
Anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen – für amtliche Zwecke garantiert gültig.
Von deutschen Landgerichten bestellte, vereidigte Übersetzer für offiziell anerkannte Dokumente.
SSL-verschlüsselte Übertragung. Alle Daten streng vertraulich und geschützt.
Die Kosten hängen von Sprache, Umfang, Fachinhalt, Arbeitsaufwand (Formatierungs- und Recherchearbeit) und Bearbeitungsdauer ab.
Die Normzeile besteht aus 50 bis 55 Zeichen, die Leerzeichen werden dabei mitgezählt.
Eine beglaubigte Übersetzung wird je nach Schwierigkeit der Sprache mit 1,00 oder 2,00 Euro pro Zeile berechnet.
Die Beglaubigunsgebühr liegt je nach Sprache zwischen 5,00 und 20,00 Euro