Ein Gerichtsgebäude mit der Justitia in der Mitte bei Himmelblauem Wetter

Was ist eine Beglaubigte Übersetzung?

Beglaubigte Übersetzung

Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.

Vereidigte Übersetzer

Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung eines Dokuments, deren Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit von einem vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer offiziell bestätigt wird.
Sie wird immer dann benötigt, wenn Behörden, Gerichte, Hochschulen oder andere öffentliche Stellen ein fremdsprachiges Dokument nur in amtlich anerkannter Form akzeptieren.

Die Beglaubigung erfolgt durch einen schriftlichen Vermerk, die Unterschrift sowie den Stempel des Übersetzers. Dadurch wird bestätigt, dass die Übersetzung dem vorgelegten Original inhaltlich vollständig entspricht.

Was bestätigt der Übersetzer mit der Beglaubigung?

Mit der Beglaubigung erklärt der Übersetzer, dass die angefertigte Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig ist. Er bestätigt insbesondere, dass der übersetzte Text inhaltlich mit dem Ausgangsdokument übereinstimmt.

Die Beglaubigung umfasst dabei:

  • die Vollständigkeit der Übersetzung

  • die inhaltliche Richtigkeit

  • einen offiziellen Bestätigungsvermerk

  • die Unterschrift und den Stempel des vereidigten Übersetzers

Erst durch diese formelle Bestätigung wird die Übersetzung von Behörden und anderen Stellen als beglaubigte Übersetzung anerkannt.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde öffentlich bestellt, allgemein beeidigt oder ermächtigt wurden.
Nur diese Übersetzer sind berechtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung offiziell zu bestätigen.

Übersetzungen von nicht vereidigten Übersetzern – auch wenn sie fachlich korrekt sind – werden von Behörden und Gerichten nicht als beglaubigte Übersetzungen anerkannt.

Vereidigter, beeidigter oder ermächtigter Übersetzer – gibt es Unterschiede?

Die verwendeten Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Bundesland, bezeichnen rechtlich jedoch dieselbe Qualifikation.
Ob von einem vereidigten, beeidigten oder öffentlich bestellten bzw. ermächtigten Übersetzer die Rede ist, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.

Entscheidend ist nicht die genaue Bezeichnung, sondern dass der Übersetzer staatlich bestellt oder ermächtigt ist und seine Übersetzungen daher bundesweit von Behörden anerkannt werden.

Hinweis: Entscheidend ist nicht der Titel, sondern die behördliche Ermächtigung des Übersetzers.
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Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?

Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn ein fremdsprachiges Dokument bei einer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen öffentlichen Stelle vorgelegt werden soll und diese Stelle das Dokument nur in amtlich anerkannter Form akzeptiert.

Ob eine Beglaubigung erforderlich ist, hängt nicht allein vom Dokument selbst, sondern vom konkreten Verwendungszweck ab. Selbst identische Dokumente können je nach Verfahren beglaubigt oder unbeglaubigt verlangt werden.

Typische Fälle, in denen eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird

In der Praxis wird eine beglaubigte Übersetzung unter anderem in folgenden Situationen benötigt:

  • bei Standesämtern (z. B. Eheschließung, Geburt, Namensänderung)
  • bei Ausländerbehörden (z. B. Aufenthaltstitel, Einbürgerung)
  • bei Gerichten und Notaren
  • bei Hochschulen (z. B. Zeugnisse, Diplome, Leistungsnachweise)
  • bei Behörden im In- und Ausland, die eine amtlich anerkannte Übersetzung verlangen

Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, entscheidet stets die jeweils zuständige Stelle.

Welche Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden?

Eine beglaubigte Übersetzung wird in der Regel für solche Dokumente benötigt, die bei Behörden, Gerichten, Hochschulen oder anderen öffentlichen Stellen in offizieller Form vorgelegt werden müssen.

Ob ein Dokument beglaubigt übersetzt werden muss, hängt dabei nicht nur von der Art des Dokuments ab, sondern auch vom jeweiligen Verwendungszweck und der zuständigen Stelle.

Häufige Dokumente, die beglaubigt übersetzt werden müssen

  •  
  • Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde)
  •  
  • Gerichtliche Dokumente (z. B. Scheidungsurteile, Beschlüsse, Urteile)
  •  
  • Schul- und Hochschulzeugnisse (z. B. Zeugnisse, Diplome, Leistungsnachweise)
  •  
  • Behördliche Bescheinigungen (z. B. Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse)
  •  
  • Verträge und Vollmachten, sofern sie bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden

Welche Dokumente im Einzelfall beglaubigt übersetzt werden müssen, entscheidet stets die jeweilige Behörde oder Institution.

Wird eine beglaubigte Übersetzung bundesweit anerkannt?

Ja. Eine beglaubigte Übersetzung, die von einem in Deutschland öffentlich bestellten, allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt wurde, wird grundsätzlich bundesweit anerkannt.

Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bundesland der Übersetzer bestellt oder ermächtigt wurde. Entscheidend ist allein, dass die Beglaubigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ordnungsgemäß durch Unterschrift, Stempel und Bestätigungsvermerk erfolgt ist.

Behörden und Gerichte in allen Bundesländern erkennen solche beglaubigten Übersetzungen als amtlich an, sofern keine besonderen formalen Zusatzanforderungen bestehen.

Spielt das Bundesland des Übersetzers eine Rolle?

Nein. Die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung ist nicht auf ein bestimmtes Bundesland beschränkt. Eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung wird unabhängig vom Sitz oder Bundesland des Übersetzers anerkannt.

Was ist der Unterschied zwischen beglaubigt und notariell beglaubigt?

Der Begriff beglaubigte Übersetzung und die notarielle Beglaubigung bezeichnen zwei unterschiedliche Verfahren, die häufig miteinander verwechselt werden. Sie erfüllen jedoch verschiedene rechtliche Zwecke.

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung selbst. Eine notarielle Beglaubigung hingegen bezieht sich nicht auf den Inhalt, sondern ausschließlich auf die Echtheit einer Unterschrift oder Kopie.

Beglaubigte Übersetzung oder notarielle Beglaubigung – was wird benötigt?

In den meisten behördlichen Verfahren wird eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer verlangt. Eine notarielle Beglaubigung ersetzt diese nicht.

  •  
  •     Beglaubigte Übersetzung:
        Bestätigung der inhaltlichen Übereinstimmung zwischen Original und Übersetzung     durch einen staatlich ermächtigten Übersetzer.  
  •  
  •     Notarielle Beglaubigung:
        Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder Kopie durch einen Notar,     ohne Prüfung des Inhalts.  
  •  

Ob zusätzlich eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck und der zuständigen Stelle ab.

Wie erkennt man eine echte beglaubigte Übersetzung?

Eine echte beglaubigte Übersetzung lässt sich an bestimmten formalen Merkmalen erkennen. Diese Merkmale sind entscheidend dafür, dass die Übersetzung von Behörden, Gerichten oder Hochschulen als amtlich anerkannt wird.

Fehlen diese formalen Bestandteile, handelt es sich in der Regel nicht um eine gültige beglaubigte Übersetzung.

Typische Merkmale einer beglaubigten Übersetzung

Beglaubigungsvermerk des Übersetzers, aus dem hervorgeht, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist Eigenhändige Unterschrift des vereidigten oder ermächtigten Übersetzers Stempel oder Siegel des Übersetzers mit Namen und Qualifikation Feste Verbindung zwischen Übersetzung und Ausgangsdokument (z. B. durch Heftung oder Vermerk)

Ob das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine digitale Vorlage verwendet werden darf, richtet sich nach den Vorgaben der jeweils zuständigen Stelle.

Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung lassen sich nicht pauschal festlegen, da sie von mehreren Faktoren abhängen. Jede Übersetzung wird individuell kalkuliert, abhängig vom Dokument und den jeweiligen Anforderungen.

Seriöse Anbieter erstellen daher vorab ein verbindliches Angebot, damit Transparenz über die entstehenden Kosten besteht.

Wovon hängen die Kosten einer beglaubigten Übersetzung ab?

  • Sprachkombination (z. B. Englisch–Deutsch, Spanisch–Deutsch, Ungarisch–Deutsch)
  • Umfang des Dokuments (Seitenzahl, Textmenge, Layout)
  • Art des Dokuments (z. B. Urkunde, Zeugnis, Gerichtsbeschluss)
  • Lesbarkeit und Vorlage (Original, beglaubigte Kopie oder digitale Datei)
  • Bearbeitungszeit (Standard- oder Expressübersetzung)

Die Beglaubigung selbst ist Teil der Übersetzungsleistung und wird nicht separat berechnet.

FAQ: Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung

Reicht ein Scan oder eine digitale Kopie für eine beglaubigte Übersetzung aus?

In vielen Fällen reicht ein gut lesbarer Scan oder eine digitale Kopie des Dokuments aus. Ob dies zulässig ist, hängt jedoch von den Vorgaben der jeweiligen Behörde oder Institution ab. Einige Stellen verlangen ausdrücklich das Original oder eine beglaubigte Kopie als Vorlage.

Muss das Original mit der beglaubigten Übersetzung verbunden sein?

Ja. In der Regel wird die beglaubigte Übersetzung fest mit dem Ausgangsdokument oder dessen Kopie verbunden, etwa durch Heftung oder einen entsprechenden Vermerk. Dies dient der eindeutigen Zuordnung zwischen Original und Übersetzung.

Ist eine beglaubigte Übersetzung zeitlich befristet gültig?

Die beglaubigte Übersetzung selbst ist grundsätzlich nicht zeitlich befristet. Allerdings können Behörden verlangen, dass bestimmte Dokumente (z. B. Führungszeugnisse oder Bescheinigungen) aktuell sind. Maßgeblich ist daher immer das Ausgangsdokument.

Kann eine bereits vorhandene Übersetzung nachträglich beglaubigt werden?

Nein. Eine Beglaubigung ist nur möglich, wenn der vereidigte Übersetzer die Übersetzung selbst angefertigt hat. Bereits vorhandene Übersetzungen können nicht nachträglich beglaubigt werden.

Werden beglaubigte Übersetzungen auch im Ausland anerkannt?

Ob eine beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt wird, hängt vom Zielland und dem jeweiligen Verwendungszweck ab. In manchen Fällen sind zusätzliche Schritte wie eine Apostille oder Legalisation erforderlich.

 

 

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