Prinzipiell sind Beglaubigungen zeitlich unbegrenzt gültig. Die Gültigkeit der Ursprungsdokumente wird allerdings auf die Übersetzung übertragen.
Die Gültigkeit der Ursprungsdokumente wird allerdings auf die Übersetzung übertragen. Ursprungsdokument und beglaubigte Übersetzung haben somit die gleiche Gültigkeitsspanne. Oft (beispielsweise bei Geburtsurkunden für Hochzeiten) wird verlangt, dass die Übersetzung nicht älter als 6 Monate ist.
Beglaubigte Übersetzungen werden als Beweisurkunden vor Behörden und Gerichten benötigt.
Offizielle Dokumente – also Urkunden, Zeugnisse und Diplome, Führerscheine, notarielle Verträge, Testamente, Gerichtsurteile und Rechtsakten, polizeiliche Führungszeugnisse usw. – die in einer Fremdsprache im Ausland angefertigt wurden oder im fremdsprachigen Ausland verwendet werden sollen, fordern Behörden, Schulen, Gerichte und andere staatliche Einrichtungen als offizielle, durch einen Urkundenübersetzer vorgenommene Übersetzung an.
Die Kosten hängen von Sprache, Umfang, Fachinhalt, Arbeitsaufwand (Formatierungs- und Recherchearbeit) und Zeit ab.
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