Wird von Behörden, Gerichten und Institutionen akzeptiert, um die Richtigkeit und Rechtsgültigkeit eines übersetzten Dokuments zu bestätigen.
Von einem deutschen Landgericht bestellte Übersetzer sorgen mit Ihrer fachlichen und sprachlichen Expertise dafür, dass Ihre Dokumente offiziell anerkannt werden.
Ihre Daten sind durch SSL-Verschlüsselung geschützt. Alle Informationen werden sicher übertragen und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zuverlässig gesichert.
♦ Wenn Sie zum Beispiel bei Amazon Logistics fahren möchten und Sie oder Ihre Mitarbeiter kommen aus der Türkei, Bulgarien, Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien oder Syrien, benötigen Sie für die Umschreibung in einen EU-Führerschein u.a. eine beglaubigte Übersetzung des ausländischen Führerscheins ins Deutsche.
Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.
Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.
ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.
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