Ehefähigkeitszeugnis übersetzen und beglaubigen - einfach online beauftragen

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Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, sie wird bei der standesamtlichen Trauung benötigt wenn eine Person die Heiraten möchte eine andere Staatsbürgerschaft hat.

Wer stellt in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis aus?

Das internationale Ehefähig­keits­zeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zustän­digen Standesamt in Deutschland.

Falls der deutsche Partner nicht mehr in Deutschland wohnt, ist das Standesamt seines letzten Wohnortes in Deutschland zuständig. Falls der deutsche Partner noch niemals in Deutschland gewohnt hat, ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedstr. 5, 13357 (Mitte) für die Ausstellung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.

Allgemeine Informationen wenn Sie im Ausland heiraten möchten.

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem von deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

Allgemeine Informationen wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten.

Sie müssen in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatsstaates vorlegen. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Kann ein solches Zeugnis nicht vorgelegt werden (etwa weil der Heimatstaat solche Zeugnisse nicht ausstellt), so kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, von dem Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses Befreiung erteilen.

Wie lange ist ein Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis gültig?

Das ausländische Ehefähigkeitszeugnis verliert nach 6 Monaten seine Kraft, es sei denn, in dem Zeugnis wird eine kürzere Dauer festgelegt.

ein Blauer Hintergrund der vertrauen widerspiegelt
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Warum überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.

Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.

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ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

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