Von einem deutschen Landgericht bestellte Übersetzer sorgen mit Ihrer fachlichen und sprachlichen Expertise dafür, dass Ihre Dokumente offiziell anerkannt werden.
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Erfolgreiche Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung
Bestandene Prüfung der Ausbildung
Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes
Ausreichend deutsche Sprachkenntnisse
Kein Fehlverhalten, das die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit des Berufes darstellt
Damit Sie als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder auch Tierarzt Ihren Beruf ausüben dürfen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung. Diese erhalten Sie durch die Ausstellung einer Approbationsurkunde, die als Nachweis für Ihre Befugnis dient, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf selbstständig und eigenmächtig ausüben zu dürfen. Wenn Sie Ihren Beruf im Ausland ausüben möchten oder ein Arzt sind, der seine Zulassung in einem anderen Land erworben hat und seinen Beruf in Deutschland anerkennen lassen möchte, dann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Approbationsurkunde.
Für Heilberufe ist immer eine offizielle Anerkennung vom Staat erforderlich, mit der Sie befugt werden, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf selbstständig und eigenmächtig auszuüben. Es gibt zwei Kategorien für Heilberufe:
1. Für die akademischen Heilberufe ist ein abgeschlossenes Studium an einer Universität erforderlich (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Tierärzte usw.)
2. Für schulisch erlernte Heilberufe ist ein Abschluss an einer Berufsschule notwendig (z.B. Physiotherapeuten, Hebammen, Krankenpfleger, usw.)
Bei den akademischen Heilberufen wird die Zulassung durch eine Approbation anerkannt und durch die Approbationsurkunde bescheinigt. Es gelten folgende Kriterien für die Erteilung einer Approbationsurkunde:
♦ Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung
♦ Erfolgreiches Bestehen der Abschlussprüfung (Staatsexamen)
♦ Gesundheitliche Eignung
♦ Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (bei Tätigkeit in Deutschland)
♦ Kein Verhalten, aus dem sich eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
Grundsätzlich gilt, dass jeder „akademische Heilberufler“ aus dem Ausland im Besitz der folgenden amtlichen Dokumente sein muss:
1. Approbation bzw. gültige Berufserlaubnis
2. Gültige Arbeitserlaubnis
3. Gültige Aufenthaltserlaubnis
Für Menschen aus EU-Ländern gilt:
Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis liegt durch die EU-Zugehörigkeit automatisch vor. Aber die Approbation in Deutschland selber muss bei der Behörde des zuständigen Bundeslands beantragt werden. Dabei müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
♦ Lebenslauf in deutscher Sprache
♦ Medizindiplom
♦ Praktikumsbescheinigungen
♦ Geburtsurkunde
♦ Heiratsurkunde, falls verheiratet
♦ Erklärung über Straffreiheit im Heimatland
♦ polizeiliches Führungszeugnis (Ausland)
♦ amtliches Führungszeugnis – Belegart 0 – (Inland)
♦ Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises
♦ Sprachzertifikat, welches die Deutschkenntnisse mit mindestens B2 bescheinigt
♦ Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis
♦ ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes
Alle anderssprachigen Urkunden und Bescheinigungen müssen von einem qualifizierten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden.
Für Menschen aus Nicht-EU-Ländern gilt:
Auch hier muss die Approbation in Deutschland beim zuständigen Bundesland beantragt werden. Es müssen ebenfalls die o.g. Dokumente eingereicht werden, allerdings muss man zusätzlich noch den unterschriebenen Arbeitsvertrag mit der Klinik oder der Arztpraxis, in der man arbeiten möchte, vorlegen, sowie die Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Wieder müssen alle anderssprachigen Urkunden und Bescheinigungen von einem qualifizierten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden. Ein weiterer entscheidender Unterschied ist, dass bei Nicht-EU-Ausländern vor der Erteilung der deutschen Approbation eine sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung des im Nicht-EU-Ausland abgeschlossenen Studiums vorgenommen wird, die bestanden werden muss, um eine uneingeschränkte Approbation zu erhalten. Die Entscheidung hierfür liegt im Ermessen der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslands.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
dito Sprachenservice erfüllt die internationale Qualitätsnorm für Übersetzungsdienstleister (DIN EN ISO 17100, Reg.-Nr.7U153), die die Mindestanforderungen des Qualitätsmanagements für alle am Übersetzungsprozess beteiligten Personen definiert.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
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Viele Jahre habe ich als freiberufliche Übersetzerin wichtige und große Unternehmen begleitet und verschwiegen meine Arbeit erledigt. Es waren die erfolgreichsten Firmen in ganz Europa und das hatte hauptsächlich einen Grund: diese Übersetzungen haben vielen Menschen geholfen. Viele Unternehmer haben durch sie ihre Produkte in die ganze Welt verkaufen können.
Meine 20-jährige Erfahrung und die Rückmeldungen meiner Kunden beweisen: Meine Übersetzer-Expertise hat vielen Menschen ermöglicht, ihr Wissen mit der Welt zu teilen.
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