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Sie erhalten Übersetzungen, die von Behörden anerkannt sind. dito Beglaubigungen beschäftigt ausschließlich öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer für Ihre Übersetzungen. Das bedeutet, dass sie bei einem Land- oder Amtsgericht vereidigt worden sind. Nur sie dürfen beglaubigte Übersetzungen durchführen.
Um eine gleichbleibend hohe Qualität der Übersetzungen zu halten, arbeiten die Übersetzer in ihrer jeweiligen Muttersprache. Ein deutscher Muttersprachler übersetzt demnach ins Deutsche, ein englischer Muttersprachler in die englische Sprache. Jede Übersetzung, die wir für Sie anfertigen, wird durch einen zweiten Muttersprachler Korrektur gelesen. Hier arbeiten wir nach der DIN EN ISO 17100.
Eine beglaubigte Übersetzung wird auch als amtlich anerkannte Übersetzung bezeichnet. Die beglaubigte Übersetzung wird von offiziellen Behörden (Gerichten, Ämtern) als fremdsprachige Version eines Dokumentes akzeptiert, da sie von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt wird. Der Übersetzer bestätigt mit seinem Stempel, dass Inhalt und Bedeutung der Übersetzung vollständig dem Ausgangstext entsprechen. Das heißt, dass die beglaubigte Übersetzung keine Fehler enthält, die eventuell Einfluss auf wichtige Entscheidungen wie Gerichts- oder Einbürgerungsverfahren haben können, und dass keine mutwilligen Abänderungen im Vergleich zum Ausgangstext vorgenommen wurden.
Ein beglaubigtes Dokument ist eine vollständige Übersetzung des gesamten Originaldokumentes. Es trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers als Zeichen der Richtigkeit und Vollständigkeit. Ein möglicher Vermerk weist das Dokument als Original, als beglaubigte Abschrift oder Kopie (Fotokopie, PDF, Fax) aus.
Um die Übersetzung eines offiziellen Dokumentes im Ausland anerkennen zu lassen, wird das deutsche Dokument in manchen Fällen nur dann akzeptiert, wenn es mit einer Apostille versehen ist.
Die Apostille bestätigt:
♦ die Echtheit der Unterschrift des Urkundenausstellers
♦ die Echtheit des Siegels des Unterzeichners
♦ die Befugnis des Unterzeichners zur Ausstellung der Urkunde
Mit dieser Apostille (nach dem Haager Abkommen von 1961) wird der aufwändige und langwierige Vorgang einer Legalisierung in einem Konsulat oder einer Botschaft vermieden.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

Bei der beglaubigten Übersetzung geht es um Ihre Zukunft: Visa, Jobs oder die Anerkennung Ihres Abschlusses. Fragen Sie sich: Wer garantiert mir die Anerkennung meines Dokuments?
Die Antwort liegt in unserer Erfahrung: Als vereidigte Übersetzerin habe ich über 20 Jahre lang erfolgreich für die größten und anspruchsvollsten Unternehmen Europas gearbeitet. Meine Arbeit war immer diskret, präzise und zuverlässig.
Heute teile ich diese Expertise und das aufgebaute Expertenteam mit Ihnen. Dieses Team besteht aus öffentlich bestellten und vereidigten Fachübersetzern für über 40 Sprachen, die alle Prozesse der deutschen und internationalen Behörden kennen.
Unser Ziel: Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie brauchen. Mit dito erhalten Sie nicht nur eine beglaubigte Übersetzung, sondern einen Partner, der sicherstellt, dass Ihr Dokument bundesweit und weltweit anerkannt wird, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.