Personenstand & Familie
Zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden oder Namensänderungen.
Beglaubigte Übersetzungen für amtliche Dokumente werden in Deutschland nicht von beliebigen Übersetzern, Behörden oder Botschaften erstellt. Zuständig sind beeidigte, ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer.
dito Beglaubigungen organisiert beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Gerichte, Hochschulen, Standesämter, Konsulate und andere offizielle Stellen – online, deutschlandweit und durch entsprechend qualifizierte Übersetzer.
Beglaubigte Übersetzungen für amtliche Dokumente übernehmen in Deutschland beeidigte, ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Sie bestätigen mit Unterschrift, Stempel und Beglaubigungsvermerk, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.
Ein Übersetzungsbüro wie dito Beglaubigungen kann die Beauftragung, Prüfung, Koordination, Lieferung und Kommunikation übernehmen. Die eigentliche Beglaubigung erfolgt durch eine dafür berechtigte Übersetzerin oder einen dafür berechtigten Übersetzer.
Amtliche Dokumente werden häufig dann beglaubigt übersetzt, wenn sie bei einer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule, einem Standesamt, einer Botschaft oder einem Konsulat eingereicht werden sollen.
Zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden oder Namensänderungen.
Zum Beispiel Zeugnisse, Diplome, Bachelor- und Masterurkunden, Schulabschlüsse, Arbeitszeugnisse oder Anerkennungsunterlagen.
Zum Beispiel Führerscheine, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Gerichtsurteile, Vollmachten oder notarielle Dokumente.
Eine beglaubigte Übersetzung darf in Deutschland nur von Übersetzern erstellt werden, die hierzu berechtigt sind. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, zum Beispiel:
Gemeint ist im Kern dasselbe: Die Übersetzerin oder der Übersetzer ist offiziell zugelassen und darf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung bestätigen.
Eine beglaubigte Übersetzung enthält nicht nur den übersetzten Text. Sie wird zusätzlich mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Dieser bestätigt, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.
Der Vermerk bestätigt die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem vorgelegten Dokument.
Die berechtigte Übersetzerin oder der berechtigte Übersetzer unterschreibt und versieht die Übersetzung mit dem entsprechenden Stempel.
Viele deutsche Behörden, Gerichte, Hochschulen und Standesämter verlangen genau diese Form der bestätigten Übersetzung.
Sie müssen in den meisten Fällen nicht persönlich erscheinen. Für ein Angebot reicht zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein Foto Ihres Dokuments.
Senden Sie uns Ihr amtliches Dokument bequem online als Scan oder Foto. Achten Sie darauf, dass alle Seiten vollständig und gut lesbar sind.
Wir prüfen Sprache, Umfang, Dokumentenart und Verwendungszweck und nennen Ihnen Preis und Lieferzeit.
Die beglaubigte Übersetzung wird durch eine entsprechend beeidigte, ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzerin bzw. einen entsprechenden Übersetzer erstellt.
Je nach Bedarf erhalten Sie eine digitale Vorabversion und anschließend die beglaubigte Übersetzung im Original per Post.
Beglaubigte Übersetzungen werden häufig für folgende Stellen benötigt:
Welche Form genau verlangt wird, hängt vom Einzelfall ab. Wenn Ihnen eine Behörde besondere Vorgaben genannt hat, senden Sie uns diese bitte direkt mit.
Eine beglaubigte Übersetzung kann heute in vielen Fällen vollständig online beauftragt werden. Entscheidend ist nicht, ob Sie persönlich im Büro erscheinen, sondern ob die Übersetzung von einer berechtigten Übersetzerin oder einem berechtigten Übersetzer erstellt und korrekt beglaubigt wird.
dito Beglaubigungen arbeitet deutschlandweit. Sie können Ihre Unterlagen online einreichen und erhalten die beglaubigte Übersetzung je nach Wunsch per Post sowie auf Wunsch vorab als PDF.
In Deutschland übernehmen beeidigte, ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen für amtliche Dokumente. Ein Übersetzungsbüro wie dito Beglaubigungen kann die Beauftragung und Abwicklung organisieren.
Nein. Für eine beglaubigte Übersetzung muss die Übersetzerin oder der Übersetzer dazu berechtigt sein. Die genaue Bezeichnung unterscheidet sich je nach Bundesland.
Deutsche Auslandsvertretungen fertigen Übersetzungen in der Regel nicht selbst an. Meist wird auf geeignete Übersetzer oder Übersetzerbüros verwiesen.
Für die Angebotserstellung reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Ob später das Original benötigt wird, hängt von Dokument, Sprache und Vorgabe der empfangenden Stelle ab.
Beglaubigte Übersetzungen von entsprechend berechtigten Übersetzern werden in Deutschland grundsätzlich für viele behördliche und gerichtliche Zwecke verwendet. Im Einzelfall entscheidet jedoch immer die empfangende Stelle über die Anerkennung.
Wir benötigen das Dokument als Scan oder Foto, die gewünschte Sprachrichtung, den Verwendungszweck und – falls vorhanden – die Vorgaben der Behörde oder Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen möchten.
Senden Sie uns Ihr Dokument online zu. Wir prüfen Ihre Anfrage und nennen Ihnen Preis, Lieferzeit und die passende Vorgehensweise für Ihre Behörde, Ihr Gericht, Ihre Hochschule oder Ihr Konsulat.
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