen werden, um Widersprüche zu vermeiden, die das Testament im Ausland ungültig machen könnten.
Wichtig: Kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn ein internationaler Erbfall vorliegt, da hier oft zusätzliche Legalisationen (Apostille) für die Gültigkeit der Dokumente erforderlich sind.
Wenn das Testament nicht in deutscher Sprache, sondern bereits in einer Fremdsprache (z.B. Englisch, Spanisch oder Russisch) vorliegt und in Deutschland oder einem anderen Land zur Nachlassabwicklung benötigt wird, ist ebenfalls eine beglaubigte Übersetzung notwendig.
Nachweis der Echtheit: Deutsche Nachlassgerichte und Behörden bestehen darauf, den rechtsgültigen Inhalt des Testaments in der Amtssprache des Landes zu erhalten. Eine einfache Übersetzung ohne Beglaubigungsstempel wird in der Regel nicht akzeptiert.
Qualitätssicherung: Unsere vereidigten Übersetzer sind darauf spezialisiert, Testamente aus verschiedenen Ursprungssprachen präzise ins Deutsche zu übertragen. Sie gewährleisten, dass juristische Nuancen korrekt erfasst werden, was für die Gültigkeit des Testaments in Deutschland essenziell ist.
Hinweis: Wir übersetzen Ihr fremdsprachiges Testament schnell und zuverlässig in jede gewünschte Amtssprache, um eine reibungslose Anerkennung der Erbfolge zu ermöglichen.
Die Übertragung oder der Verkauf von Vermögenswerten im Ausland, insbesondere von Immobilien, erfordert zwingend eine ordnungsgemäße beglaubigte Übersetzung des Testaments sowie aller relevanten Nachlassdokumente. Ohne diese Anerkennung wird die Transaktion von lokalen Stellen blockiert.
Immobilien-Transaktionen: Ausländische Grundbuchämter und Notare verlangen die Dokumente in ihrer Landessprache. Unsere vereidigten Übersetzer gewährleisten die präzise und juristisch korrekte Übersetzung aller Passagen, die die Erbfolge und die Eigentumsübertragung regeln.
Finanzielle Abwicklung: Auch bei der Auflösung von ausländischen Bankkonten, Depots oder Beteiligungen an Unternehmen ist die beglaubigte Übersetzung des Testaments notwendig. Sie dient als offizieller Nachweis Ihrer Rechte als Erbe gegenüber den ausländischen Finanzinstituten zur reibungslosen Nachlassabwicklung.
Lokale Akzeptanz: Wir garantieren, dass die beglaubigte Übersetzung den formalen Anforderungen entspricht, die für die Abwicklung von Vermögenswerten in den jeweiligen Zielländern gestellt werden.
Wenn die verstorbene Person ein Testament in einer Fremdsprache hinterlassen hat, ist zur Vorlage beim deutschen Nachlassgericht für den Erbscheinsantrag zwingend eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Formale Anforderung: Das Gericht benötigt eine vollständige und originalgetreueÜbersetzung des Testaments, die von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt wurde. Nur diese Form der Übersetzung garantiert die formelle und inhaltliche Anerkennung durch die deutschen Justizbehörden.
Nachweis der Rechtskraft: Die beglaubigte Übersetzung dient dem Gericht als rechtsgültiger Beweis für den letzten Willen des Erblassers und ist entscheidend für die korrekte Bestimmung der Erbfolge und die Ausstellung des Erbscheins.
Unser Vorteil: Wir kennen die genauen Anforderungen der Nachlassgerichte und liefern Ihnen die beglaubigte Übersetzung in der notwendigen Qualität und Ausführung, um Ihren Erbscheinsantrag ohne unnötige Rückfragen zu beschleunigen.
Ein unklar oder fehlerhaft übersetztes Testament ist eine der häufigsten Ursachen für langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten im internationalen Erbrecht. Die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ist hier Ihre beste Versicherung.
Minimierung von Fehlern: Durch unsere juristische Fachkompetenz stellen wir sicher, dass alle erbrechtlichen Fachbegriffe, Fristen und Formalitäten in der Übersetzung exakt dem Original entsprechen. Dies beseitigt Unsicherheiten und mögliche Angriffspunkte für Erbstreitigkeiten.
Schnelle Abwicklung:Behörden und Gerichte akzeptieren unsere beglaubigten Übersetzungen in der Regel sofort. Dies beschleunigt die Nachlassabwicklung erheblich und verhindert monatelange Verzögerungen durch juristische Rückfragen oder die Nachforderung von Dokumenten.
Internationale Anerkennung: Verlassen Sie sich auf die garantierte Rechtsgültigkeit unserer beglaubigten Übersetzungen, um sicherzustellen, dass Ihr Testament im Ausland ohne Probleme oder Widersprüche anerkannt wird.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Für die offizielle Anerkennung Ihres Testaments bei Gerichten, Notaren oder Behörden im In- und Ausland ist zwingend eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Diese darf nur von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Bei uns arbeiten ausschließlich vereidigte Übersetzer, die vom zuständigen Land- oder Oberlandesgericht ermächtigt wurden, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung offiziell zu bescheinigen. Das gibt Ihnen die höchste rechtliche Sicherheit.
Unsere beglaubigten Übersetzungen Ihres Testaments werden bundesweit von allen deutschen Ämtern, Notaren und Gerichten akzeptiert. Durch die strikte Einhaltung internationaler Normen und die Fachkompetenz unserer vereidigten Übersetzer gewährleisten wir zudem die Akzeptanz bei ausländischen Behörden. Verlassen Sie sich darauf, dass Ihr Testament im Zielland ohne Probleme oder Widersprüche anerkannt wird.
Die beglaubigte Übersetzung des Testaments durch unsere vereidigten Übersetzer bestätigt die Korrektheit des übersetzten Textes. Sie bescheinigt jedoch nicht die Echtheit des ausländischen Originaldokuments selbst. In vielen Fällen, insbesondere bei Dokumenten aus Nicht-EU-Ländern oder bei der Vorlage beim Nachlassgericht, kann die anfordernde deutsche Behörde eine zusätzliche Überbeglaubigung des Originals verlangen: die sogenannte Apostille (gemäß Haager Abkommen) oder eine Legalisation. Diese Beglaubigung müssen Sie in der Regel im Herkunftsland des Testaments beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Die Notwendigkeit einer Apostille hängt von dem Land ab, in dem das Testament ausgestellt wurde, und von der deutschen Behörde oder dem Nachlassgericht, das es entgegennimmt.
Bitte klären Sie vor der Beauftragung mit dem jeweiligen deutschen Nachlassgericht oder der annehmenden ausländischen Behörde, ob die Apostille für Ihr Testament erforderlich ist.
Falls eine Apostille vorhanden ist, übersetzen wir diese selbstverständlich kostenfrei mit. Wir sind jedoch nicht befugt, die Beschaffung der Apostille für Sie zu übernehmen.
Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Testaments – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.
1. Dokument online hochladen und sofort Angebot erhalten
Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Testaments über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
2. Bearbeitung, Prüfung und finale Bestätigung des Übersetzers
Nach Ihrer Beauftragung und Bezahlung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzer zugeteilt. Der Übersetzer erstellt die Entwurfsübersetzung, die wir Ihnen vor der finalen Bestätigung zur Freigabe zusenden. Sie prüfen in Ruhe alle persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum). Erst nach Ihrer Bestätigung sorgt der Übersetzer für die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird.
3. Erhalt der beglaubigten Übersetzung (Digital und im Original)
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse. Bei Eilbedürftigkeit ist nach Absprache auch ein Expressversand möglich.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihres Testaments anfallen.
Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihres Testaments, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post.
Express-Option (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Testaments sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.
Die Kosten für die beglaubigte Übersetzung basieren auf dem Umfang, der Sprachkombination und der Komplexität Ihres Testaments. Wir garantieren Ihnen stets einen verbindlichen Festpreis, den Sie nach Ihrer kostenlosen Vorabprüfung sofort erhalten. So haben Sie von Anfang an volle Kostentransparenz.
Ja. Die von unseren vereidigten Übersetzern angefertigte beglaubigte Übersetzung des Testaments wird bundesweit von allen Nachlassgerichten, Notaren und Behörden anerkannt. Auch für internationale Erbfälle sind unsere Übersetzungen gültig, ggf. ist hier eine zusätzliche Apostille erforderlich.
Die Standardbearbeitung für ein Testament dauert in der Regel nur wenige Werktage. Nach Fertigstellung erhalten Sie den PDF-Scan sofort per E-Mail vorab. Das juristisch gültige Original versenden wir dann zeitnah per Post. Sollte es sehr eilig sein, bieten wir Ihnen nach Absprache eine Express-Option an.
Nein. Für die Beauftragung benötigen wir lediglich einen hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Testaments. Unsere vereidigten Übersetzer vermerken auf der Beglaubigung, dass die Übersetzung anhand der Kopie erfolgte. Das Original verbleibt sicher bei Ihnen.
Ein vereidigter Übersetzer ist offiziell von einem deutschen Land- oder Oberlandesgericht ermächtigt, die Korrektheit und Vollständigkeit einer Übersetzung zu bescheinigen. Diese Beglaubigung ist für juristische Dokumente wie ein Testament unerlässlich, da nur sie die Anerkennung vor deutschen und ausländischen Gerichten und Behörden sicherstellt.
Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.