Von einem deutschen Landgericht bestellte Übersetzer sorgen mit Ihrer fachlichen und sprachlichen Expertise dafür, dass Ihre Dokumente offiziell anerkannt werden.
Professionelle und vereidigte Diplom-Übersetzer sorgen dafür, dass Sie Ihre beglaubigte Übersetzung sicher und schnell erhalten.
Der Datenaustausch
erfolgt über unsere SSL-verschlüsselte Plattform.
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen was Sie bei Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter wissen müssen!
Wir informieren Sie um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen.
Um einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter zu stellen, benötigen Sie einige Unterlagen. Dazu zählen Angaben zum Einkommen, der Ausgaben sowie Ihre persönlichen Daten wie Adresse, Alter und Familienstand. Auch Zeugnisse und Belege über die Ausgaben müssen vorgelegt werden. Die genauen Anforderungen können je nach Jobcenter variieren.
Um einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter zu stellen, benötigen Sie einige Unterlagen. Dazu zählen Angaben zum Einkommen, der Ausgaben sowie Ihre persönlichen Daten wie Adresse, Alter und Familienstand. Auch Zeugnisse und Belege über die Ausgaben müssen vorgelegt werden. Die genauen Anforderungen können je nach Jobcenter variieren.
Wenn Ihr Antrag auf Kostenübernahme bei Jobcenter positiv beurteilt wurde, werden Sie darüber informiert. Meist wird der Antrag per Post oder E-Mail bestätigt und Sie erhalten ein Schreiben mit den weiteren Modalitäten zur Kostenübernahme. Jetzt können Sie Ihre Übersetzung beim vereidigten Übersetzern beauftagen. Das Schreiben enthält meist die Details zur Regelung welche Dienstleistungen durch Jobcenter finanziert werden.
In manchen Fällen kann die Kostenübernahme nicht direkt bewilligt werden. Sprechen Sie in diesem Fall mit dem betreuenden Mitarbeiter beim Jobcenter.
Er wird prüfen ob alle Belege und Informationen für die Bewilligung beigefügt wurden. Jetzt können Sie Ihre Unterlagen vervollstängigen und Ihr Antrag wir weiter bearbeitet.
Das Jobcenter kann in vielen Fällen Kostenübernahmen bewilligen, und zwar für akademische Ausbildungen, Praktikumsbesuche, eine Teilzeitausbildung und die Einstellung in den ersten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus können manchmal auch spezifische Ausgaben übernommen werden, beispielsweise Kostenerstattung für Prüfungskosten oder finanzielle Unterstützung für Berwerbungsunterlagen.