
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.
♦ Wofür Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Transparenzregisterauszugs benötigen
♦ Wichtige Hinweise zur Übersetzung Ihres Transparenzregisterauszugs
♦ Transparenzregisterauszug: Welche Angaben enthält das Dokument?
♦ Sicher, schnell und bundesweit anerkannt: Ihr Weg zur Übersetzung
♦ FAQ: Häufige Fragen zur Übersetzung Ihres Transparenzregisterauszugs

Banken und Finanzinstitute sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten von Vertragspartnern zu identifizieren. Für internationale Geschäftsbeziehungen oder die Eröffnung von Auslandskonten ist die Vorlage eines beglaubigt übersetzten Transparenzregisterauszugs oft zwingend notwendig. Die Übersetzung stellt sicher, dass die ausländischen Institute die komplexen deutschen Angaben korrekt verstehen und Ihre Firma die Compliance-Anforderungen erfüllt.
Planen Sie, eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in einem anderen Land zu gründen oder dort ein Unternehmen zu registrieren? Die lokalen Behörden benötigen den Transparenzregisterauszug als offiziellen Nachweis über die Eigentümerstruktur und die Kontrollverhältnisse Ihrer Muttergesellschaft. Eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer gewährleistet die juristische Anerkennung durch die Zielbehörde.
Viele internationale Vergabestellen oder große private Auftraggeber verlangen von Bietern im Rahmen der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) einen Nachweis über die Eigentümerstruktur des Unternehmens. Der beglaubigte Auszug aus dem Transparenzregister in der jeweiligen Landessprache dient als offizieller Beleg Ihrer Unternehmensintegrität und der Einhaltung der Anti-Korruptions-Vorschriften.
Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien im Ausland müssen Sie vor dem Notar oder bei Grundbuchämtern die Eigentümer des kaufenden/verkaufenden Unternehmens transparent machen. Der übersetzte Transparenzregisterauszug klärt die Vertretungsbefugnis und die Eigentumsverhältnisse, was für die rechtliche Abwicklung von internationalen Transaktionen unerlässlich ist.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
Im Gegensatz zu anderen Registern, bei denen historische Daten wichtig sein können, bildet der Transparenzregisterauszug stets die gegenwärtigen Verhältnisse ab. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen wir immer einen aktuellen Auszug des Transparenzregisters. Ältere Auszüge werden von den anfordernden Stellen (insbesondere Banken) in der Regel nicht akzeptiert, da sie nicht die aktuelle Lage der wirtschaftlich Berechtigten widerspiegeln.
Sollte in Ihrem Fall eine Unstimmigkeitsmeldung im Transparenzregister vorliegen, muss diese in die beglaubigte Übersetzung mit aufgenommen werden. Diese Meldung ist ein wichtiger juristischer Hinweis und muss den ausländischen Behörden oder Geschäftspartnern in übersetzter Form zur Verfügung gestellt werden. Senden Sie uns daher immer das vollständige Dokument zu.
Sind in Ihrem Transparenzregisterauszug ausländische Rechtseinheiten als wirtschaftlich Berechtigte oder als Anteilseigner aufgeführt, deren Daten wiederum über das deutsche Register transparent gemacht werden, benötigen Sie möglicherweise auch beglaubigte Übersetzungen der entsprechenden Handelsregisterauszüge dieser ausländischen Firmen. Klären Sie dies im Vorfeld mit der anfordernden Stelle.
Die beglaubigte Übersetzung an sich hat keine Verfallszeit. Allerdings verlangen Banken und Behörden oft, dass der zugrundeliegende Transparenzregisterauszug nicht älter als drei bis sechs Monate ist, um die Aktualität der Angaben zu gewährleisten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Auszug bei Beauftragung der vereidigten Übersetzung noch aktuell ist.
Der Transparenzregisterauszug dient dem Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft. Er ist ein zentrales Dokument zur Einhaltung der Geldwäsche-Präventionsvorschriften und enthält folgende verpflichtende Angaben:
Vertrauen Sie auf unseren transparenten, digitalen Prozess. In nur drei Schritten erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Transparenzregisterauszugs – garantiert anerkannt und pünktlich geliefert.
Laden Sie den hochwertigen Scan oder ein klares Foto Ihres Transparenzregisterauszugs über unser Online-Portal hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten ein transparentes Festpreisangebot inklusive der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
Nach Ihrer Beauftragung wird das Dokument umgehend einem unserer öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzer zugeteilt. Der Übersetzer erstellt die rechtskonforme Beglaubigung, die bundesweit von allen Behörden und Gerichten akzeptiert wird. Bei Unklarheiten oder Rückfragen zur Lesbarkeit kontaktieren wir Sie proaktiv.
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF-Scan per E-Mail zu. Das juristisch gültige Originaldokument, versehen mit dem Stempel des Übersetzers, versenden wir umgehend per Post an Ihre Wunschadresse.
Wir legen Wert auf vollständige Kostentransparenz, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Ihres Transparenzregisterauszugs anfallen.
Festpreisgarantie: Sie erhalten von uns immer einen verbindlichen Festpreis für die Übersetzung Ihres Transparenzregisterauszugs, basierend auf der Länge und dem Format des Dokuments. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Kostenlose Vorabprüfung: Die Prüfung Ihres Dokuments und die Erstellung des Angebots sind selbstverständlich kostenlos.
Reguläre Bearbeitungsdauer: Die Standardlieferung erfolgt innerhalb weniger Werktage per Post.
Express-Option (Nur nach Absprache): Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Transparenzregisterauszugs sehr kurzfristig benötigen, bieten wir die Express-Bearbeitung an. Da die Verfügbarkeit unserer vereidigten Übersetzer für Eilaufträge begrenzt ist, ist dieser Service nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeitsprüfung möglich. Kontaktieren Sie uns dafür bitte direkt mit Ihrem gewünschten Termin.
Ja. Die Beglaubigung durch unsere vereidigten Übersetzer wird bundesweit von allen Banken, Notaren und Behörden akzeptiert. Für die Verwendung im Ausland ist die Akzeptanz in vielen Ländern gewährleistet. Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Zielländer außerhalb der EU zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung des Gerichts verlangen könnten.
Nein. Für die beglaubigte Übersetzung ist die Vorlage des Originaldokuments in den meisten Fällen nicht erforderlich. Wir benötigen lediglich einen hochwertigen Scan oder ein klares Foto des aktuellen Transparenzregisterauszugs. Unsere vereidigten Übersetzer bestätigen die Richtigkeit der Übersetzung basierend auf dieser digitalen Vorlage.
Der wirtschaftlich Berechtigte (engl. Ultimate Beneficial Owner oder UBO) ist die zentrale Angabe im Transparenzregisterauszug. Er bezeichnet die natürliche Person, die letztendlich die Kontrolle über das Unternehmen ausübt oder aus deren Vermögen die Mittel stammen. Unsere vereidigten Übersetzer stellen die korrekte Wiedergabe dieses juristischen Fachbegriffs in der Zielsprache sicher.
Technisch ist die Übersetzung jederzeit möglich. Allerdings verlangen Banken und die meisten Behörden den Nachweis der aktuellen Verhältnisse. Daher wird in der Regel ein Transparenzregisterauszug akzeptiert, der nicht älter als drei bis sechs Monate ist. Wir empfehlen Ihnen, vor der Beauftragung einen aktuellen Auszug anzufordern.
Aufgrund der standardisierten Natur des Transparenzregisterauszugs erfolgt die beglaubigte Übersetzung in der Regel schnell. Die Standardbearbeitung liegt bei wenigen Werktagen (plus Postversand). Bei sehr dringenden Fristen bieten wir Ihnen eine Express-Option zur priorisierten Bearbeitung durch einen unserer vereidigten Übersetzer an.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.