Beglaubigte Übersetzung Heiratsdokumente - einfach online beauftragen.

Beglaubigte Übersetzung

Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.

Vereidigte Übersetzer

Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.

Sicher

SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.

Telefonisch erreichbar:

Braunschweig:
+49 5307 / 204820


Mettingen:
+49 05452 / 9364747

Welche Dokumente benötigen Sie für eine Hochzeit?

Diese Dokumente benötigen Sie für das Standesamt:


Gültigen Personalausweis oder Reisepass:

  • Diese Dokumente erhalten Sie bei der Personalausweisbehörde (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt) des Hauptwohnsitzes. Der Personalausweis sollte am Tag der Anmeldung und am Tag der Trauung gültig sein.

  • Aufenthalts-/Meldebescheinigung:

  • Dieses Dokument erhalten Sie bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt) des Hauptwohnsitzes – die Bescheinigung muss aktuell sein (je nach Standesamt nicht älter als 5-14 Tage). Bei manchen Standesämtern ist die Bescheinigung nur notwendig, wenn Sie nicht am Ort der Trauung gemeldet sind.

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister:

  • Ab dem 01.01.2009 wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt – inklusive Hinweisteil (d. h. mit allen nachträglichen Änderungen des Geburtseintrages wie z. B. Adoptionen, Namensänderungen oder Berichtigungen). Sie erhalten diese im Standesamt der Geburt. Manche Standesämter verlangen, dass die beglaubigte Abschrift (zum Zeitpunkt der Anmeldung) nicht älter als 6 Monate ist

  • Ehefähigkeitszeugnis (für Ausländern)

  • Hierin wird bescheinigt, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht (§ 1309 Abs. 1 BGB). In dem Ehefähigkeitszeugnis müssen beide Verlobte namentlich genannt sein, auch der Verlobte, der nicht die Staatsangehörigkeit des Staates besitzt, der das Ehefähigkeitszeugnis ausstellt.

Unter bestimmten Umständen benötigen Sie noch weitere Unterlagen:

Geburtsurkunde oder beglaubigter Abschriften aus dem Geburtenregister des Kindes

♦ ggf. Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde

♦ ggf. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft

    • ♦ eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk

    • ♦ ggf. rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften

    • ♦ ggf. Sterbeurkunden der früheren Lebenspartner

    • ♦ eine aktuelle, beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes

    • ♦ ggf. rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen

      • ♦ ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner

    • Die Geburtsurkunde im Original und i. d. R. eine Übersetzung ins Deutsche von einem in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzer – sprechen Sie dazu aber mit dem zugehörigen Standesamt, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wenn Sie eine Übersetzung benötigen, lassen Sie sich mit unserem Rechner die Kosten berechnen, schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns unter 0 53 07 / 20 48 20 an, wir helfen Ihnen gern.

    • Alle Urkunden und rechtskräftigen Scheidungs- und Aufhebungsurteile im Original und i. d. R. eine Übersetzung ins Deutsche von einem in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzer – sprechen Sie dazu aber mit dem zugehörigen Standesamt, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wenn Sie eine Übersetzung benötigen, lassen Sie sich mit unserem Rechner die Kosten berechnen, schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns unter 0 53 07 / 20 48 20 an, wir helfen Ihnen gern.
    • ♦ Einbürgerungsurkunde
      ♦ Erwerbsurkunde

Wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist, benötigen Sie zusätzlich:

    • ♦ Registrierschein
      ♦ Vertriebenenausweis
      ♦ Spätaussiedlerbescheinigung
      ♦ Bescheinigung über Namenserklärung
      ♦ Einbürgerungsurkunde

ein Blauer Hintergrund der vertrauen widerspiegelt
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Warum überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.

Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.

Wir fertigen Ihre beglaubigte Übersetzung an, denn...

ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Produkten und helfen Ihnen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Skeptisch? Unsere 20 Jahre Erfahrung sichert Ihren Erfolg.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?

Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.

Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.

Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.

Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.

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