Wird von Behörden, Gerichten und Institutionen akzeptiert, um die Richtigkeit und Rechtsgültigkeit eines übersetzten Dokuments zu bestätigen.
Von einem deutschen Landgericht bestellte Übersetzer sorgen mit Ihrer fachlichen und sprachlichen Expertise dafür, dass Ihre Dokumente offiziell anerkannt werden.
Ihre Daten sind durch SSL-Verschlüsselung geschützt. Alle Informationen werden sicher übertragen und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zuverlässig gesichert.
Eine beglaubigte Übersetzung wird auch als amtlich anerkannte Übersetzung bezeichnet. Die beglaubigte Übersetzung wird von offiziellen Stellen (Gerichte, Ämter) als fremdsprachige Version eines Dokumentes akzeptiert, da sie von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt wird. Der Übersetzer bestätigt mit seinem Stempel, dass Inhalt und Bedeutung der Übersetzung vollständig dem Ausgangstext entsprechen. Das heisst, dass die beglaubigte Übersetzung keine Fehler enthält, die eventuell Einfluss auf wichtige Entscheidungen wie Gerichts- oder Einbürgerungsverfahren haben können, und dass keine mutwilligen Abänderungen im Vergleich zum Ausgangstext vorgenommen wurden.
Beglaubigte Übersetzungen werden als Beweisurkunden vor Behörden und Gerichten benötigt. Wenn Sie Ihre offiziellen Dokumente übersetzen lassen – also Urkunden, Zeugnisse und Diplome, Führerscheine, notarielle Verträge, Testamente, Gerichtsurteile und Rechtsakten, polizeiliche Führungszeugnisse usw. – die im Ausland erstellt worden sind, wird von deutschen Behörden, Schulen, Gerichten und anderen staatlichen Einrichtungen eine offizielle, durch einen in Deutschland amtlich anerkannten Urkundenübersetzer vorgenommene Übersetzung der Dokumente angefordert.
Übersetzungen von offiziellen deutschen Dokumenten (z. B. Geburtsurkunde, Personalausweis, Heiratsurkunde) in eine andere Sprache werden in den meisten Fällen von den ausländischen Behörden anerkannt. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass das Dokument mit einer Apostille versehen werden muss. Was eine Apostille ist und wo Sie eine Apostille erhalten, erfahren Sie hier.
Ein beglaubigtes Dokument ist eine vollständige Übersetzung des gesamten Originaldokumentes. Es trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers als Zeichen der Richtigkeit und Vollständigkeit. Ein möglicher Vermerk weist das Dokument als Original, als beglaubigte Abschrift oder Kopie (Fotokopie, PDF, Fax) aus.
Wenn Sie bei uns Ihre Dokumente übersetzen lassen, wird Ihnen die beglaubigte Übersetzung per Post zugesendet. Vorab können wir einen Scan der Übersetzung per E-Mail versenden.
Ja, denn nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen. Alle Übersetzer bei dito sind entweder beeidigte Übersetzer, Diplom-Übersetzer oder sogar Diplom-Fachübersetzer mit einer festen Fachrichtung.
Wenn sich auf Ihrem Dokument ein Bestätigungsvermerk, ein Original-Stempel und eine Unterschrift eines staatlich anerkannten Übersetzers befindet, handelt es sich um eine beglaubigte Übersetzung. Ist der Vermerk, der Stempel und die Unterschrift dagegen Teil der Kopie, dann halten Sie keine gültige beglaubigte Übersetzung in den Händen. Sprechen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail, wir fertigen gern eine neue beglaubigte Übersetzung für Sie an!
Eine beglaubigte Übersetzung ist ein Text oder Dokument, das aus einer Fremdsprache ins Deutsche oder umgekehrt übersetzt und dessen Echtheit von einem vereidigten Übersetzer rechtlich verbindlich zugesichert (d. h. bestätigt) wird. Er fertigt damit eine beglaubigte Übersetzung an.
Kein Problem! Wir sichten Ihr Dokument und teilen Ihnen mit, was nötig ist, damit die Übersetzung Ihres Dokumentes anerkannt wird. Wir prüfen gerne, wo wir sie unterstützen können. Bitte rufen Sie uns unter 0 53 07 / 20 48 20 an oder mailen Sie uns.
Die Kosten hängen von Sprache, Umfang, Fachinhalt, Arbeitsaufwand (Formatierungs- und Recherchearbeit) und Zeit ab. Nutzen Sie unseren -> Rechner oder senden Sie uns Ihr Dokument eingescannt per E-Mail zu und wir senden Ihnen umgehend kostenfrei eine Kalkulation einschließlich Liefertermin.