Apostille übersetzen und beglaubigen - einfach online beauftragen

Vereidigte Übersetzer

Von einem deutschen Landgericht bestellte Übersetzer sorgen mit Ihrer fachlichen und sprachlichen Expertise dafür, dass Ihre Dokumente offiziell anerkannt werden.

staatlich geprüfte Übersetzer

Professionelle und vereidigte Diplom-Übersetzer sorgen dafür, dass Sie Ihre beglaubigte Übersetzung sicher und schnell erhalten.

Sicherheit

 

Der Datenaustausch
erfolgt über unsere SSL-verschlüsselte Plattform.

Telefonisch erreichbar:

 

Braunschweig 05307 / 204820
Mettingen 05452 / 9364747

Was ist eine Apostille und wann wird sie benötigt?

Um die Übersetzung eines offiziellen Dokumentes im Ausland anerkennen zu lassen, wird das deutsche Dokument in manchen Fällen nur dann akzeptiert, wenn es mit einer Apostille versehen ist. 

Die Apostille bestätigt:

  • ♦ die Echtheit der Unterschrift des Urkundenausstellers
    ♦ die Echtheit des Siegels des Unterzeichners
    ♦ die Befugnis des Unterzeichners zur Ausstellung der Urkunde

  • Mit dieser Apostille (nach dem Haager Abkommen von 1961) wird der aufwändige und langwierige Vorgang einer Legalisierung in einem Konsulat oder einer Botschaft vermieden.

  •  

Wie gehen Sie vor, wenn Ihr Dokument für die Verwendung im Ausland eine Apostille benötigt?

  • Da Ihr Dokument immer zusammen mit der Apostille übersetzt und beglaubigt wird, sollten Sie zuerst die Apostille bei der jeweiligen Stelle beantragen und dann die beglaubigte Übersetzung bei uns anfertigen lassen.

Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  1. Informationen über die zuständige Stelle, die die Apostille ausstellt, erhalten Sie über die nachstehenden Links (siehe unten)

  2. Beantragen Sie die Apostille Ihrer Urkunde mit dem Original der Urkunde oder mit einer beglaubigten Kopie. Hier erhalten Sie Informationen darüber, wo Sie eine beglaubigte Kopie erhalten.

  3. Laden Sie die Urkunde/das Dokument MIT der Apostille über unseren Rechner/unser Anfrageformular hoch und lassen Sie es bei uns in die gewünschte Sprache übersetzen. Wählen Sie dabei Ihren Dokumententyp und fügen Sie einfach eine weitere Seite (für die Apostille) hinzu.

  4. Wir schicken Ihnen die Übersetzung vorab als eingescanntes PDF und anschließend das Original per Post zu Ihnen nach Hause.

Wo erhalten Sie eine Apostille für Ihr Dokument?

  • Wo Sie eine Apostille für Ihr Dokument bekommen, hängt vom Typ des Dokuments ab. Die Kosten einer Apostille liegen pro Urkunde bei ca. 25,00 €.

Für folgende Dokumente erhalten Sie die Apostille bei der Regierung des ausstellenden Regierungsbezirks:

  • ♦ Ausweise, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Geburtenregisterauszüge
    ♦ Meldebescheinigung
    ♦ Handelsregisterauszug

Gerichtliche und notarielle Urkunden (aus dem Justizbereich) werden beim Landgericht mit einer Apostille versehen

  • ♦ Erbschein
    ♦ Scheidungsurteile
    ♦ Gerichtsurteile
    ♦ Notarielle Urkunden

Apostille-Behörden in Deutschland

in der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die sogenannte Haager Apostille:

 

Unkunde des Bundes

Bundesverwaltungsamt

Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts erteilt.

 

Urkunden der deutschen Bundesländer

In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die "Haager Apostille" erteilt werden kann. in der Regel sind zuständig für:

a) Urkunden der Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):

Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;

in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

in Niedersachsen: Polizeidirektionen

in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern

in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig

in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg

in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar

 

b) Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:

Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land- (Amts-)gerichtspräsidenten

 

b) Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare

Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres

Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung

Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz

Land- (Amts-)gerichtspräsidenten

 

 

 

 

Warum überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.

Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.


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