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Sie erhalten Übersetzungen, die von Behörden anerkannt sind. dito Beglaubigungen beschäftigt ausschließlich öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer für Ihre Übersetzungen. Das bedeutet, dass sie bei einem Land- oder Amtsgericht vereidigt worden sind. Nur sie dürfen beglaubigte Übersetzungen durchführen.
Um eine gleichbleibend hohe Qualität der Übersetzungen zu halten, arbeiten die Übersetzer in ihrer jeweiligen Muttersprache. Ein deutscher Muttersprachler übersetzt demnach ins Deutsche, ein englischer Muttersprachler in die englische Sprache. Jede Übersetzung, die wir für Sie anfertigen, wird durch einen zweiten Muttersprachler Korrektur gelesen. Hier arbeiten wir nach der DIN EN ISO 17100.
Eine beglaubigte Übersetzung wird auch als amtlich anerkannte Übersetzung bezeichnet. Die beglaubigte Übersetzung wird von offiziellen Behörden (Gerichten, Ämtern) als fremdsprachige Version eines Dokumentes akzeptiert, da sie von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt wird. Der Übersetzer bestätigt mit seinem Stempel, dass Inhalt und Bedeutung der Übersetzung vollständig dem Ausgangstext entsprechen. Das heißt, dass die beglaubigte Übersetzung keine Fehler enthält, die eventuell Einfluss auf wichtige Entscheidungen wie Gerichts- oder Einbürgerungsverfahren haben können, und dass keine mutwilligen Abänderungen im Vergleich zum Ausgangstext vorgenommen wurden.
Ein beglaubigtes Dokument ist eine vollständige Übersetzung des gesamten Originaldokumentes. Es trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers als Zeichen der Richtigkeit und Vollständigkeit. Ein möglicher Vermerk weist das Dokument als Original, als beglaubigte Abschrift oder Kopie (Fotokopie, PDF, Fax) aus.
Um die Übersetzung eines offiziellen Dokumentes im Ausland anerkennen zu lassen, wird das deutsche Dokument in manchen Fällen nur dann akzeptiert, wenn es mit einer Apostille versehen ist.
Die Apostille bestätigt:
♦ die Echtheit der Unterschrift des Urkundenausstellers
♦ die Echtheit des Siegels des Unterzeichners
♦ die Befugnis des Unterzeichners zur Ausstellung der Urkunde
Mit dieser Apostille (nach dem Haager Abkommen von 1961) wird der aufwändige und langwierige Vorgang einer Legalisierung in einem Konsulat oder einer Botschaft vermieden.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
Viele Jahre habe ich als freiberufliche Übersetzerin wichtige und große Unternehmen begleitet und verschwiegen meine Arbeit erledigt. Es waren die erfolgreichsten Firmen in ganz Europa und das hatte hauptsächlich einen Grund: diese Übersetzungen haben vielen Menschen geholfen. Viele Unternehmer haben durch sie ihre Produkte in die ganze Welt verkaufen können.
Meine 20-jährige Erfahrung und die Rückmeldungen meiner Kunden beweisen: Meine Übersetzer-Expertise hat vielen Menschen ermöglicht, ihr Wissen mit der Welt zu teilen.
Über Jahre hinweg konnte ich mir ein Expertenteam zusammenstellen, so dass jetzt Übersetzungen aus dem Deutschen in nahezu jede Sprache und umgekehrt möglich sind.
Jetzt möchte ich es Ihnen ermöglichen, mit der Übersetzung Ihrer wichtigsten Dokumente Ihr ganzes Wissen mit der Welt zu teilen.
Jetzt sollen Sie es sein, der sein Wissen mit der ganzen Welt teilen kann.
Beginnen Sie jetzt damit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihre Dokumente in Ihrer Wunschsprache in der Hand halten.